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Nachhaltige Energie


Der deutsche Bundestag sowie die verschiedenen Parlamente der einzelnen Bundesländer können Enquete-Kommissionen berufen. Diese Kommissionen sollen sich überparteilich mit Themen auseinandersetzen und gemeinsam Antworten und Handlungsstrategien erarbeiten, die dann gemeinsam von allen Fraktionen getragen werden können.

Der Schutz der Erdatmosphäre sowie dem Schutz des Menschen und der Umwelt waren bereits Gegenstand von früheren Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages. Deren Arbeitsergebnisse zeigten, dass der Energiepolitik eine gewichtige Rolle innerhalb der nachhaltigen Entwicklung zukommt.

Mit der Ratifizierung des EG-Rechtsaktes über die gemeinsame Erfüllung des Kyoto-Protokolls hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Treibhausgas-Emissionen im Zeitraum von 2008 bis 2012 um 21 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Die Ziele des Nationalen Klimaschutzprogramms vom 18. Oktober 2000 sind sogar noch weitergehend:

  • Minderung der CO2-Emission bis 2005 gegenüber 1990 um 25 %
  • Minderung der Emissionen der sechs Treibhausgase des Kyoto-Protokolls im Zeitraum 2008 bis 2012 im Rahmen der EU-Lastenverteilung um 21 %. Die Basisjahre sind 1990 für CO2, Methan (CH4), Lachgas (N2O) und 1995 für teilhalogenierte (H-FKW) sowie nicht halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (FKW)und SF6 (Schwefelhexafluorid).
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung folgende weitere Ziele gesetzt:
  • Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energien bis 2010 gegenüber heute und weitere deutliche Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien nach 2010.
  • Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung durch eine Quotenregelung mit dem Ziel, die CO2-Emissionen zusätzlich um 10 Mio. Mg bis 2005 und um 23 Mio. Mg bis 2010 zu senken.
  • Deutliche Steigerung der Energieproduktivität in den kommenden Jahren.
Am 17. Februar 2000 hat der Deutsche Bundestag daher auf gemeinsamen Antrag fast aller Fraktionen (ohne PDS) die Enquete-Kommission "Nachhaltige Energieversorgung unter den Bedingungen der Globalisierung und der Liberalisierung" eingesetzt. Ausgangspunkt der Arbeiten sind die kurz-, mittel- und langfristigen Klimaschutzziele. Ein Ergebnis der "Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zum Klimaschutz" war es, dass 80 % der Emissionen der Industriestaaten bis zum Jahr 2050 eingespart werden müssen.

Das von der Enquete-Kommission beschlossene Arbeitsprogramm enthielt folgende Schwerpunkte:
  • Verständigung über Nachhaltigkeitsziele und -regeln für den Energiebereich
  • Globale, europäische und nationale Situationsanalyse und Perspektiven
  • Analyse der verschiedenen Optionen und Potenziale der künftigen Energieversorgung und -nutzung im Hinblick auf Nachhaltigkeit,
  • Analyse von Instrumenten und Handlungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Energieversorgung,
  • Energieszenarien - Ausgestaltung einer nachhaltigen Energieversorgung Deutschlands im europäischen und globalen Kontext,
  • Handlungsempfehlungen für die Umsetzung von Strategien für eine nachhaltige Energieversorgung.
Zwischenbericht "Teilbericht zu dem Thema Nachhaltige Energieversorgung auf liberalisierten und globalisierten Märkten: Bestandsaufnahme und Ansatzpunkte" vorgelegt (Bundestags-Drucksache 14/7509).

"14. Im Zentrum dieses Ersten Berichts stehen die Herausforderungen der Liberalisierung der Energiemärkte für eine effiziente und umweltfreundliche Versorgung basierend auf dem Leitbild der Nachhaltigkeit. Der Bericht gliedert sich in fünf Teile: Im Anschluss an diese Einleitung findet sich in Kapitel 2 zunächst eine Zusammenstellung der wichtigsten Ergebnisse des Ersten Berichts. Kapitel 3 erörtert die zentrale Forderung nach einer nachhaltigen Entwicklung im Energiebereich: Der Einsetzungsauftrag spiegelt die Komplexität der Problematik einer nachhaltig zukunftsfähigen Energieversorgung in Gegenwart und Zukunft wider. Bereits bei der Diskussion darüber, was im Energiebereich als "nachhaltige Entwicklung" anzusehen ist, bestehen z. T. schwer überbrückbare Unterschiede (Anmerkung: So enthält dieser Bericht eine ausgesprochen umfangreiche Anzahl von Sondervoten!). Dieser Erste Bericht setzt daher bei der Konkretisierung des Leitbilds "nachhaltig zukunftsfähige Entwicklung" im Energiebereich einen ersten inhaltlichen Schwerpunkt. In einem weiteren Schritt wird ein System von energiebezogenen Nachhaltigkeitsindikatoren entwickelt. Dieses Indikatorensystem ist ein Versuch, die wichtigsten ökonomischen, ökologischen und sozialen Faktoren im Energiebereich zu identifizieren und auf diese Weise eine Operationalisierung des abstrakten Leitbildes einer nachhaltigen Energieversorgung zu leisten."

