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Anfänge
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Antarktisvertrag, 1959Die Antarktis, das Südpolargebiet, ist ein Kontinent von 12,5 Mio. km² Fläche, von denen ca. 300.000 km² auch über die antarktischen Sommermonate (Januar/Februar) hinaus eisfrei sind. Die Antarktis verfügt über große Vorräte an Bodenschätzen wie Erdöl, Erdgas, Kohle, Titan, Eisen, Kupfer und auch Gold und Platin. In den antarktischen Gewässern sind zudem eine Reihe wirtschaftlich interessanter Pflanzen und Tiere beheimatet (Krill, Fische, Robben, Wale). In der Vergangenheit haben daher verschiedene Staaten Teile der Antarktis als Hoheitsgebiet beansprucht. Eine Nutzung der antarktischen Boden- und Meeresschätze würde zu gravierenden Beeinträchtigungen der Umwelt führen bzw. hat bereits geführt (Walfang). So würde das antarktische Ökosystem durch den Bau von Bergwerken, Industrieanlagen, Häfen, Verkehrsinfrastruktur sowie möglicherweise nachfolgendem Tourismus existenziell gefährdet werden. Am 1.12.1959 unterzeichneten 12 Staaten in Washington den sog. Antarktisvertrag (Download d , PDF, 32 KB), der am 23.6.1961 in Kraft trat. Die Unterzeichnerstaaten Großbritannien, Neuseeland, Frankreich, Australien, Norwegen, Chile und Argentinien hatten in der Vergangenheit zum Teil überlappende Hoheitsansprüche auf ca. 4/5 der Gesamtfläche der Antarktis geltend gemacht. Weitere Unterzeichner ohne diese Ansprüche waren Belgien, Japan, Republik Südafrika, UdSSR und USA. Im Antarktisvertrag wurde erstmals nach dem 2. Weltkrieg ein Abkommen getroffen, das für eine bestimmte Region alle militärischen Maßnahmen untersagte. Erstmals auf der Welt wurde auch eine kernwaffenfreie Zone vereinbart; Kernexplosionen und Abalgerung radioaktiven Abfalls wurden verboten. Weiter wurden, insbesondere um den Umweltschutz bei der Ausbeutung der vorhandenen Rohstofflager zu gewährleisten, begleitende Maßnahmen und Übereinkommen getroffen:
Das Protokoll zum Antarktisvertrag betreffend den Umweltschutz vom 4.10.1991 (in Kraft am 3.10.1992, 40 Unterzeichner) bezeichnet die Antarktis als „ein dem Frieden und der Wissenschaft gewidmetes Naturreservat“, in dem „jede Tätigkeit im Zusammenhang mit mineralischen Ressourcen mit Ausnahme wissenschaftlicher Forschung verboten“ ist. Die Internationale Walfangkommission beschloss im Mai 1994 (bei Enthaltung von Japan und Nichtteilnahme von Norwegen) ein für 50 Jahre geltendes, 21 Mio. km² großes Walschutzgebiet rund um die Antarktis, welches am 7.12.1994 in Kraft trat. [ Zuletzt geändert: 11.04.2005 15:35:26 ]
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