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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1952 in der Entwicklungszusammenarbeit tätig. Nachdem anfangs die Verantwortung für die entwicklungspolitischen Aktivitäten der Bundesrepublik bei verschiedenen Ministerien lag wurde 1961 ein eigenes "Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit" eingerichtet. Aber erst durch die Übertragung der Zuständigkeit für die finanzielle Zusammenarbeit mit Partnerländern und in internationalen Organisationen (1972) konnte das BMZ eine wirklich eigenständige Entwicklungspolitik gestalten. 1998 wurde dem BMZ als letzter großer Zuständigkeitsbereich die Federführung innerhalb der Bundesregierung für die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union zugeordnet.

Ziele und Aufgaben

Entwicklungszusammenarbeit wird heute als globale Struktur- und Friedenspolitik verstanden.

Ziele sind:
  • Krisen und Konflikte friedlich bewältigen
  • knappe Ressourcen gerechter verteilen
  • unsere Umwelt für die nächsten Generationen bewahren
  • weltweite Armut verringern
Die Schwerpunkte der Arbeiten des BMZ sind:

In der Durchführung der Entwicklungspolitik steht zentral die Zusammenarbeit mit den Partnerländern sowie generell die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, da die Lösung globaler Probleme die enge Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen erfordert. Weiterhin ist die Zusammenarbeit mit den nichtstaatlichen Organisationen, die in der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind, wichtig.

Als Grundlage der Gestaltung der Grundsätze deutscher Entwicklungspolitik dienen die Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen, die im September 2000 von Vertretern von 189 Ländern verabschiedet wurden. Sie enthalten den ehrgeizigen Fahrplan, bis 2015 die Armut in der Welt um die Hälfte zu reduzieren.

Die Grundsätze der Entwicklungspolitik umfassen unter anderem:

Globale Strukturpolitik
Entwicklungspolitik versteht sich als globale Strukturpolitik. Sie bemüht sich, die Globalisierung zu gestalten, ihre Chancen zu nutzen und ihre Risiken zu minimieren. Dazu ist vielerorts eine Änderung der strukturellen Rahmenbedingungen notwendig. Globaler Strukturwandel bedeutet Strukturwandel vor Ort, also sowohl in den Entwicklungsländern als auch bei uns. Grundvoraussetzung ist das Bemühen um "good governance" auf beiden Seiten, um diese Aufgabe bewältigen zu können.

Nachhaltigkeit der Projekte
Grundsatz deutscher Entwicklungszusammenarbeit ist das Gebot der Nachhaltigkeit. Entwicklungsprojekte und -programme sollen nach Ende der Förderung auch ohne Hilfe von außen weiterlaufen, also nur Hilfe zur Selbsthilfe sein. Dazu ist notwendig, die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Vorhaben sorgfältig zu analysieren. Vor allem aber müssen die Vorhaben Legitimation bei den angesprochenen Zielgruppen genießen, denn sonst sind alle Bemühungen zum Scheitern verurteilt. Eine Zusammenarbeit mit den Menschen vor Ort ist deshalb oberstes Gebot." Weitere Grundsätze hier.


Leitung und Organisation

Geleitet wird das BMZ durch den Bundesminister Dirk Niebel. Er wird unterstützt von der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp und dem Staatssekretär Hans-Jürgen Beerfeltz.

Der persönliche G8-Afrikabeauftragte der Bundeskanzlerin, Günter Nooke, ist der Leitung des Ministeriums zugeordnet.
Fünf Referate unterstützen die Leitung des BMZ. Sie sind unter anderem für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Parlaments- und Kabinettsangelegenheiten, entwicklungspolitische Grundsatzfragen sowie für den Protokoll- und Sprachendienst zuständig.
Zur Leitung des Ministeriums gehört darüber hinaus ein Planungsstab, der übergreifende Aufgaben im Bereich der strategischen Planung und Koordination der Entwicklungszusammenarbeit übernimmt.
Die "Projektgruppe" Vorfeld ist ebenfalls bei der Leitung des Ministeriums angesiedelt. Sie ist für konzeptionelle Überlegungen zur Reform der Durchführungsstrukturen in der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit zuständig.

