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Verhältnis Bund - Land - KommuneDie Zuständigkeiten und Verantwortungen der Länderregierungen und nachgeordneter Behörden ergeben sich aus dem föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland. In der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet man die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes, die konkurrierende Gesetzgebung und die Rahmengesetzgebung des Bundes. Die beiden letztgenannten ermöglichen es den Ländern, eigene Gesetze zu erlassen:
Die Länder üben die staatlichen Befugnisse aus und erfüllen die staatlichen Aufgaben (so Artikel 30 GG) Hierfür bedienen sich die Landesregierungen ihrer Mittelinstanzen (Bezirksregierungen, nur in einigen Bundesländern vorhanden) oder der hierfür von ihnen beauftragten Kommunalverwaltungen. Die Kommunalverwaltungen (kreisfreie Gemeinden/Städte, Landkreise/Landratsämter, kreisangehörige Gemeinden) sind unabhängig bzw. eigenständig, auch finanziell eigenverantwortlich. Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung ist im Grundgesetz verankert (Hypertext: Artikel 28 Abs. 2 GG). Für viele Staatsaufgaben (hoheitliche Aufgaben) bedient sich jedoch der Staat der Kommunalverwaltung als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Die Kommunalverwaltungen üben somit eine Doppelfunktion aus: eigene Verwaltungseinheit und untere staatliche Behörde. [ Zuletzt geändert: 09.09.2005 17:56:16 ]
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