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Bundesregierung - Nachhaltigkeitsstrategie


Zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung d (DOC, 30.12.1999):

"Das 20. Jahrhundert war geprägt von Krisen, Kriegen, Arbeitslosigkeit und nationalstaatlichem Denken. Eine Politik zu Beginn des 21. Jahrhunderts muss neu gedacht und formuliert werden. Die neue Politik verlangt neue Zieldefinitionen, die globale und langfristige Problemstellungen berücksichtigen, die Ökonomie, Ökologie und soziale Gerechtigkeit zu einer nachhaltigen Entwicklung verbinden. Diese Erkenntnis hat sich seit dem Erdgipfel in Rio durchgesetzt. Die Agenda 21 ist Hoffnung und Verpflichtung zugleich für eine zukunftsweisende Politik. Die Bundesrepublik und die Europäische Union müssen im Sinne einer friedlichen und sozialen Entwicklung der Welt Vorreiter einer nachhaltigen Entwicklung werden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Agenda 21, die noch von Bundeskanzler Kohl unterzeichnet wurde, ist der Auftrag der Weltgemeinschaft an alle Regierungen, sogenannte "nationale Nachhaltigkeitsstrategien" zu entwickeln. Diese Strategien sollen im Handlungsrahmen der Nationalstaaten Wege und Methoden beschreiben, wie das Leitbild der Agenda 21 - das Konzept einer "nachhaltigen Entwicklung" - in konkrete Schritte und Projekte übersetzt werden kann.

Eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie umfasst alle Bereiche gesellschaftlichen Handelns, sie muss sich ebenso mit einer langfristig tragfähigen ökonomischen Entwicklung befassen wie mit dem Artensterben, dem Flächenverbrauch, dem Klimaschutz oder dem Energieproblem. In einer Welt, die immer mehr von wechselseitigen Abhängigkeiten bestimmt wird, ist dabei das Zusammendenken bislang getrennt betrachteter Bereiche unverzichtbar.

Die Bundesregierung kommt dem von der Kohlregierung lange nicht erfüllten Auftrag von Rio jetzt nach. Sie richtet auf Initiative des Bundestages neue Gremien ein, in denen in den kommenden Jahren projekt- und modellorientiert eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet wird. Eine Staatssekretärsrunde für nachhaltige Entwicklung - Green Cabinet - wird, dem Vorbild anderer Länder folgend, von in erster Linie relevanten Bundesministerien die Erarbeitung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie übernehmen: Vernetzt werden die Bereiche Umwelt, Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und Bauen, Gesundheit, Bildung, Arbeit und Soziales und Internationale Zusammenarbeit. Beraten wird die Bundesregierung und das Parlament von einem Zukunftsrat, deren Mitglieder zu Beginn des kommenden Jahres ernannt werden. Die Zukunftsräte sollen Persönlichkeiten aus allen wichtigen Bereichen der Gesellschaft sein (aus Wirtschaft und Wissenschaft, Kultur und Kirche, ebenso wie aus den Bereichen Umwelt und Entwicklung) und die Sichtweisen der verschiedenen Gruppen repräsentieren."

Weiter heißt es in dem Beschluss des 14. Bundestages:
"Der Deutsche Bundestag hat eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses angenommen, in der u.a. ein Rat für nachhaltige Entwicklung angeregt worden ist. Grundlage ist der Abschlussbericht der Enquetekommission "Schutz des Menschen und Umwelt" der letzten Legislaturperiode.

Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung hat am 17. Dezember 2001 den Entwurf einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Er wurde am 19. Dezember 2001 von der Bundesregierung der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit 21 Zielen und Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung zeigt der Entwurf die Perspektiven für ein zukunftsfähiges Deutschland im 21. Jahrhundert auf.

