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SRU - Sachverständigenrat für Umweltfragen


Der Sachverständigenrat für Umweltfragen d (SRU, Umweltrat) wurde als ein Teil des Umweltprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1971 per Erlass eingerichtet. Der SRU ist ein Beratungsgremium der Bundesregierung mit dem Auftrag, die Umweltsituation und Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland und deren Entwicklungstendenzen darzustellen und zu begutachten sowie umweltpolitische Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung aufzuzeigen.

Entsprechend diesem Auftrag soll der Umweltrat alle zwei Jahre ein Gutachten erstellen, der Bundesregierung übergeben und es veröffentlichen. Zusätzlich kann er Gutachten oder Stellungnahmen zu umweltpolitischen Einzelfragen nach eigener Wahl erarbeiten. Ziel dieser Arbeit ist, die Urteilsbildung bei allen umweltpolitisch verantwortlichen Instanzen und in der Öffentlichkeit zu erleichtern. Eine Auswahl von Jahres- und Sondergutachten finden Sie hier.

Das Jahresgutachten des scheidenden Umweltrates der Amtsperiode bis 2000 wurde Anfang 2000 übergeben und veröffentlicht.

Der Umweltrat setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen, die über besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umweltschutz verfügen müssen, aber völlig unabhängig sind. So dürfen die Mitglieder nicht der Regierung oder dem Parlament des Bundes oder eines Landes angehören; sie dürfen auch nicht im öffentlichen Dienst stehen, es sei denn als Hochschullehrer oder Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts. Sie dürfen ferner nicht Verbände oder Organisationen der Wirtschaft, der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer vertreten oder bei diesen ständig beschäftigt sein. Wegen dieser Unvereinbarkeitsregelung und der geforderten fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen sind die Mitglieder des Umweltrates überwiegend Hochschullehrer.

Im Juni 2000 stimmte das Bundeskabinett dem Vorschlag des Umweltministers für eine Neubesetzung des SRU zu. Für die Amtsperiode 2000 bis 2004 wurden die folgenden renommierten WissenschaftlerInnen berufen:
  • Prof. Dr.-Ing. Max Dohmann, Aachen (Ingenieurwissenschaften, Verfahrenstechnik)
  • Prof. Dr. med. Thomas Eikmann, Gießen (Medizin und Toxikologie)
  • Prof. Dr. rer. nat. Christina von Haaren, Hannover (Landschaftsplanung, Naturhaushalt)
  • Prof. Dr. phil. Martin Jänicke, Berlin (Politik/Sozialwissenschaften), (stellvertretender Vorsitzender)
  • Prof. Dr. jur. Hans-Joachim Koch (Vorsitzender)
  • Prof. Dr. rer. pol. Peter Michaelis, Augsburg (Ökonomie)
  • Prof. Dr. phil. Konrad Ott, Greifswald (Umweltethik).


Der SRU wird bei seinen Arbeiten durch seine Geschäftsstelle in Berlin d unterstützt. Diese wird vom Generalsekretär d geleitet. In ihrer fachlichen Arbeit unterliegt die Geschäftsstelle nur den Weisungen des Umweltrates. Die Dienstaufsicht wird vom Umweltbundesamt wahrgenommen.

Zum ersten Umweltgutachten des neuen SRU aus dem Jahr 2002 - Für eine neue Vorreiterrolle - geht es hier.

[ Zuletzt geändert: 11.04.2005 15:25:41 ]