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| 14. BT - EK Nachhaltige Energieversorgung, Abschlußbericht 2002 Am Dienstag, den 2.7.2002, hat die Enquete-Kommission des 14. Bundestages "Nachhaltige Energieversorgung" ihren Abschlußbericht an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse übergeben. Anlässlich der Übergabe des Berichts erklärt der Vorsitzende der Enquete-Kommission, Kurt-Dieter Grill, MdB d (CDU):
"Die Enquete-Kommission "Nachhaltige Energieversorgung unter den Bedingungen der Globalisierung und der Liberalisierung" hat am 24. Juni 2002 ihre Beratungen über den Endbericht abgeschlossen.
In ihrer über zweijährigen, intensiven Arbeit hat sich die Kommission auf der Basis zahlreicher Anhörungen und von ihr vergebener Studien unter Einbeziehung des globalen Klimageschehens, der weltweiten demographischen Entwicklung, der Frage der Energieeffizienz sowie des technischen und finanziellen Transfers in Entwicklungs-, Schwellen- und Transformationsländer mit der komplexen Materie einer nachhaltigen Energieversorgung für das 21. Jahrhundert befasst.
Kernstück der Arbeit war die Analyse verschiedener Entwicklungswege im Energiebereich bis zum Jahr 2050 auf der Basis von Szenarien.
Nach einer dezidierten analytischen Bestandsaufnahme aller Grundlagen und Rahmenbedingungen legt die Kommission nun zum Ablauf der Sitzungszeit des 14. Deutschen Bundestages detaillierte Handlungsempfehlungen vor. Dies geschieht allerdings nicht in einem breiten Konsens, sondern in Form eines Mehrheitstextes der Koalitionsfraktionen einerseits sowie ausführlichen Minderheitenvoten der Fraktionen von CDU/CSU und FDP und der Fraktion der PDS andererseits.
Der fehlende Konsens ist die Herausforderung für die nächste Legislaturperiode, einen verläßlichen und langfristigen Rahmen für die Gestaltung einer zukunftsfähig nachhaltigen Energiepolitik für die Bundesrepublik Deutschland als Kernland Europas und Wettbewerberin im globalen Markt zu schaffen."
Die einzelnen Kapitel des Abschlußberichtes können hier d abgerufen werden.
Die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission aus der Zusammenfassung des Abschlußberichtes d :
"Nachhaltige Energieversorgung: Handlungsempfehlungen
(76) Die Handlungsempfehlungen der Kommission konzentrieren sich auf die nächsten 10 bis 15 Jahre. Was jetzt getan werden kann, sollte realisiert werden. Oberste Priorität hat im Energiesektor dabei die Ausarbeitung, Stärkung und Umsetzung von operationalisierbaren Nachhaltigkeitsstrategien. Im einzelnen empfiehlt die Kommission dem Deutschen Bundestag, auf folgende Themen zu fokussieren und entsprechende Initiativen zu ergreifen:
Nationale Ansatzpunkte- Weiterentwicklung der Liberalisierung durch wettbewerbsermöglichende und -sichernde Regulierungen
- Herstellung größerer Akteursvielfalt, Abbau von Behinderungen
- Vermeidung von Machtkonzentration und Oligopolbildung, Verschärfung der Regelungen zur Fusionskontrolle, Einbeziehung des Parlaments in die Ausnahmetatbestandsfeststellung
- Verankerung einer Netzzugangsverordnung sowie die Einsetzung einer ex-ante agierenden Wettbewerbsinstanz bei Misserfolg der bestehenden Regelungen
- Abbau von Vorrechten und Subventionen, die nicht mit Nachhaltigkeitszielen zu vereinbaren sind [Sondervotum des Abg. Dr. Ralf Brauksiepe (CDU): Unklar ist, ob damit die Beseitigung der Steinkohlesubvention gemeint ist.]