Zu den Indikatoren siehe weiter unten.

159. "... Entscheidend für die Auswirkung all dieser verbrauchssteigernden Faktoren wird daher sein, inwieweit es gelingt, durch rationelle Energieumwandlung und -nutzung den zukünftigen Energieverbrauchszuwachs zu begrenzen und soweit wie möglich vom Wirtschaftswachstum zu entkoppeln. [Sondervotum der Fraktionen der CDU/CSU und FDP einschließlich der von ihnen benannten Sachverständigen: Die Begrenzung und Entkopplung des Energieverbrauchs vom Wirtschaftswachstum ist in den entwickelten Staaten, insbesondere in Deutschland gelungen.)

160. Falls die Entkoppelung von Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch durch technische und soziale Innovationen nicht oder nur unzureichend gelingt und der Energieverbrauch weiter wie im Trend wächst, ist eine für eine nachhaltige Entwicklung fatale Konsequenz heute schon klar erkennbar: Nach den Projektionen, die eine im Wesentlichen unveränderte Energie- und Klimaschutzpolitik unterstellen, wird die große und zudem stark steigende Energienachfrage mittelfristig nach wie vor auf der Grundlage von fossilen Energieträgern gedeckt. Die Weltenergieversorgung wird danach auch 2020 noch zu rd. 80 % von fossilen Energieträgern dominiert. Öl wird auch dann noch weltweit der wichtigste Energieträger sein, obwohl es vor allem gegenüber Erdgas an Weltmarktanteilen verliert. Der Zugewinn an Wärme- und Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien ist insgesamt gering, wenn keine Gegensteuerungen stattfinden. ... Diese Szenarien bestätigen somit, dass eine Status-quo-Politik nicht im Einklang mit den Erfordernissen einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Ressourcen steht und nicht zur Begrenzung oder gar Reduzierung der Treibhausgasemissionen beiträgt. Mit dem vorausgeschätzten, erheblich steigenden Energieverbrauch wäre unvermeidlich eine entsprechende Zunahme der Kohlendioxid-Emissionen verbunden (Tabellen 29 und 30, Seite 86). Regional ergibt sich damit bei den Emissionen ein ähnliches Muster wie beim globalen Energieverbrauch: Reichliche Verdoppelung der Emissionen in den Entwicklungsländern bis 2020 und Erhöhung in den Industrieländern um fast ein Drittel. Aber auch hier gilt, dass die durchschnittlichen Pro-Kopf-Emissionen in den Industrieländern auch im Jahre 2020 noch fast fünf Mal so hoch sein würden wie in den Entwicklungsländern."

Einen breiten Raum nimmt in diesem Zwischenbericht die Diskussion der Nachhaltigkeitsindikatoren für den Energiebereich ein. Unter der Überschrift "SIENA – Standard-Indikatoren für Energie und Nachhaltigkeit" hat sich die Enquete-Kommission für ihre Arbeit "99. ... eine Gruppe von Indikatoren ausgewählt, mit deren Hilfe der relative Beitrag einzelner technischer oder ökonomischer Optionen (z. B. der Energiebereitstellung) zu einer nachhaltigen Entwicklung vergleichbar gemacht werden soll. Gleichzeitig sollen für das gesamte Energiesystem sowie seine soziale und wirtschaftliche Einbettung im Rahmen von Soll-/Ist-Vergleichen oder über generelle Entwicklungstrends Aussagen zur Nachhaltigkeitsentwicklung gemacht werden. Alle Indikatoren können für die Nachhaltigkeitsbeobachtung herangezogen werden. Zur Nachhaltigkeitsprognose können nur diejenigen Indikatoren verwendet werden, bei denen Zukunftsprojektionen sinnvoll und möglich sind.

100. Der Satz an Indikatoren umfasst die ökologische, die soziale und die wirtschaftliche Dimension der Nachhaltigkeit. Dabei sind die Indikatoren diesen Dimensionen nicht immer direkt zuzuordnen. Um zu schlüssigen Trendaussagen zu kommen, können die Indikatoren auch zueinander in Beziehung gesetzt werden.

