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Hamburg: Agenda 21
In Kapitel 28 der Agenda 21 heißt es: „Jede Kommunalverwaltung soll in einen Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten und eine kommunale Agenda 21 beschließen.“ Vor diesem Hintergrund wurde 1994 von Vertretern europäischer Städte und Kommunen die Aalborg-Charta („Lokale Agenda 21“) verabschiedet, die sich damit verpflichten, die Aufgaben, die den Kommunen im Kapitel 28 der Agenda 21 aufgetragen sind, zu erfüllen.
Kommunale Agenda 21 in Hamburg
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 16.01.1996 beschlossen, die Aalborg-Charta zu unterzeichnen, um so die Erarbeitung einer „kommunalen Agenda 21 Hamburg" in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Mit der Unterzeichnung wurde Hamburg Mitglied der europäischen Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden. Dieser Zusammenschluss dient vor allem der Informationssammlung und -verbreitung sowie dem Erfahrungsaustausch und der gegenseitigen Unterstützung bei der Umsetzung der kommunalen Agenda 21. Seither wurden mehrere Foren zum Thema durchgeführt, Ende 1997 ein "Aktionsprogramm Hamburger Behörden zur Kommunalen Agenda 21" aufgelegt und ein "Interbehördlicher Arbeitskreis Kommunale Agenda 21 Hamburg" eingerichtet. .
Zukunftsrat Hamburg
Der wichtigste Dialogpartner für die Kommunalverwaltung ist der im April 1996 - also rund 3 Monate nach der Unterzeichnung der Aalborg-Charta durch den Senat - gegründete Zukunftsrat Hamburg
Interne Links
- Hamburg
- Hamburg: Regierungsprogramm 2011-2015
- Hamburg: Regierungsprogramm 2008-2010
- Hamburg: Regierungsprogramm 2004-2008
- Hamburg: Regierungsprogramm 2001-2004
- Hamburg: UmweltPartnerschaft
- Zukunftsrat Hamburg
- Aalborg-Charta („Lokale Agenda 21“)







