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CEDAW: Frauenrechtsübereinkommen
Convention for the Elimination of all forms of Discrimination Against Women
Am 18.12.1979 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (Frauenrechtsübereinkommen; CEDAW, Convention for the Elimination of all forms of Discrimination Against Women) verabschiedet. Damit wurde erstmals ein umfassendes, internationales Menschenrechtsinstrument für Frauen geschaffen und damit ein bedeutender Schritt hin zur Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte unternommen. Inzwischen haben 163 Staaten dieses Übereinkommen ratifiziert oder sind ihm beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1985 dieses Übereinkommen ratifiziert. Damit wurde das Frauenrechtsübereinkommen unmittelbar geltendes Recht in Deutschland.Zwanzig Jahre danach und vier Jahre nach der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking hat die 54. Generalversammlung der Vereinten Nationen am 6. Oktober 1999 den Text dieses Zusatzprotokolls zum Frauenrechtsübereinkommen verabschiedet, welches die Überwachung der Garantien des Frauenrechtsübereinkommens stärken soll. Z.B. erhalten Frauen selbst eine Individualbeschwerdemöglichkeit, die dem Standard anderer Menschenrechtsübereinkommen entspricht. Die UN-Mitgliedsstaaten müssen dieses Zusatzprotokoll noch zeichnen und ratifizieren.
Nach Artikel 18 der Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) ist die Bundesregierung verpflichtet, dem UN-Generalsekretär alle vier Jahre einen Staatenbericht vorzulegen, in dem die Situation der Chancengleichheit von Frauen und Männern dokumentiert wird. Am 19.11.2002 hat die Bundesregierung den 5. Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
Prüfbericht des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau
Hier einige Auszüge aus der Stellungnahme zum Prüfbericht des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau
- "Der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau hat sowohl den zusammengelegten Zweiten und Dritten als auch den Vierten Bericht der Bundesrepublik Deutschland (CE DAW/C/DEU/2–3 und 4) während seiner 464. und 465. Sitzung am 1. Februar 2000 geprüft. Neben den positiven Aspekten, die insbesondere in den Absätzen 11 bis 17 dargestellt wurden, hat der Ausschuss in den Absätzen 19 bis 46 auch auf vorhandene Problembereiche hingewiesen und Empfehlungen ausgesprochen."
- "Der Ausschuss ist beunruhigt, dass die Umsetzung des Übereinkommens für Frauen in den neuen Ländern trotz zahlreicher Maßnahmen weiterhin hinter den Fortschritten in den alten Ländern zurückbleibt. Mit Sorge wird festgestellt, dass Frauen in den neuen Ländern früher vollbeschäftigt waren, aber heute 20,7 Prozent der Arbeitslosen stellen. Dieser Prozentsatz ist sowohl im Vergleich zu der Zahl arbeitsloser Männer in den neuen Ländern als auch im Verhältnis zur Gesamtarbeitslosigkeit von Frauen in Deutschland unverhältnismäßig hoch. Der Ausschuss drängt die Regierung, ihre gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen in den neuen Ländern im Hinblick auf Arbeit und Beschäftigung sowie auf ihre gesamte soziale Befindlichkeit fortzusetzen."
- "Der Ausschuss stellt mit Sorge fest, dass die von der Regierung eingeführten Programme, Gesetze und politischen Strategien nicht sicherstellen konnten, dass die verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Förderung der De-facto-Gleichberechtigung von Frauen als gesellschaftliche Verantwortung verstanden und in die Praxis umgesetzt wird."
- "Der Ausschuss äußert seine Bedenken im Hinblick auf die weiterhin bestehenden Nachteile für Frauen in vielen Bereichen von Arbeit und Wirtschaft. Anlass zur Sorge geben insbesondere die trotz der großen Bildungsfortschritte von Frauen noch nicht überwundenen Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern, denen zufolge Frauen durchschnittlich 77 % des Einkommens von Männern erzielen. Er sieht mit Sorge, dass Frauen, obwohl sie 1997 einen Anteil von 42,1 % an der Erwerbsbevölkerung darstellten, 88 % aller Teilzeitbeschäftigungen belegten und 55,9 % der Arbeitslosen stellten. Der Ausschuss befürchtet, dass diese Unterschiede Anzeichen für das Fortbestehen indirekter Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt sind. Außerdem stellt erfest, dass Teilzeitarbeitsplätze meist im Bereich der gering qualifizierten Beschäftigung angesiedelt sind und somit auch geringere berufliche Aufstiegschancen bieten."
- "Der Ausschuss beobachtet mit Sorge das Fortbestehen stereotyper und traditioneller Ansichten zu den Rollen und Aufgaben von Frauen und Männern im privaten und öffentlichen Leben. Nach Meinung des Ausschusses spiegelt sich dies in dem überproportionalen Anteil von Frauen in Teilzeitbeschäftigungen, ihrer überwiegenden Verantwortung für Familie und Pflegeaufgaben, der beruflichen Ungleichheit, der extrem geringen Beteiligung von Männern am Erziehungsurlaub (1,5 % im Jahr 1997) und der Besteuerung von Ehepaaren wider. Der Ausschuss befürchtet, dass Maßnahmen zur Vereinbarung von Familie und Beruf stereotypen Erwartungen von Frauen und Männern Vorschub geben. In diesem Zusammenhang nimmt der Ausschuss mit Sorge zur Kenntnis,dass der Bedarf an Kindergartenplätzen für 0- bis 3-Jährige weiterhin nicht gedeckt ist, der Anteil der Ganztagskindergärten 1994 nur 34,8 % betrug und nur für 5,1 % aller Schulkinder Betreuungseinrichtungen zur Verfügung standen. Dies ist besonders alarmierend, da Ganztagsschulen in Deutschland die Ausnahme sind."
- "Der Ausschuss ist beunruhigt über die unverändert stereotype Darstellung von Frauen und insbesondere ausländischenFrauen in den Medien. Der Ausschuss fordert die Regierung auf, die zentrale Rolle der Medien bei der Veränderung stereotyper Frauenbilder zu unterstützen. Er empfiehlt, Möglichkeiten zur Darstellung eines positiven, nicht traditionellen Frauenbilds zu schaffen und den Einsatz von Selbstregelungsmechanismen in den Medien zur Verringerung diskriminierender und stereotyper Frauenbilder zu fördern und zu erleichtern."
- 5. Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
(PDF) - Bericht 227: Maßnahmen und Gesetze zur Gleichstellung seit 1949

- Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN
, Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 (deutsche Version, PDF)
Externe Links
- Internationales Forschungs- und Ausbildungsinstitut zur Förderung der Frau (United Nations International Research and Training Institute for the Advancement of Women INSTRAW
) - UN-Hochkommissar für Menschenrechte UNHCHR
(UN High Commissioner for Human Rights)







