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Bundesregierung


Nach der Agenda 21 sind es in erster Linie die Regierungen der einzelnen Staaten, die auf nationaler Ebene die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung planen müssen in Form von Strategien, nationalen Umweltplänen und nationalen Umweltaktionsplänen.

Für Deutschland heißt dies, dass die Bundesregierung d mit ihren einzelnen Ministerien vorrangig für die Planung und Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland zuständig sind.

Mit Blick auf die einzelnen Kapitel der Agenda 21 erscheinen insbesondere die Aktivitäten der Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Entwicklung (BMZ), für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), für Gesundheit und soziale Sicherung(BMG), für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) sowie für Bildung und Forschung (BMBF) und des Auswärtigen Amtes (AA) auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung von Interesse. Weitere Ministerien sind über die Homepage der Bundesregierung d zu erreichen.

Nach dem Beschluss der UN-Sondervollversammlung vom Juni 1997 in New York sollen alle Unterzeichnerstaaten ihre Nachhaltigkeitsstrategie bis spätestens 2002 fertigstellen. Die Bundesregierung hatte bereits im Jahr 1971 (also noch vor der Stockholm-Konferenz) ein Umweltprogramm vorgelegt, welches z.B. schon damals eine Senkung der Schadstofffreisetzung aus dem Verkehr (Kfz) bis 1980 um 90 % oder die Wiedereingliederung von Abfällen in den Rohstoffkreislauf als vordringliches Ziel der Abfallbeseitigung vorsah.

Das Thema Nachhaltigkeit oder nachhaltige Entwicklung wurde aber erst nach der Rio-Konferenz Bestandteil deutscher Regierungsarbeit. So wurde z.B. 1994, zwei Jahre nach Rio, das Prinzip der Nachhaltigkeit indirekt als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert:

Grundgesetz, Artikel 20 a:"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Zur regelmäßig wiederkehrenden Begutachtung der Umweltsituation und zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen umweltpolitisch verantwortlichen Instanzen hat die Bundesregierung verschiedene Experten-Gremien ins Leben gerufen, so 1990 den Sachverständigenrat für Umweltfragen und 1992 den Wissenschaftlichen Beirat Globale Umweltveränderungen.

Ein im April 1998 von der damaligen Umweltministerin Angela Merkel (CDU) vorgelegter „Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms“ ist, wohl auch wegen des Regierungswechsels im September 1998, von der Bundesregierung nicht mehr beschlossen worden.

Die im September 1998 gewählte Bundesregierung aus SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN hat das Leitbild der Nachhaltigkeit an vielen und zentralen Stellen in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben. So hieß es in der damaligen Koalitionsvereinbarung u.a.:

„Wir orientieren uns am Leitbild der Nachhaltigkeit. Die Agenda 21 ist dafür unsere wichtigste Grundlage. Unser Ziel ist eine nachhaltige, das heißt wirtschaftlich leistungsfähige, sozial gerechte und ökologisch verträgliche Entwicklung. Die Entwicklung und Einführung neuer produktionsintegrierter und damit an den Ursachen der Umweltzerstörung ansetzender Technologien und Verfahren sowie innovativer Produkte und Dienstleistungen wird zur Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.“ Mehr dazu im Kap. IV Ökologische Modernisierung des Koalitionsvertrags.

Am 26.6.2000 hat das Bundeskabinett (basierend auf einem diesbezüglichen fraktionsübergreifenden Beschluss des Bundestages beschlossen, einen Rat für Nachhaltigkeit einzuberufen und einen diesbezüglichen Staatssekretärsausschuss ("Green Cabinet") einzurichten. Der Rat soll die Bundesregierung in allen für eine nachhaltige Entwicklung relevanten Fragen beraten. Die Bundesregierung will in diesen Rat herausragende Persönlichkeiten berufen, die Erfahrungen, Anliegen und Anregungen der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche in die Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie einbringen können. In den zwei zentralen Politikbereichen "Klimaschutz und Energie" und "umweltschonende Mobilität" werden konkrete Projekte für eine nachhaltige Entwicklung in Angriff genommen. Mehr dazu auf der Seite des Rates für Nachhaltigkeit.

Weiter lässt sich die Bundesregierung in ethischen Fragen neuer Entwicklungen auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften sowie zu deren Folgen für Individuum und Gesellschaft durch den Nationalen Ethikrat (NER) beraten.

Seit 1998 wird die Bundesregierung zudem durch einen ehrenamtlich tätigen Behindertenbeauftragten (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen d ) unterstützt.

Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung hat am 17. Dezember 2001 den Entwurf einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Er wurde am 19. Dezember 2001 von der Bundesregierung der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit 21 Zielen und Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung zeigt der Entwurf die Perspektiven für ein zukunftsfähiges Deutschland im 21. Jahrhundert auf. Am 17. April 2002 hat das Bundeskabinett dieNationale Strategie für eine Nachhaltige Entwicklung in ihrer endgültigen Fassung als deutschen Beitrag zum Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung im August/September 2002 in Johannesburg beschlossen.

Am 22.09.2002 fand die Wahl der Abgeordneten des 15. Deutschen Bundestages statt. SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN errangen die Stimmenmehrheit und setzen seither ihre Koalitionsregierung mit teilweise neuer personeller Besetzung fort.

Im Koalitionsvertrag 2002-2006 von SPD und Bündins90/DIE GRÜNEN vom 16. Oktober 2002 heißt es in der Präambel:"... Nachhaltigkeit. Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist die Voraussetzung zur dauerhaften Sicherung von Gerechtigkeit und Wachstum. Ökonomie und Ökologie gehören für uns zusammen. Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik sichert die Handlungsfähigkeit des Staates heute und morgen. Mehr zum Koalitionsvertrag hier.

In Folge der vorgezogenen Neuwahlen des Bundestages im September 2005 wird Deutschland ab dem 22.11.2005 von einer Koalition aus CDU, CSU und SPD - einer so genannten Großen Koalition - regiert. Diese Auszüge aus dem Koalitionsvertrag 2005 mit Bezug zur Nachhaltigen Entwicklung.

Auf dem Millenniumsgipfel der Vereinten Nationen d im September 2000 in New York haben die Staats- und Regierungschefs der Welt beschlossen, den Anteil extrem armer Menschen weltweit bis 2015 zu halbieren. Dieses oberste Ziel der Millenniumserklärung hat den globalen Kampf gegen die Armut in den Mittelpunkt der internationalen Aufgaben gerückt. Alles zum deutschen Beitrag im Kampf gegen die weltweite Armut, dem Aktionsprogramm 2015 der Bundesregierung, bietet die Webseite des BMZ d .

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[ Zuletzt geändert: 16.10.2008 13:26:46 ]