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Koalitionsvertrag, 1998 - 2002: Umweltschutz


"2. Umweltschutz: wirksam, effizient und demokratisch

Die neue Bundesregierung wird eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen erarbeiten. Dies geschieht im Dialog mit den wichtigen gesellschaftlichen Gruppen. Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie ist ein wichtiges Instrument zur Förderung ökologischer Innovationen wie auch zur Umsetzung der Agenda 21. Das Beratungswesen wird neu geordnet und gestrafft.

Das zersplitterte Umweltrecht wird in einem Umweltgesetzbuch zusammengeführt, um es effizienter und bürgernäher zu gestalten. Neben einer Reform des Ordnungsrechts werden dabei auch neue Instrumente der Umweltpolitik, wie wirtschaftliche Anreize und eine verstärkte Bürgerbeteiligung, einbezogen. Die Umweltverbände erhalten ein Verbandsklagerecht.

Das Instrument der freiwilligen Selbstverpflichtung stärkt das Umweltbewusstsein der Akteure. Sie können insbesondere in klar abgegrenzten Bereichen sinnvoll sein und zu effektivem Umwelthandeln beitragen, wenn die zu erreichenden Ziele und Zwischenziele eindeutig festgelegt und überprüfbar (Monitoring) sind und sie im Falle der Nichteinhaltung mit Sanktionen verbunden werden. Selbstverpflichtungen in dieser Form können auf geeignetem Gebiet Ordnungsrecht entbehrlich machen, z.B. als Vereinbarungen mit Unternehmen. Die Umwelthaftungspflicht wird entsprechend ausgebaut.

Die neue Bundesregierung wird das Bundesnaturschutzgesetz mit dem Ziel überarbeiten, die Flächennutzung künftig natur-, umwelt- und landschaftsverträglich zu gestalten, ein großflächiges Biotopverbundsystem mit ca. 10 % der Landesfläche zu schaffen, die Artenvielfalt zu schützen und die Verpflichtung zu einer flächendeckenden Landschaftsplanung aufzunehmen.

Der Ausverkauf von Schutzgebieten in den neuen Bundesländern wird unverzüglich gestoppt und ein Konzept zur Sicherung des nationalen Naturerbes erarbeitet.

Wir werden die ökologische Modernisierung zu einem Schwerpunkt einer neuen Technologie- und Industriepolitik machen.

Die Anforderungen für die Einleitung von Abwasser in Gewässer müssen dem Stand der Technik entsprechen.

Im Bodenschutz muss der Vorsorgegedanke ein stärkeres Gewicht erhalten. Dafür wird u.a. der Entwurf der Bodenschutz- und Altlastenverordnung überarbeitet und ein Konzept zur Entsiegelung und Renaturierung von Flächen einbezogen.

Zur Verbesserung der Luftqualität werden wir dafür sorgen, dass der Stand der Technik umgesetzt wird. Die Sommersmogverordnung wird novelliert.

Die neue Bundesregierung wird die chemiepolitischen Empfehlungen der Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" so weit wie möglich umsetzen.

Die neue Bundesregierung wird mit der Kreislaufwirtschaft Ernst machen. Wir werden den Aufbau von Stoffkreisläufen in der industriellen Produktion und eine ökologische Gestaltung von Produkten fördern. Dies umfasst eine sinnvolle Regelung für die Verwertung von Altautos und den gesamten Bereich des Elektronikschrotts. Die Verpackungsverordnung mit dem System des Grünen Punktes wird ökologisch und ökonomisch sinnvoll umgestaltet.

Zur Abfallvermeidung und Stärkung der Produktverantwortung sind vor allem ökonomische Anreize notwendig. Wo diese versagen, werden in Zusammenarbeit mit den Ländern entsprechende Instrumente entwickelt.

Durch eine eindeutige Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung wird sichergestellt, dass umweltschädliche Billigentsorgung unterbleibt (u.a. unter Tage). Die neue Bundesregierung wird Wettbewerb, Vielfalt und Innovation stärken, um ökologische Ziele in der Abfallwirtschaft durchzusetzen, die mechanisch-biologische Verfahren einschließen. Um Kostensteigerungen bei der Abfallentsorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, werden wir an der Steuerbefreiung kommunaler Entsorgungsunternehmen unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben festhalten.

Die Altlastensanierung in den neuen Bundesländern wird in vollem Umfang gesichert und neu strukturiert.

Die modernen Methoden der Bio- und Gentechnologie sind in der Grundlagenforschung und angewandten Forschung weltweit etabliert, ihr Einsatz in der Medizin, wo sie die Entwicklung und Produktion neuer Impfstoffe und Medikamente ermöglichen, findet wachsende Akzeptanz. Biotechnologische Verfahren eröffnen auch neue Möglichkeiten und Chancen bei der umweltfreundlichen Umweltsanierung und können dazu beitragen, Schadstoffe in unbedenkliche Stoffe umzuwandeln oder durch unbedenkliche Produkte zu ersetzen. Nach wie vor ist das Ausmaß notwendiger Gefahrenabwehr und Risikovorsorge umstritten, insbesondere in der Landwirtschaft und im Lebensmittelbereich wird auch der gesellschaftliche Nutzen kritisch hinterfragt. Die neue Bundesregierung wird die verantwortbaren Innovationspotentiale der Bio- und Gentechnologie systematisch weiterentwickeln. Alternative Verfahren und Strategien müssen dabei einen angemessenen Raum erhalten.

(...)

Deutschland wird sich bei internationalen Umweltschutzvereinbarungen für anspruchsvolle Umweltqualitätsziele einsetzen und Umwelthandlungsziele einbringen, die international abgestimmte Schritte auch auf einem längerfristigen Pfad mit geeigneten Instrumenten ermöglichen und damit positive Auswirkungen auf den internationalen Wettbewerb haben. Wir streben eine größere Harmonisierung der Umweltvorschriften in der Europäischen Union auf hohem Niveau an. Wir wollen internationale Vereinbarungen gegen Umweltdumping."

[ Zuletzt geändert: 08.03.2010 12:15:10 ]