Die "Perspektiven für Deutschland": Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung d beinhalten

Das Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung"ist ein zentrales Kapitel der Strategie. Es beschreibt, wie "nachhaltiges" politisches und gesellschaftliches Handeln aussieht und geht dabei von folgenden vier Koordinaten aus:
  • Generationengerechtigkeit
  • Lebensqualität
  • Sozialer Zusammenhalt
  • Internationale Verantwortung"

21 Indikatoren als Gradmesser der Nachhaltigkeit

1. Energie- und Rohstoffproduktivität
2. Emissionen der sechs Treibhausgase des Kyoto-Protokolls
3. Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch
4. Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche
5. Entwicklung der Bestände ausgewählter Tierarten
6. Finanzierungssaldo des Staatssektors
7. Investitionsquote
8. Private und öffentliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung
9. Ausbildungsabschlüsse der 25jährigen u. Zahl der Studienanfänger
10. Bruttoinlandsprodukt
11. Transportintensität u. Anteil der Bahn an der Güterverkehrsleistung
12. Anteil des ökologischen Landbaus und Gesamtbilanz Stickstoff-Überschuss
13. Schadstoffbelastung der Luft
14. Zufriedenheit mit der Gesundheit
15. Zahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle
16. Erwerbstätigenquote
17. Ganztagsbetreuungsangebote
18. Verhältnis der Bruttojahresverdienste von Frauen und Männern
19. Zahl der ausländischen Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss
20. Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit
21. Einfuhren der EU aus Entwicklungsländern


Schwerpunkte der Nachhaltigen Entwicklung

I. Energie effizient nutzen - Klima wirksam schützen. Drehbuch für eine zukunftsfähige Energiepolitik
II. Mobilität sichern - Umwelt schonen. Fahrplan für neue Wege
III. Gesund produzieren - gesund ernähren. Verbraucher als Motor für Strukturwandel
IV. Demographischen Wandel gestalten. Neuer Übergang in den dritten Lebensabschnitt
V. Alte Strukturen verändern - neue Ideen entwickeln. Bildungsoffensive und Hochschulreform
VI. Innovative Unternehmen - erfolgreiche Wirtschaft. Innovation als Motor der Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeit als Motor für Innovation
VII. Flächeninanspruchnahme vermindern. Nachhaltige Siedlungsentwicklung fördern


Zu VII. Flächeninanspruchnahme heißt es z.B. (S. 287 ff.):
"Es geht darum,
  • den Freiraum zu schützen,
  • die Siedlungsentwicklung an der Schnittstelle zwischen Stadt und Land sozial, ökonomisch und ökologisch verträglich sowie flächenschonend zu steuern und
  • die Innenentwicklung der städtischen Bereiche zu intensivieren und attraktiver zu gestalten."

Als Instrumente z.B. für den Freiraumschutz werden angeführt:
  • Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, um einen bundesweiten Biotopverbund mit mindestens 10% der Landesflächen zu schaffen,
  • Landschaftsplanung: systematische Einbringung des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die Bauleitplanung (flächendeckende Einführung durch novelliertes BNatSchG)
  • Kommunales Flächenmanagement für eine umfassende Abstimmung von Aktivitäten und Maßnahmen zur Nutzung der begrenzten Ressource Fläche
  • gemeindeübergreifende Bodenpolitik, interkommunale Zusammenarbeit und regionale Abstimmung: Gemeindegrenze überschreitende Abstimmung kommunaler Bauleitpläne, Erarbeitung gemeinsamer Flächennutzungspläne, Erarbeitung von Grundlagen für eine langfristig angelegte regionale Bodenvorratspolitik.

Der vollständige Text und eine Kurzfassung können von der Webseite der Bundesregierung für nachhaltige Entwicklung d heruntergeladen werden:

Stellungnahmen zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung:

Die in der Nachhaltigkeitsstrategie formulierten Indikatoren und Ziele werden alle zwei Jahre einem Monitoring unterzogen. Der 1. Fortschrittsbericht zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie d wurde im Oktober 2004 von der Bundesregierung vorgelegt.Dies war Anlass für die Umweltverbände DNR d , BUND d und NABU d , mit dem Nachhaltigkeits-Check ihrerseits eine kritische Bilanz zu ziehen. Mehr dazu hier.

Fortschrittsbericht 2008 zur Nationale Nachhaltigkeitsstrategie

Die Bundesregierung möchte die nationale Nachhaltigkeitsstrategie weiterentwickeln und hat dazu eine sogenannte erste Konsultation eingeleitet, die Ende Januar 2008 abgeschlossen wurde. Im Mai soll die zweite Phase der Konsultation stattfinden, wozu sich die Bundesregierung Bürgerbeteiligung gewünscht hat.

[ Zuletzt geändert: 16.10.2008 12:22:23 ]