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UBA


Das Umweltbundesamt (UBA) d wurde 1974 per Gesetz errichtet. Seine Aufgaben bestanden damals vornehmlich in der Erledigung von Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Umwelt und der gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes, u.a. Messung der großräumigen Luftbelastung, Koordinierung der Umweltforschung des Bundes und Unterstützung bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit von Maßnahmen des Bundes. Hinzu kamen die zentralen Informations- und Dokumentationsdienste und die Aufklärung der Öffentlichkeit in Umweltfragen. Die Liste der weiteren übertragenen Aufgaben ist lang, und als beauftragte Behörde ist das UBA u.a. nationale Verbindungsstelle zur UNESCO d (UN Educational, Scientific and Cultural Organization) für Umwelterziehung und deutsche Anlaufstelle für die Europäische Umweltagentur (EEA, European Environment Agency).

Die Schwerpunkte der Umweltpolitik haben sich im Lauf der Jahre verändert, nicht zuletzt auch durch das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung, wodurch Aspekte der globalen Umweltvorsorge verstärkt hinzukamen. 1994 wurde das Amt neu organisiert und in neue Fachbereiche unterteilt, die diese neue Aufgabenstellung widerspiegeln.

Die Arbeiten des Umweltbundesamtes sind sehr umfangreich in dessen Jahresberichten dokumentiert. Sie können von der UBA-Homepage d heruntergeladen oder dort als Printversion bestellt werden.

Im UBA hat eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe „Agenda 21/Nachhaltige Entwicklung“ eine Studie erarbeitet und 1997 veröffentlicht, die einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeitsdiskussion in Deutschland geleistet hat. Außerdem bietet das UBA eine Seite zur nachhaltigen Entwicklung, die allerdings noch nicht den "Bericht zur internationalen Testphase des CSD-Indikatorensystems" des BMU (Letzte Aktualisierung: 18.02.1999) inhaltlich eingearbeitet hat.

Weiter arbeitet das UBA am „Umweltbarometer d “ und am DUX - Der Deutsche Umweltindex.

Zudem fördert das UBA zusammen mit dem BMU die Bundesweite Servicestelle Lokale Agenda 21 d .

Im Februar 2002 hat das UBA seinen Bericht "Nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Die Zukunft dauerhaft umweltgerecht gestalten" vorgelegt. UBA-Präsident Prof. Andreas Troge dazu:

"Die neue Zukunftsstudie (...) zieht Bilanz der vergangenen 5 Jahre und diskutiert die weiteren Schritte von Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg in eine nachhaltige Entwicklung. (...) Im Ergebnis zeigt die Studie, dass eine dauerhaft umweltgerechte Entwicklung möglich ist, ohne die Gesellschaft als ganze zu überfordern oder den Einzelnen unzumutbare Opfer abzuverlangen. Zwar ist eine nachhaltige Entwicklung nur möglich, falls es neben einer starken Erhöhung der Energie- und Materialeffizienz auch zu Veränderungen bei den Einstellungen und Verhaltensweisen der Bürgerinnen und Bürger kommt. Diese mentalen Veränderungen sollten jedoch nicht zum sauertöpfischen Verzicht führen. Die Orientierung am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ist vereinbar mit einer freiheitlichen Gesellschaft und mit einem beachtlichen Konsumniveau; sie erhöht die Spielräume für ein aktives und selbstbestimmtes Leben, anstatt diese einzuschränken. "Nicht weniger, sondern anders konsumieren!" muss es heißen.

Hier erfahren Sie mehr zum UBA-Bericht. (Die Langfassung des Berichts ist im Erich-Schmidt-Verlag, Berlin 2002, erschienen.)

[ Zuletzt geändert: 15.03.2010 11:05:37 ]