Beispiele
Ziele und Wege
Weltpolitik
Deutsche Politik
Europäische Politik
Wirtschaft
Zivilgesellschaft
Geschichte
Archiv
Impressum
Logo der Aachener Stiftung Kathy Beys
 
Bundesministerien
Bundesregierung
Bundestag
Enquete-Kommissionen
Freie Hansestadt Bremen
Freie Hansestadt Hamburg
Freistaat Bayern
Freistaat Sachsen
Freistaat Thüringen
Kommunen
Land Baden-Württemberg
Land Berlin
Land Brandenburg
Land Hessen
Land Mecklenburg-Vorpommern
Land Niedersachsen
Land Nordrhein-Westfalen
Land Rheinland-Pfalz
Land Saarland
Land Sachsen-Anhalt
Land Schleswig-Holstein
Parteien
i Das Lexikon   p drucken   e empfehlen   k Kritik   Toten Link melden

BMG - Gen- und Biotechnologiepolitik



Die Kapitel 6 Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit sowie Kapitel 15 Erhaltung der biologischen Vielfalt und Kapitel 16 Umweltgerechter Umgang mit Biotechnologie sind Themen der Agenda 21, die die Gen- und Biotechnologiepolitik stark berühren.

Der rot-grüne Koalitionsvertrag von 1998 sah vor: "Die neue Bundesregierung wird die verantwortbaren Innovationspotentiale der Bio- und Gentechnologie systematisch weiterentwickeln. Alternative Verfahren und Strategien müssen dabei einen angemessenen Raum erhalten".

Weiter hat die rot-grüne Koalitionsvereinbarung vom 2. Oktober 1998 in der Gen- und Biotechnologiepolitik acht Schwerpunkte und Einzelvorhaben für diese Legislaturperiode vorgesehen:

"1.Der Vorrang des Schutzes von Mensch und Umwelt muss im deutschen und europäischen Gentechnikrecht gewährleistet werden.

2. Wir werden uns für den Erhalt der biologischen Vielfalt und für angemessene Sicherheitsvorschriften in den weltweiten Verhandlungen zum Biosafety-Protokoll einsetzen.

3. Freilandversuche und das Inverkehrbringen müssen wegen der langfristigen Auswirkungen des Anbaus transgener Pflanzen in einem Langzeit-Monitoring wissenschaftlich begleitet werden.

4. Die Risiko- und Sicherheitsforschung werden wir verstärken; negative Auswirkungen beim Einsatz von Antibiotika-Resistenz-Genen müssen verhindert werden.

5. Die Zuständigkeit für Genehmigungen bei der Freisetzung und beim Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen wird überprüft.

6. Wir werden die Erforschung der sozialen, ethischen und rechtlichen Folgen der Anwendung moderner biologischer und gentechnischer Verfahren am Menschen, insbesondere bei der Erforschung des menschlichen Genoms, zu einem Schwerpunkt machen.

7. Wir werden den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor genetischer Diskriminierung insbesondere im Bereich der Kranken- und Lebensversicherung gewährleisten.

8. Durch eine entsprechende Kennzeichnung werden wir sicherstellen, dass gentechnikfreie Produkte und Verfahren für die Verbraucherinnen und Verbraucher klar erkennbar sind."