- Überführung der Rückstellungen der Energiewirtschaft zum Rückbau der Kernkraftwerke in einen öffentlich-rechtlichen Fonds [Sondervotum des Abg. Walter Hirche (FDP): Dieser Vorschlag ist ein Bruch mit der Systematik des Steuerrechtes, der vermieden werden muss.]
- Verpflichtung der Bundesrepublik auf eine Reduktion der nationalen Treibhausgasemissionen – auf der Basis von 1990 – um 40 % bis 2020 [Sondervotum des Sachverständigen Prof. Dr. Dieter Schmitt: Jede Verpflichtung Deutschlands muss Rücksicht auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit nehmen. Die Verpflichtung auf das Ziel -40 % bis 2020 kann nur vorläufig sein; es muss kontinuierlich im Lichte neuer Erkenntnisse auf seine Angemessenheit überprüft werden.] [Sondervotum des Sachverständigen Dr. Hans Jörg Henne: Derartig hohe Verpflichtungen sind nur im internationalen Zusammenhang zu sehen. Ihre soziale und ökonomische Machbarkeit und der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit sind eine grundsätzliche Voraussetzung.]
- Ergänzung der zentralisierten Angebotsstrukturen durch dezentrale Optionen
- Konsequente Weiterentwicklung des KWK-Gesetzes in Abhängigkeit von der Evaluation im Jahre 2004 [Sondervotum des Sachverständigen Prof. Dr. Volker Schindler: Das KWK-Gesetz wird gerade nicht den ökologischen Kriterien gerecht, weil es Effizienzkriterien ausblendet. KWK kann insbesondere im industriellen Bereich wegen der dort garantierten Wämeabnahme sinnvoll sein.]
- Weiterentwicklung des Erneuerbaren Energiengesetzes (EEG) und der Programme zur Markteinführung bzw. der Kreditprogramme. [Sondervotum des Abg. Franz Obermeier (CSU): Das EEG ist ein Subventions- statt eines Innovationsgesetzes. Das EEG muss auch auf der Grundlage des Erfahrungsberichtes der Bundesregierung überprüft werden, damit keine neuen Dauersubventionen geschaffen werden.]
- Mengenregelung im Sinne einer Umweltschutzpflicht für die entsprechenden Akteure der Händlerkette fossiler Brennstoffe für den REG-Wärmebereich [Sondervotum des Abg. Prof. Dr. Paul Laufs (CDU): In einer Marktwirtschaft führen Mengenvorgaben nicht zum Erfolg, sondern segmentieren die Märkte.]
- entschiedene Stärkung der Energieeffizienz auf der Nachfrageseite und Organisation bzw. Flankierung funktionsfähigen Wettbewerbs um Energiedienstleistungen
- Einrichtung eines Energieeffizienz-Fonds [Sondervotum des Abg. Kurt-Dieter Grill (CDU): Eine Umgehung des Budgetrechts des Parlaments und damit die Entstehung von Schattenhaushalten ist abzulehnen.]
- aufkommensneutrale Weiterentwicklung der Ökosteuer als Instrument zur Internalisierung externer Kosten (umfassende ökologische Finanzreform) [Sondervotum des Sachverständigen Prof. Dr. Volker Schindler: Der Widerspruch zur Politik der Bundesregierung ist offenkundig.]
- Einführung eines EU-Emissionshandelssystems in Deutschland [Sondervotum des Sachverständigen Prof. Dr. Dieter Schmitt: Hierbei stellt sich die Frage nach seiner Umsetzung bzw. der Festlegung der Ausgangsannahmen. Von diesen ist der erfolgreiche Einsatzes dieses Instrumentes abhängig.]