101. Die Indikatoren für die ökologische Dimension beziehen sich vor allem auf den ökologischen Problemdruck, der in besonderem Maße mit dem Energiesektor verbunden ist: anthropogene Klimaänderungen, Schadstoffemissionen, Versauerung von Böden und Gewässern, Boden- und Landschaftsverbrauch, Abfälle, Gewässerbelastungen sowie die Biodiversität.

102. Im Spannungsfeld der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Dimension von Nachhaltigkeit angesiedelt sind die Indikatoren zur Erfassung der Risiken und ihrer Profile für das menschliche Leben, die Gesundheit und die Umwelt im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Energiedienstleistungen durch verschiedene Energietechnologien.

103. Die soziale Dimension ist über richtungssichere Indikatoren nur schwer zu beschreiben. Hier sind noch erhebliche Forschungsarbeiten zu leisten – wie insgesamt auf dem Gebiet der Indikatorik zur Nachhaltigkeit.

104. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Dimension von Nachhaltigkeit können einerseits Indikatoren für Konsum- bzw. Produktionsmuster und andererseits Kostenindikatoren unterschieden werden. Indikatoren für die Kostenseite des Energiesystems erfassen die unterschiedlichen Kostenaspekte, die Indikatoren für die Konsumund Produktionsmuster zielen vor allem auf die Beschreibung von Ressourcennutzung und Effizienz ab. Schließlich werden bei den Indikatoren für Umwelt sowie für die Konsum- und Produktionsmuster Schlüssel- und Zusatzindikatoren unterschieden. Schlüsselindikatoren bezeichnen dabei diejenigen Kennwerte, die auf die jeweils herausragenden Trends bzw. Problemstellungen abzielen. Zusatzindikatoren betreffen weitere Aspekte, die nicht unbeachtet bleiben dürfen."

Zwischenbericht
Mehr zu den Indikatoren und den zahlreichen Sondervoten im Zwischenbericht ab Seite 42.
Am Dienstag, den 2.7.2002, hat die Enquete-Kommission des 14. Bundestages "Nachhaltige Energieversorgung" ihren Abschlußbericht an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse übergeben. Anlässlich der Übergabe des Berichts erklärt der Vorsitzende der Enquete-Kommission, Kurt-Dieter Grill, MdB (CDU):

"Die Enquete-Kommission "Nachhaltige Energieversorgung unter den Bedingungen der Globalisierung und der Liberalisierung" hat am 24. Juni 2002 ihre Beratungen über den Endbericht abgeschlossen.
In ihrer über zweijährigen, intensiven Arbeit hat sich die Kommission auf der Basis zahlreicher Anhörungen und von ihr vergebener Studien unter Einbeziehung des globalen Klimageschehens, der weltweiten demographischen Entwicklung, der Frage der Energieeffizienz sowie des technischen und finanziellen Transfers in Entwicklungs-, Schwellen- und Transformationsländer mit der komplexen Materie einer nachhaltigen Energieversorgung für das 21. Jahrhundert befasst.
Kernstück der Arbeit war die Analyse verschiedener Entwicklungswege im Energiebereich bis zum Jahr 2050 auf der Basis von Szenarien.
Nach einer dezidierten analytischen Bestandsaufnahme aller Grundlagen und Rahmenbedingungen legt die Kommission nun zum Ablauf der Sitzungszeit des 14. Deutschen Bundestages detaillierte Handlungsempfehlungen vor. Dies geschieht allerdings nicht in einem breiten Konsens, sondern in Form eines Mehrheitstextes der Koalitionsfraktionen einerseits sowie ausführlichen Minderheitenvoten der Fraktionen von CDU/CSU und FDP und der Fraktion der PDS andererseits.
Der fehlende Konsens ist die Herausforderung für die nächste Legislaturperiode, einen verläßlichen und langfristigen Rahmen für die Gestaltung einer zukunftsfähig nachhaltigen Energiepolitik für die Bundesrepublik Deutschland als Kernland Europas und Wettbewerberin im globalen Markt zu schaffen."

Abschlußbericht
Die einzelnen Kapitel des Abschlußberichtes können hier abgerufen werden.

