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Nachhaltigkeitsstrategie, 1999Zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung d (DOC, 30.12.1999): "Das 20. Jahrhundert war geprägt von Krisen, Kriegen, Arbeitslosigkeit und nationalstaatlichem Denken. Eine Politik zu Beginn des 21. Jahrhunderts muss neu gedacht und formuliert werden. Die neue Politik verlangt neue Zieldefinitionen, die globale und langfristige Problemstellungen berücksichtigen, die Ökonomie, Ökologie und soziale Gerechtigkeit zu einer nachhaltigen Entwicklung verbinden. Diese Erkenntnis hat sich seit dem Erdgipfel in Rio durchgesetzt. Die Agenda 21 ist Hoffnung und Verpflichtung zugleich für eine zukunftsweisende Politik. Die Bundesrepublik und die Europäische Union müssen im Sinne einer friedlichen und sozialen Entwicklung der Welt Vorreiter einer nachhaltigen Entwicklung werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Agenda 21, die noch von Bundeskanzler Kohl unterzeichnet wurde, ist der Auftrag der Weltgemeinschaft an alle Regierungen, sogenannte "nationale Nachhaltigkeitsstrategien" zu entwickeln. Diese Strategien sollen im Handlungsrahmen der Nationalstaaten Wege und Methoden beschreiben, wie das Leitbild der Agenda 21 - das Konzept einer "nachhaltigen Entwicklung" - in konkrete Schritte und Projekte übersetzt werden kann. Eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie umfasst alle Bereiche gesellschaftlichen Handelns, sie muss sich ebenso mit einer langfristig tragfähigen ökonomischen Entwicklung befassen wie mit dem Artensterben, dem Flächenverbrauch, dem Klimaschutz oder dem Energieproblem. In einer Welt, die immer mehr von wechselseitigen Abhängigkeiten bestimmt wird, ist dabei das Zusammendenken bislang getrennt betrachteter Bereiche unverzichtbar. Die Bundesregierung kommt dem von der Kohlregierung lange nicht erfüllten Auftrag von Rio jetzt nach. Sie richtet auf Initiative des Bundestages neue Gremien ein, in denen in den kommenden Jahren projekt- und modellorientiert eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet wird. Eine Staatssekretärsrunde für nachhaltige Entwicklung - Green Cabinet - wird, dem Vorbild anderer Länder folgend, von in erster Linie relevanten Bundesministerien die Erarbeitung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie übernehmen: Vernetzt werden die Bereiche Umwelt, Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und Bauen, Gesundheit, Bildung, Arbeit und Soziales und Internationale Zusammenarbeit. Beraten wird die Bundesregierung und das Parlament von einem Zukunftsrat, deren Mitglieder zu Beginn des kommenden Jahres ernannt werden. Die Zukunftsräte sollen Persönlichkeiten aus allen wichtigen Bereichen der Gesellschaft sein (aus Wirtschaft und Wissenschaft, Kultur und Kirche, ebenso wie aus den Bereichen Umwelt und Entwicklung) und die Sichtweisen der verschiedenen Gruppen repräsentieren." Im Januar 2000 wurde der Prozess der Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie durch einen parteiübergreifenden Beschluss des Bundestages (Online nicht mehr verfügbar: http://www.spdfraktion.de/archiv14/wip/00/wp000305.doc) förmlich eingeleitet. Dort heißt es: "Koalition und Regierung gehen damit auf zwei Ebenen vor: Zum einen wird es um eine mittel- und langfristige Konzeption zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung gehen. Im Kern geht es also um die Entwicklung eines neuen, zukunftsweisenden Fortschrittsmodells für Wirtschaft und Gesellschaft. Zum anderen werden in den Bereichen Energiewende und Klimaschutz sowie umweltgerechte Mobilität und Verkehr in besonders vordringlichen Bereichen konkrete Schritte eingeleitet. Anhand dieser Erfahrungen lassen sich zugleich notwendige Rahmenbedingungen und Instrumente zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung ableiten. Unsere Zeit, die von den Herausforderungen der Globalisierung geprägt ist, braucht eine positive Utopie, die den Menschen Orientierung gibt und sie motiviert. Das Leitbild der Nachhaltigkeit kann eine solche gemeinsame Perspektive bieten, um Stabilität und Interessenausgleich angesichts gravierender Herausforderungen neu zu definieren und die Funktionsfähigkeit und die Innovationskraft der Marktwirtschaft nachhaltig verbessern." Weiter heißt es in dem Beschluss des 14. Bundestages: "Der Deutsche Bundestag hat eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses angenommen, in der u.a. ein Rat für nachhaltige Entwicklung angeregt worden ist. Grundlage ist der Abschlussbericht der Enquetekommission "Schutz des Menschen und Umwelt" der letzten Legislaturperiode. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung hat am 17. Dezember 2001 den Entwurf einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Er wurde am 19. Dezember 2001 von der Bundesregierung der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit 21 Zielen und Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung zeigt der Entwurf die Perspektiven für ein zukunftsfähiges Deutschland im 21. Jahrhundert auf. Die "Perspektiven für Deutschland": Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung d beinhalten Das Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung"ist ein zentrales Kapitel der Strategie. Es beschreibt, wie "nachhaltiges" politisches und gesellschaftliches Handeln aussieht und geht dabei von folgenden vier Koordinaten aus:
21 Indikatoren als Gradmesser der Nachhaltigkeit
Schwerpunkte der Nachhaltigen Entwicklung
Zu VII. Flächeninanspruchnahme heißt es z.B. (S. 287 ff.): "Es geht darum,
Als Instrumente z.B. für den Freiraumschutz werden angeführt:
Der vollständige Text und eine Kurzfassung können von der Webseite der Bundesregierung für nachhaltige Entwicklung d heruntergeladen werden:
Stellungnahmen zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung:
Die in der Nachhaltigkeitsstrategie formulierten Indikatoren und Ziele werden alle zwei Jahre einem Monitoring unterzogen. Der 1. Fortschrittsbericht zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie d wurde im Oktober 2004 von der Bundesregierung vorgelegt.
[ Zuletzt geändert: 08.03.2010 12:28:33 ]
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