- Beseitigung einer Vielzahl administrativer und rechtlicher Hemmnisse, die einer massiven Ausweitung energienaher Dienstleistungen und einer Energiedienstleistungswirtschaft wie auch der Nutzung erneuerbarer Energien entgegenstehen
- Verabschiedung eines Maßnahmenbündels für nachträgliche Wärmeschutzmaßnahmen im Gebäudebestand in Verbindung mit rationeller Heizungs- und Warmwasserbereitungstechnik (zunehmend auf Basis regenerativer Energien)
- Stärkung und Förderung der Vielfalt zusätzlicher und stärker regional orientierter Akteure, kleiner Produzenten und Selbstversorger
- Start einer forschungs- und bildungspolitische Offensive für nachhaltige Technologien (Energieeffizienz (auch effizientere und "saubere" Kohletechnologien) und erneuerbare Energien); Schaffung eines integrierten Forschungs-, Entwicklungs- und Bildungsprogramms (Bund und Länder) zur rationellen und wirtschaftlichen Verwendung von Elektrizität (RAVEL/RAWINE- Programm)
- Einrichtung eines Forschungs- und Entwicklungsprogramms für sozial-ökologische "Energie"-forschung (Energieeinsparpotenziale durch Verhalten und Lebensstil) [Sondervotum des Sachverständigen Jürgen-Friedrich Hake: Da die Potentiale in diesem Bereich gemäß den Ergebnissen der Anhörung der Enquete-Kommission als sehr gering eingeschätzt worden sind, müssen die Forschungsmittel deutlich begrenzt werden, um ein adäquates Kosten-Nutzen-Verhältnis sicherzustellen.]
- Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Thema "Nachhaltige Mobilität" in der nächsten Legislaturperiode)
- Ansatzpunkte in der Europapolitik
- Schaffung von Energiemärkten mit transparenten und gleichen Rahmenbedingungen in der EU
- Aufnahme eines Energiekapitels in den EG- bzw. den zukünftigen EU-Vertrag mit Vorrangstellung für Effizienz und Erneuerbare Energien [Sondervotum des Abg. Franz Obermeier (CSU): Die Schaffung eines eigenen Energiekapitels im EU-Vertrag wird abgelehnt.]
- Beendigung des EURATOM-Vertrages und umfassende parlamentarische Kontrolle über die Forschungsrahmenprogramme [Sondervotum des Abg. Kurt-Dieter Grill (CDU): Dies steht eindeutig im Widerspruch zum Interesse der internationalen Verpflichtungen Deutschlands.]
- aktive Begleitung der EU-Osterweiterung (ökologische Standards, Förderung energiepolitischer Effizienzmaßnahmen und der erneuerbaren Energien, Unterstützung beim Atomausstieg, Umstrukturierung des Energiesektors und bei der Liberalisierung) [Sondervotum des Sachverständigen Dr. Hans Jörg Henne: Die Staaten Osteuropas sollten in eigener Souveränität entscheiden können, wie sie ihre zukünftige Energiepolitik gestalten.]
Ansatzpunkte in der internationalen Politik- Partnerschaft im Sinne einer deutschen Vorbildfunktion für die Entwicklung und den Au fbau von Zukunftsenergiesystemen mit Transformations-, Schwellen- und Entwicklungsländern [Sondervotum des Abg. Walter Hirche (FDP): Die Koppelung von Vorbildfunktion und Partnerschaft ist ein Widerspruch.]
- Durchführung einer deutschen und europäischen Exportoffensive für regenerative Energie- und Effizienztechnologien in Entwicklungs- und Schwellenländer.
- Anerkennung der neuen außenpolitische Dimension von Energiepolitik durch Zusammenarbeit mit den heutigen und zukünftigen Energielieferländern und -regionen.
- Auflage eines spezifischen Fonds zur gezielten Einführungsunterstützung für die projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls (DUFleM-Fonds) [Sondervotum des Abg. Walter Hirche (FDP): Einführungsunterstützungen sind grundsätzlich nur im Rahmen der bestehenden Organisationen zu gewährleisten (EZB, IWF)]."
[ Zuletzt geändert: 11.04.2005 19:00:47 ]
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