Die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission aus der Zusammenfassung des Abschlußberichtes:

"Nachhaltige Energieversorgung: Handlungsempfehlungen

(76) Die Handlungsempfehlungen der Kommission konzentrieren sich auf die nächsten 10 bis 15 Jahre. Was jetzt getan werden kann, sollte realisiert werden. Oberste Priorität hat im Energiesektor dabei die Ausarbeitung, Stärkung und Umsetzung von operationalisierbaren Nachhaltigkeitsstrategien. Im einzelnen empfiehlt die Kommission dem Deutschen Bundestag, auf folgende Themen zu fokussieren und entsprechende Initiativen zu ergreifen:

Nationale Ansatzpunkte

  • Weiterentwicklung der Liberalisierung durch wettbewerbsermöglichende und -sichernde Regulierungen
  • Herstellung größerer Akteursvielfalt, Abbau von Behinderungen
  • Vermeidung von Machtkonzentration und Oligopolbildung, Verschärfung der Regelungen zur Fusionskontrolle, Einbeziehung des Parlaments in die Ausnahmetatbestandsfeststellung
  • Verankerung einer Netzzugangsverordnung sowie die Einsetzung einer ex-ante agierenden Wettbewerbsinstanz bei Misserfolg der bestehenden Regelungen
  • Abbau von Vorrechten und Subventionen, die nicht mit Nachhaltigkeitszielen zu vereinbaren sind [Sondervotum des Abg. Dr. Ralf Brauksiepe (CDU): Unklar ist, ob damit die Beseitigung der Steinkohlesubvention gemeint ist.]
  • Überführung der Rückstellungen der Energiewirtschaft zum Rückbau der Kernkraftwerke in einen öffentlich-rechtlichen Fonds [Sondervotum des Abg. Walter Hirche (FDP): Dieser Vorschlag ist ein Bruch mit der Systematik des Steuerrechtes, der vermieden werden muss.]
  • Verpflichtung der Bundesrepublik auf eine Reduktion der nationalen Treibhausgasemissionen – auf der Basis von 1990 – um 40 % bis 2020 [Sondervotum des Sachverständigen Prof. Dr. Dieter Schmitt: Jede Verpflichtung Deutschlands muss Rücksicht auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit nehmen. Die Verpflichtung auf das Ziel -40 % bis 2020 kann nur vorläufig sein; es muss kontinuierlich im Lichte neuer Erkenntnisse auf seine Angemessenheit überprüft werden.] [Sondervotum des Sachverständigen Dr. Hans Jörg Henne: Derartig hohe Verpflichtungen sind nur im internationalen Zusammenhang zu sehen. Ihre soziale und ökonomische Machbarkeit und der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit sind eine grundsätzliche Voraussetzung.]
  • Ergänzung der zentralisierten Angebotsstrukturen durch dezentrale Optionen
  • Konsequente Weiterentwicklung des KWK-Gesetzes in Abhängigkeit von der Evaluation im Jahre 2004 [Sondervotum des Sachverständigen Prof. Dr. Volker Schindler: Das KWK-Gesetz wird gerade nicht den ökologischen Kriterien gerecht, weil es Effizienzkriterien ausblendet. KWK kann insbesondere im industriellen Bereich wegen der dort garantierten Wämeabnahme sinnvoll sein.]
  • Weiterentwicklung des Erneuerbaren Energiengesetzes (EEG) und der Programme zur Markteinführung bzw. der Kreditprogramme. [Sondervotum des Abg. Franz Obermeier (CSU): Das EEG ist ein Subventions- statt eines Innovationsgesetzes. Das EEG muss auch auf der Grundlage des Erfahrungsberichtes der Bundesregierung überprüft werden, damit keine neuen Dauersubventionen geschaffen werden.]
  • Mengenregelung im Sinne einer Umweltschutzpflicht für die entsprechenden Akteure der Händlerkette fossiler Brennstoffe für den REG-Wärmebereich [Sondervotum des Abg. Prof. Dr. Paul Laufs (CDU): In einer Marktwirtschaft führen Mengenvorgaben nicht zum Erfolg, sondern segmentieren die Märkte.]
  • entschiedene Stärkung der Energieeffizienz auf der Nachfrageseite und Organisation bzw. Flankierung funktionsfähigen Wettbewerbs um Energiedienstleistungen
  • Einrichtung eines Energieeffizienz-Fonds [Sondervotum des Abg. Kurt-Dieter Grill (CDU): Eine Umgehung des Budgetrechts des Parlaments und damit die Entstehung von Schattenhaushalten ist abzulehnen.]
  • aufkommensneutrale Weiterentwicklung der Ökosteuer als Instrument zur Internalisierung externer Kosten (umfassende ökologische Finanzreform) [Sondervotum des Sachverständigen Prof. Dr. Volker Schindler: Der Widerspruch zur Politik der Bundesregierung ist offenkundig.]
