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Global CompactAuf dem Weltwirtschaftsforum am 31.1.1999 in Davos (CH), forderte der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, die Spitzenvertreter der weltweit führenden Wirtschaftsunternehmen auf, einen "Globalpakt ("Global Compact d ") einzugehen, um die Grundsätze (principles) aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsstandards und Umweltschutz (2004 kam der Bereich Antikorruption dazu) als Minimalstandard in ihren Mitgliedsunternehmen zu verankern und auch weltweit voranzutreiben. Am 24. Juni 2004 wurde ein zehntes Prinzip, das Antikorruptionsprinzip, von Kofi Annan eingeführt. Die zehn Prinzipien, um deren Einhaltung der UN-Generalsekretär bat ("The Secretary-General asked world business to ..."), lauten: Menschenrechte 1. Die Wirtschaft möge den Schutz der international verkündeten Menschenrechte unterstützen und achten und 2. möge sicherstellen, dass ihre eigene Gesellschaft sich nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt. Arbeitsstandards 3. Die Wirtschaft möge die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen wahren sowie 4. für die Beseitigung aller Formen der Zwangs- und Pflichtarbeit, 5. die tatsächliche Abschaffung der Kinderarbeit und 6. die Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf eintreten. Umweltschutz 7. Die Wirtschaft möge umsichtig mit ökologischen Herausforderungen umgehen, 8. Initiativen zur Förderung eines verantwortlichen Umgangs mit der Umwelt durchführen und 9. sich für die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien einsetzen.. Antikorruption 10. Die Wirtschaft möge gegen alle Formen der Korruption vorgehen, einschließlich Erpressung und Bestechung. Die Global Compact Initiative d der Vereinten Nationen ist ein bislang einmaliges Projekt von der UN und wird nicht nur von Unternehmen der internationalen Wirtschaft wie u.a. der Internationalen Handelskammer (ICC) oder dem World Business Council on Sustainable Development, sondern auch z.B. von den Gewerkschaften wie der ICFTU oder der IGBCE getragen. Bis Januar 2002 hatten sich 82 Unternehmen am Global Compact beteiligt, bis Februar 2003 war die Anzahl auf 675 gestiegen, im Oktober 2003 waren es bereits 1.063 und im August 2005 schließlich 2.202, davon aber nur 47 aus Deutschland. Zum Vergleich: Die Anzahl der teilnehmenden Unternehmen beträgt (Stand August 2005) in Brasilien 117, Bulgarien 62, Frankreich 385, Großbritannien 58, Indien 97, Italien 64, Japan 37, Panama 51, Philippinen 116, Spanien 219, Sri Lanka 37, Türkei 48, USA 76. Die teilnehmenden Unternehmen können auf dem Global Compact-Webportal über eine Suchmaske abgefragt werden, zu der man über Search Participant d gelangt. Die Tabelle unten zeigt die deutschen Unternehmen, die aktuell (8/2005) dem Global Compact angehören. Seit 2002 ist auch das Bellagio Forum dem Global Compact beigetreten. Das deutsche Global Compact-Netzwerk, in dem sich neben den Unternehmen auch Organisationen der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik engagieren, wird von der GTZ betreut, siehe Das deutsche Global Compact-Netzwerk d . Kritik am auf Freiwilligkeit basierenden Global Compact kommt von Seiten vieler NGOs. Nach Barbara Unmüßig vom Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung d fällt die Zwischenbilanz nach fünf Jahren Globalem Compact eher enttäuschend aus: Der Global Compact braucht mehr Transparenz (Informationspflichten) und vor allem einen unabhängigen Überwachungs- und Beschwerdemechanismus mit Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung. Ein erster positiver Schritt in diese Richtung ist, dass in Zukunft Mitgliedsunternehmen schriftliche Beschwerden über ein anderes Mitglied einreichen dürfen, das sich nicht an die Prinzipien des Global Compact hält. Mitgliedsunternehmen positionieren sich dazu keinesfalls einheitlich. Während manche eine solche Entwicklung definitiv verhindern wollen, befürworten andere strengere Regeln. Vor allem Vorreiterunternehmen, die soziale, menschenrechtliche sowie ökologischer Standards einhalten und ausbauen wollen, sehen im Global Compact ein wichtiges Instrument, im globalen Wettbewerb für ihre Unternehmenspolitik belohnt und nicht "abgestraft" zu werden. In welche Richtung sich das Kräfteverhältnis zwischen den Mitgliedsunternehmen verschiebt, muss die Zukunft zeigen. Die Perspektiven müssen jenseits freiwilliger Regeln liegen Es ist offensichtlich, dass der Global Compact zur Regulierung der globalen Konzerntätigkeit allenfalls ein komplementäres Element sein kann. Er ist keine Alternative zu rechtlich verbindlichen Regelungen für die Konzerntätigkeit. Freiwilligkeit und Selbstverpflichtung können sinnvolle Instrumente sein, werden aber den Herausforderungen der Globalisierung nicht gerecht. Um ihre Glaubwürdigkeit zu stärken, muss die UNO völkerrechtlich verbindliche Abkommen zur Regulierung der Aktivitäten von transnationalen Unternehmen vorantreiben. Freiwillige und gesetzliche Regelungen für eine umfassende soziale, wirtschaftliche und ökologische Unternehmensverantwortung müssen sich ergänzen und dürfen nicht länger Lippenbekenntnis bleiben. Den kompletten Beitrag finden Sie auf der Webseite der Heinrich-Böll-Stiftung d . Er ist erschienen in der Süddeutschen Zeitung vom 28. Juli 2005 und kann hier als pdf-Dokument, 34 kB d heruntergeladen werden. Um zur Darstellung der Unternehmen auf der Global Compact-Webseite zu gelangen, klicken Sie bitte "Search Participants" d . Deutsche Unternehmen im Global Compact (Juli 2005) [ Zuletzt geändert: 03.11.2008 17:24:23 ]
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