Länderregierungen und -verwaltungen Mit Artikel 20a des Grundgesetzes ist die Nachhaltige Entwicklung zum Staatsziel erhoben worden (Hypertext: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.").
Zwar ist es in erster Linie Aufgabe der Bundesregierung, eine nachhaltige Entwicklung einzuleiten und voranzutreiben. Doch die Länder sind hier als "Betriebsmotoren" (siehe Rahmengesetzgebung des Bundes) und "Erfüllungsgehilfen" (Hypertext: Artikel 30 Grundgesetz: "Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.") gefragt. Näheres zum Verhältnis Bund - Land - Kommune hier.
Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Die Landesregierung wird aus folgenden Funktionsträgern gebildet:
Flächenstaat
| Stadtstaat (Berlin, Bremen, Hamburg)
| - Ministerpräsidentin / Ministerpräsident
| - Oberbürgermeisterin /Oberbürgermeister
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Die Stellvertreter der Minister heißen Staatssekretärin / Staatssekretär bzw. Staatsrätin / Staatsrat.
Die Zuschnitte der einzelnen Ministerien sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Daher wird die Frage, bei welchen Ministerien (neben dem Umweltministerium) die besonderen Zuständigkeiten für nachhaltige Entwicklung liegen bzw. derartige Projekte laufen, für jedes Bundesland anders beantwortet werden.
Die Homepages der Bundesländer mit den Links zu den verschiedenen Ministerien finden Sie hier:
Weitere Links:[ Zuletzt geändert: 19.08.2009 13:03:18 ]
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