  • Einführung eines EU-Emissionshandelssystems in Deutschland [Sondervotum des Sachverständigen Prof. Dr. Dieter Schmitt: Hierbei stellt sich die Frage nach seiner Umsetzung bzw. der Festlegung der Ausgangsannahmen. Von diesen ist der erfolgreiche Einsatzes dieses Instrumentes abhängig.]
  • Beseitigung einer Vielzahl administrativer und rechtlicher Hemmnisse, die einer massiven Ausweitung energienaher Dienstleistungen und einer Energiedienstleistungswirtschaft wie auch der Nutzung erneuerbarer Energien entgegenstehen
  • Verabschiedung eines Maßnahmenbündels für nachträgliche Wärmeschutzmaßnahmen im Gebäudebestand in Verbindung mit rationeller Heizungs- und Warmwasserbereitungstechnik (zunehmend auf Basis regenerativer Energien)
  • Stärkung und Förderung der Vielfalt zusätzlicher und stärker regional orientierter Akteure, kleiner Produzenten und Selbstversorger
  • Start einer forschungs- und bildungspolitische Offensive für nachhaltige Technologien (Energieeffizienz (auch effizientere und "saubere" Kohletechnologien) und erneuerbare Energien); Schaffung eines integrierten Forschungs-, Entwicklungs- und Bildungsprogramms (Bund und Länder) zur rationellen und wirtschaftlichen Verwendung von Elektrizität (RAVEL/RAWINE- Programm)
  • Einrichtung eines Forschungs- und Entwicklungsprogramms für sozial-ökologische "Energie"-forschung (Energieeinsparpotenziale durch Verhalten und Lebensstil) [Sondervotum des Sachverständigen Jürgen-Friedrich Hake: Da die Potentiale in diesem Bereich gemäß den Ergebnissen der Anhörung der Enquete-Kommission als sehr gering eingeschätzt worden sind, müssen die Forschungsmittel deutlich begrenzt werden, um ein adäquates Kosten-Nutzen-Verhältnis sicherzustellen.]
  • Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Thema "Nachhaltige Mobilität" in der nächsten Legislaturperiode)
  • Ansatzpunkte in der Europapolitik
  • Schaffung von Energiemärkten mit transparenten und gleichen Rahmenbedingungen in der EU
  • Aufnahme eines Energiekapitels in den EG- bzw. den zukünftigen EU-Vertrag mit Vorrangstellung für Effizienz und Erneuerbare Energien [Sondervotum des Abg. Franz Obermeier (CSU): Die Schaffung eines eigenen Energiekapitels im EU-Vertrag wird abgelehnt.]
  • Beendigung des EURATOM-Vertrages und umfassende parlamentarische Kontrolle über die Forschungsrahmenprogramme [Sondervotum des Abg. Kurt-Dieter Grill (CDU): Dies steht eindeutig im Widerspruch zum Interesse der internationalen Verpflichtungen Deutschlands.]
  • aktive Begleitung der EU-Osterweiterung (ökologische Standards, Förderung energiepolitischer Effizienzmaßnahmen und der erneuerbaren Energien, Unterstützung beim Atomausstieg, Umstrukturierung des Energiesektors und bei der Liberalisierung) [Sondervotum des Sachverständigen Dr. Hans Jörg Henne: Die Staaten Osteuropas sollten in eigener Souveränität entscheiden können, wie sie ihre zukünftige Energiepolitik gestalten.]
Ansatzpunkte in der internationalen Politik

  • Partnerschaft im Sinne einer deutschen Vorbildfunktion für die Entwicklung und den Au fbau von Zukunftsenergiesystemen mit Transformations-, Schwellen- und Entwicklungsländern [Sondervotum des Abg. Walter Hirche (FDP): Die Koppelung von Vorbildfunktion und Partnerschaft ist ein Widerspruch.]
  • Durchführung einer deutschen und europäischen Exportoffensive für regenerative Energie- und Effizienztechnologien in Entwicklungs- und Schwellenländer.
  • Anerkennung der neuen außenpolitische Dimension von Energiepolitik durch Zusammenarbeit mit den heutigen und zukünftigen Energielieferländern und -regionen.
  • Auflage eines spezifischen Fonds zur gezielten Einführungsunterstützung für die projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls (DUFleM-Fonds) [Sondervotum des Abg. Walter Hirche (FDP): Einführungsunterstützungen sind grundsätzlich nur im Rahmen der bestehenden Organisationen zu gewährleisten (EZB, IWF)]."
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Schlagworte

Energiepolitik, Enquete-Kommission, Kernkraft

Letzte Aktualisierung

10.11.2011 10:37