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Koalitionsvereinbarung zur Entwicklungspolitik (Auszug)3.2 Entwicklungspolitik Die Entwicklungspolitik ist ein eigenständiger Teil der gemeinsamen deutschen Außenpolitik. Sie leistet die entwicklungspolitischen Beiträge zur nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Verhältnisse, zur Förderung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, zur Bekämpfung der Armut, zur Prävention von Krisen und gewalttätigen Konflikten sowie zu einer sozial gerechten, ökologisch tragfähigen und damit nachhaltigen Gestaltung der Globalisierung. Zentrales Ziel ist die Stärkung der ökonomischen und sozialen Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaften. Dies gilt vor allem in den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas. Die Millennium-Erklärung der Vereinten Nationen, der Monterrey-Konsens sowie der Johannesburg-Aktionsplan bilden den programmatischen Rahmen unserer Entwicklungspolitik. Wir werden das Aktionsprogramm 2015 zur weltweiten Halbierung extremer Armut konsequent umsetzen und dabei Initiativen zur Sicherstellung von Grundbildung, zur Verbesserung der Gesundheitssituation sowie zur Bekämpfung von HIV/Aids unterstützen. Im Rahmen der EU ist Deutschland als Zwischenschritt zum 0,7%-Ziel die Verpflichtung eingegangen, bis 2006 einen Wert von 0,33 % zu erreichen. Dieses Ziel soll entsprechend umgesetzt werden. Angesichts der Größe der Aufgabe, die vor uns liegt, wird die Bundesregierung in den internationalen Gremien Finanzierungsinstrumente prüfen (z. B. Tobinsteuer und Nutzungsentgelte). Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Entwicklungsländer in den internationalen Gremien müssen verbessert werden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die eingeleitete Reform von IWF und Weltbank umgesetzt wird. Sie wird die laufende Welthandelsrunde zu einer echten "Entwicklungsrunde" machen. Sie wird sich dafür einsetzen, den Marktzugang für Produkte, insbesondere landwirtschaftliche Produkte, der Länder des Südens und Ostens wesentlich zu verbessern und die Export-subventionen für Agrarprodukte abzubauen. Die Initiative zur Entschuldung für die ärmsten Entwicklungsländer wird konsequent weitergeführt. Das Schuldenumwandlungsprogramm der Finanziellen Zusammenarbeit wird flexibilisiert und ausgebaut. Die Bundesregierung wird sich mit Nachdruck für ein internationales Insolvenzverfahren einsetzen, das den Schuldendienst der betreffenden Länder auf ein tragbares Niveau zurückführt. Wir werden in der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern dazu beitragen, eine aktive und konsequente Klima- und Energiepolitik zu gestalten. Die Bundesregierung wird bei der Ausgestaltung einer nachhaltigen Energiezukunft weltweit eine Führungsrolle einnehmen. Wir unterstreichen die Verpflichtungen, die die Bundesregierung beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg eingegangen ist. Wir setzen uns für stärkere Förderung einer nachhaltigen und auf Armutsminderung orientierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen ein. Der Zugang zum elementaren Lebensmittel Wasser muss verbessert werden. Deutschland wird in den nächsten Jahren 350 Mio. € bereitstellen, um die Zahl der Menschen zu verringern, die keinen Zugang zu sauberem Wasser und einer angemessenen Abwasserbehandlung haben. Zur Bekämpfung von Armut ist der Zugang zu Energie eine Voraussetzung. Hierbei spielen Erneuerbare Energien und Energieeffizienz eine Schlüsselrolle. Die Bundesregierung wird in den nächsten fünf Jahren den Entwicklungsländern 500 Mio. € zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und weitere 500 Mio. € zur Steigerung der Energieeffizienz bereitstellen. Deutschland wird im Jahr 2003 zu einer internationalen Konferenz für Erneuerbare Energien einladen und an der Schaffung einer Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien arbeiten. Die Bundesregierung wird sich international für das Recht auf Nahrung einsetzen und in der bilateralen Zusammenarbeit die ländliche Entwicklung und notwendige Agrarreformen unterstützen. Deutschland wird sich aktiv bei der Umsetzung des G8-Aktionsplans zur Initiative "Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas" (NEPAD) engagieren und damit die afrikanischen Reformanstrengungen unterstützen. Wir werden die Menschenrechte, die Gleichberechtigung der Geschlechter sowie die kulturelle Dimension von Entwicklung als Schwerpunkt festigen. Die Förderung von Frauen im Entwicklungsprozess wird ausgebaut. Wir werden unser entwicklungspolitisches Instrumentarium in den Bereichen Krisenprävention und Konfliktbewältigung sowie den Zivilen Friedensdienst weiter ausbauen. Länder, die sich durch gute Regierungsführung und Förderung friedlichen Zusammenlebens auszeichnen, werden wir vor allem auch finanziell fördern. Angesichts der institutionellen Schwäche vieler Partnerländer wird die Bundesregierung verstärkt den Aufbau nationaler Institutionen und funktionaler Verwaltungsstrukturen in Entwicklungsländern fördern, die unerlässlich für eine soziale und ökologische Marktwirtschaft, Stärkung der Demokratie sowie die Umsetzung internationaler Verpflichtungen sind. Die Bundesregierung wird sicherstellen, dass Programme der Entwicklungszusammenarbeit von nationalen Entwicklungspfaden ausgehen und lokales Wissen und lokale Fachkräfte angemessen berücksichtigt werden. Zur Lösung der globalen Entwicklungsprobleme setzen wir auch auf neue strategische Partnerschaften zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die Instrumente und Programme der öffentlich-privaten Zusammenarbeit werden wir in dieser Legislaturperiode ausbauen, um damit den Entwicklungs- und Transformationsländern verstärkt Technologie, Wissen und Kapital zugänglich zu machen. Die Bundesregierung wird Initiativen zur Förderung des Fairen Handels, zur Umsetzung von Verhaltenskodizes und zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Bodenschätzen stärken. Wir werden uns dafür einsetzen, dass internationale Sozial- und Umweltstandards weiterentwickelt werden und die entsprechenden völkerrechtlichen Umwelt- und Klimavereinbarungen gleichgewichtig neben dem Handelsrecht stehen. Den gesamten Koalitionsvertrag finden Sie hier d . [ Zuletzt geändert: 20.07.2006 15:28:40 ]
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