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Aalborg Charta 1994


Bei der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung kommt den Kommunen eine Schlüsselrolle zu. So betont die Agenda 21 mit einem eigenen Kapitel die besondere Verantwortung und Zuständigkeit der Lokalbehörden für die Umsetzung der Ziele von Rio ("Lokale Agenda 21").

Städte und Gemeinden haben sich seither in verschiedenen Organisationen wie z.B. ICLEI (Internationaler Rat für Kommunale Umweltinitiativen) zusammengeschlossen, um sich bei der Umsetzung der Agenda 21 und der Lokalen Agenda 21 (LA21) gegenseitig zu unterstützen. Vom 24.-27. Mai 1994 fand im dänischen Aalborg, von der Stadt Aalborg und der EU veranstaltet und von ICLEI inhaltlich ausgerichtet, die Europäische Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden statt. An ihrem Ende beschlossen die mehr als 600 Teilnehmer die sog. Charta der Europäischen Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit (Charter of European Cities & Towns Towards Sustainability) oder kurz Charta von Aalborg d .

Die Charta von Aalborg besteht aus drei Teilen:

Teil I: Durch Konsens angenommene Erklärung: Europäische Städte und Gemeinden auf dem Weg zur ZukunftsbeständigkeitTeil II: Die Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und GemeindenTeil III: In "Lokale Agenda 21" - Prozesse eintreten: Kommunale Handlungsprogramme für Zukunftsbeständigkeit

Die Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden hat danach folgende Hauptaufgaben:
  1. Erleichterung der gegenseitigen Unterstützung der europäischen Städte und Gemeinden bei der Gestaltung
  2. Entwicklung und Umsetzung von Programmen mit dem Ziel der Zukunftsbeständigkeit
  3. Sammlung und Verbreitung von Informationen über gute Beispiele auf kommunaler Ebene
  4. Förderung des Grundsatzes der Zukunftsbeständigkeit in anderen Kommunen
  5. Anwerbung weiterer Unterzeichner der Charta
  6. Verleihung eines jährlichen Preises "Zukunftsbeständige Stadt"
  7. Formulierung politischer Empfehlungen an die Europäische Kommission
  8. Beiträge zu den Berichten "Zukunftsbeständige Städte" der Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt
  9. Unterstützung von Kommunalpolitikern bei der Umsetzung geeigneter Empfehlungen und Rechtsvorschriften der Europäischen Union
  10. Herausgabe eines Bulletins der Kampagne. Zur Durchführung dieser Aufgaben muss eine Kampagnen-Koordinierung eingerichtet werden.


Bei der Ausarbeitung der kommunalen Handlungsprogramme (Lokale Agenda 21) sollen folgende Schritte berücksichtigt werden:
  1. Anerkennung der bestehenden Rahmenbedingungen für Planung und Finanzierung sowie anderer Pläne und Programme
  2. systematische Bestimmung von Problemen und ihrer Ursachen, unter gründlicher Öffentlichkeitsbefragung;
  3. Dringlichkeitsreihung von Aufgaben zur Behandlung der ermittelten Probleme;
  4. Aufstellung eines Leitbildes für eine zukunftsbeständige Kommune unter Beteiligung aller Bereiche der örtlichen Gemeinschaft;
  5. Prüfung und Beurteilung alternativer strategischer Möglichkeiten;
  6. Aufstellung eines langfristigen kommunalen Handlungsprogrammes für Zukunftsbeständigkeit einschließlich messbarer Ziele;
  7. Ausarbeitung eines Planes zur Umsetzung des Handlungsprogrammes einschließlich eines Zeitplanes sowie Festlegung der Verantwortlichkeiten der einzelnen Partner;
  8. Einrichtung von Systemen und Verfahren zur projektbegleitenden Kontrolle und Berichterstattung über die Umsetzung des Programmes.


Die Charta von Aalborg wurde anfangs von 80 europäischen Kommunen und 253 Vertretern internationaler Organisationen, nationaler Regierungen, wissenschaftlicher Institute, Berater und Einzelpersonen unterzeichnet. Durch die Unterzeichnung der Charta initiierten die Städte, Gemeinden und Kreise die Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte (Die Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden; rue du Cornet 22 B - 1040 Brussels, Tel. + 32-2/230 53 51, Fax. +32-2/230 88 50) und verpflichteten sich dazu, in "Lokale Agenda 21"-Prozesse einzutreten und langfristige Handlungsprogramme mit dem Ziel der Zukunftsbeständigkeit aufzustellen.

Da nicht alle Kommentare und Vorschläge in den endgültigen Text aufgenommen werden konnten, wurde die Kampagnenkoordination damit beauftragt, die Ergänzungsvorschläge zu sichten, die Charta weiterzuentwickeln und den Teilnehmern der 2. Europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden vorzulegen, die 1996 in Lissabon, Portugal stattfinden sollte.

An der 2. Europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden vom 6.-8. Oktober 1996 in Lissabon, Portugal, nahmen rund Tausend Vertreterinnen und Vertreter von Städten, Gemeinden und Kreisen aus ganz Europa teil. An ihrem Ende verabschiedeten sie den Lissabonner Aktionsplan d :

Von der Charta zum Handeln.

Vorbereitung von Kommunalpolitik und -verwaltung für den Lokale-Agenda-21-Prozeß.

Dieser Aktionsplan umfasst die folgende zwölf Punkte:
  1. Wir sind überzeugt, dass die Unterzeichnung der Charta europäischer Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit (Charta von Aalborg) einer der besten Startpunkte für einen Lokale-Agenda-21-Prozess ist.
  2. Wir glauben, dass die Kommunalverwaltung die treibende Kraft in einem Lokale-Agenda-21-Prozeß sein sollte.
  3. Wir sind überzeugt, daß der Lokale-Agenda-21-Prozeß die Einbeziehung der gesamten Kommunalverwaltung - sei es in einer städtischen oder ländlichen Kommune - erfordert.
  4. Wir werden auf die verschiedenen Sektoren unseres Gemeinwesens zugehen und mit ihnen in Konsultation und Partnerschaft eintreten, um durch Zusammenarbeit zu Synergieeffekten zu gelangen.
  5. Wir wollen zunächst vor unserer eigenen Tür kehren, indem wir das Prinzip der stufenweisen Weitervermittlung nach außen anwenden.
  6. Wir wollen eine systematische Maßnahmenplanung durchführen, um von der Analyse zum Handeln zu gelangen.
  7. Wir werden die soziale und wirtschaftliche Entwicklung mit der ökologischen Entwicklung verknüpfen, um die Gesundheit und Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
  8. Wir werden fortgeschrittene Management-Instrumente für die zukunftsbeständige Entwicklung anwenden.
  9. Wir werden Programme aufstellen, um das Bewusstsein unserer Bürger, der Interessengruppen, der Politiker und der Mitarbeiter der Kommunalverwaltung für Fragen der Zukunftsbeständigkeit zu fördern.
  10. Wir werden stärker durch interkommunale Bündnisse: Verbände, Netzwerke und Kampagnen.
  11. Wir werden Nord-Süd- und West-Ost-Bündnisse für eine zukunftsbeständige Entwicklung eingehen.
  12. Zusammen mit der Europäischen Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden wollen wir vorangehen.

[ Zuletzt geändert: 11.04.2005 15:45:26 ]