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| BMG - Biosafety-Protokoll
Bereits 1993 war im Rahmen der Konferenz von Rio über nachhaltige Entwicklung auch das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Artenschutz-Konvention; siehe auch die 1. Artenschutz-Konferenz in Nassau/Bahamas 1994) verabschiedet worden. Bis Ende 1993 unterzeichneten 167 Staaten die Artenschutz-Konvention. Nach ihrer Ratifizierung durch 30 Staaten (darunter auch Deutschland) trat diese Konvention am 29.12.1993 in Kraft. Inzwischen haben sich 178 Vertragsstaaten verpflichtet, die biologische Vielfalt zu schützen und sie nachhaltig zu nutzen.
Die Bundesregierung hat - wie bislang 70 weitere Staaten - am 24. Mai 2000 auf der in Nairobi (Kenia) tagenden 5. Vertragsstaatenkonferenz des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt ein Protokoll über biologische Sicherheit, das sog. Biosafety-Protokoll, unterzeichnet.
Das Biosafety-Protokoll regelt den internationalen Handel mit genetisch veränderten Organismen. Dabei orientiert es sich am Vorsorgegrundsatz. Für den grenzüberschreitenden Verkehr gentechnisch veränderter Organismen (GVO) wurden international verbindliche Mindest-Standards aufgestellt. Den einzelnen Ländern sind aber noch höhere Sicherheitsvorkehrungen freigestellt.
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