  • Abteilungen
Das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) beschäftigt rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 4 Abteilungen und Außenvertretungen.

    • Abteilung 1 ist für allgemeine Verwaltungsaufgaben zuständig sowie unter anderem für die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Kräften wie Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und politischen Stiftungen, für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, für das bürgerschaftliche Engagement und für die entwicklungspolitische Bildungsarbeit.
    • Abteilung 2 ist zuständig für die Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern und Regionen in Asien und Lateinamerika, für die Themenbereiche Good Governance und Menschenrechte, für Grundsatzfragen und für die Organisation der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
    • Abteilung 3 ist zuständig für die Entwicklungszusammenarbeit mit den Ländern und Regionen in Afrika sowie für globale und sektorale Aufgaben. Zu diesen Aufgaben gehören zum Beispiel die Bereiche Millenniumsentwicklungsziele, Bildung, Klimaschutz, Wasser, ländliche Entwicklung, Gesundheit und Ressourcennutzung.
    • Abteilung 4 ist verantwortlich für die Entwicklungszusammenarbeit mit Südosteuropa und dem Südkaukasus, mit dem Nahen Osten und mit Afghanistan und Pakistan sowie für die Themenbereiche Frieden und Sicherheit, Not- und Übergangshilfe, europäische und multilaterale Entwicklungspolitik sowie Globalisierung und Handel.
    • Außenvertretung
Das BMZ hat keinen klassischen Behörden-Unterbau. Mit der Ausführung der Vorhaben beauftragt es sogenannte Durchführungsorganisationen. Diese wiederum arbeiten mit Projektträgern zusammen, die von der Regierung des Partnerlandes bestimmt werden.
Eine Übersicht der wichtigsten ausführenden Organisationen finden Sie hier.

Weitere Gremien unterstützen das Ministerium:

  • der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages Er beschäftigt sich auch intensiv mit Menschenrechtsfragen in Entwicklungsländern. Aktuelle Schwerpunkte sind unter anderem die Entwicklung in Afghanistan, im Sudan, im Irak, in Nahost und weiteren Krisenregionen sowie die Wahrung der Menschenrechte in islamischen Ländern.
  • der Auswärtige Ausschuss als wesentliches Diskussions-, Entscheidungs- und Kontrollorgan der deutschen Außenpolitik
  • Enquête-Kommissionen des Bundestages
(Stand 2010)


Haushalt

Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammen­arbeit und Entwicklung (BMZ) wird 2011 um 149 Millionen Euro aufgestockt.
Für das Haushaltsjahr 2011 stehen dem BMZ somit 6,219 Milliarden Euro zur Verfügung. Dies bedeutet eine Steigerung in Höhe von 2,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2010.

Aufgabenbereich


Vereinte Nationen und Internationale Einrichtungen
Bilaterale staatliche Zusammenarbeit
Zivilgesellschaftliche und wirtschaftliche Gruppen und Institutionen
Bundesministerium
Ernährungssicherung und globaler Umweltschutz
Europäische Entwicklungsfonds
Regionalbanken
Weltbank / IWF
GESAMT

in Millionen Euro


307.286.000 €
3.115.656.000 €
668.520.000 €
83.546.000 €
282.006.000 €
825.000.000 €
214.674.000 €
722.432.000 €
6.219.120.000 €

in Prozent


4,9%
50,1%
10,8%
1,3%
4,5%
13,3%
3,5%
11,6%
100%



Das BMZ und Nachhaltigkeit

Das BMZ versteht seine Arbeiten im konkreten Zusammenhang zur nachhaltigen Entwicklung und wendet große Teile seines Haushaltes für entsprechende Projekte auf. So hat das BMZ u.a. spezifische Programme und Projekte des Umwelt- und Ressourcenschutzes in den Partnerländern direkt (180 Vorhaben in rund 60 Ländern, z.B. Schutz des Waldes und der Biodiversität etc. oder im Rahmen von bilateralen Schuldentauschvereinbarungen gefördert.

Auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg verabschiedete die internationale Gemeinschaft 2002 den Aktionsplan von Johannesburg in dem auch die Ziele der Millenniumserklärung bestätigt wurden.
Der Plan umfasst unter anderem folgende Vereinbarungen, die das BMZ betreffen:
  • Der Anteil der Menschen ohne sicheren Zugang zu sauberem Trinkwasser und der Anteil der Menschen ohne Zugang zu Kanalisation soll bis 2015 halbiert werden.
  • Der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch soll "dringend" gesteigert werden.
  • Staaten, die das Klimaschutz-Protokoll von Kyoto noch nicht ratifiziert haben, sollen dies nachholen.
  • Die Industrieländer sollen die Führung bei einem auf zehn Jahre angelegten Rahmenprogramm zur Förderung von nachhaltigen Produktions- und Konsummustern übernehmen.
  • Umweltschädliche Subventionen sollen abgebaut werden.
Es wurde beschlossen, dass multilaterale Umweltabkommen nicht den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) untergeordnet werden sollen.
  • Das Artensterben in der Tier- und Pflanzenwelt soll bis 2010 deutlich verlangsamt werden.
  • Die Fischbestände der Meere sollen nicht übernutzt werden. Ziel ist, dass sich bis 2015 die geschädigten Bestände erholen.
  • Die Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen sollen künftig fairer verteilt werden.
  • Der Verlust der natürlichen Ressourcen soll gestoppt werden.
  • Die negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur durch die Produktion und den Gebrauch von Chemikalien sollen bis zum Jahr 2020 "minimiert" werden.
Daraufhin veröffentlichte das BMZ 2002 eine Bestandsaufnahme der Handlungsfelder deutscher Entwicklungspolitik nach dem Weltgipfel von Rio de Janeiro 2002.

Auch die Agenda 21 ist zentral für den Aufgabenbereich des BMZ, da eine neue Entwicklungs- und Umweltpartnerschaft zwischen den Industrienationen und den armen Ländern gefordert wird. Wichtige entwicklungspolitische Ziele wie Armutsbekämpfung und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Wald sind hier ebenso verankert wie umweltpolitische Ziele, etwa die Reduzierung des Treibhauseffektes. Nachhaltigkeit wird hier als übergreifendes Ziel der Politik definiert und das alle gesellschaftlichen Gruppen an politischen Entscheidungen zu beteiligen sind.

Im Bereich Energie pflegt das BMZ Energiepartnerschaften. Zudem wurden Programme wie "Programm Nachhaltige Energie für Entwicklung" ins Leben gerufen und versucht auch die Privatwirtschaft im Energiesektor in entwicklungspolitische Aktivitäten einzubeziehen. Weiterhin werden Projekte zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienzsteigerung gefördert, um Armut zu verhindern etc.

Im Bereich Klimaschutz ist das BMZ ebenfalls aktiv zum Beispiel bei der Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Im Bereich Umwelt geht es um den Schutz von Wald, Wasser, Boden sowie der Biodiversität und dem Schutz vor Naturkatastrophen, ebenso wie um das Thema der biologischen Sicherheit, zum Beispiel bezogen auf gentechnisch veränderte Lebensmittel.

Auch in Deutschland wirbt das BMZ für nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit: "Nur wenn in Deutschland eine breite gesellschaftliche Unterstützung der Entwicklungspolitik vorhanden ist, kann die Bundesrepublik ihren Verpflichtungen gerecht werden. Die Bundesregierung versucht, diese Kräfte durch Aufklärungs- und Bildungsarbeit zu mobilisieren, zum Beispiel durch die Kampagne für fairen Welthandel "fair feels good"."

Zudem veröffentlichte das BMZ 2002 seine Grundsätze für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Straßenverkehr. Infos dazu findest du hier.


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Schlagworte

Bundesebene, Bundesministerium, Entwicklungszusammenarbeit, Ministerium, Zusammenarbeit

Letzte Aktualisierung

14.09.2011 11:00