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Baden-Württemberg: Nachhaltigkeitsbeirat
Der Nachhaltigkeitsbeirat von Baden-Württemberg wurde als neunköpfiges, unabhängiges, wissenschaftliches Beratungsgremium der Landesregierung am 24.4.2002 konstituiert. Er nahm mit der ersten Sitzung am 11.7.2002 seine Tätigkeit auf und wurde am 4. Oktober 2005, sowie am 03.02.2009, durch Beschluss des Ministerrates für weitere drei Jahre verlängert.
Die mittlerweile zwölf Beiratsmitglieder kommen aus den Fachrichtungen Sozialwissenschaften, Ökologie, Ökonomie, Klimaforschung, Umwelt und Gesundheit, Mobilität, Stadt- und Regionalentwicklung und Landwirtschaft.
Der Beirat hat den Auftrag,
- durch periodische Begutachtung zu Umweltthemen und Fragen einer nachhaltigen Entwicklung Baden-Württembergs, unter ökonomischen und sozialen Aspekten
- die Entwicklungstendenzen dieser Bereiche für das Land ab- und einzuschätzen,
- die Nachhaltigkeitsstrategie (interner Link zur Nachhaltigkeitsstrategie) des Landes kritisch zu begleiten und Empfehlungen auszusprechen,
- die Umsetzung und Fortschreibung des Umweltplans Baden-Württemberg
- sowie umweltpolitische Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung (Controlling) aufzuzeigen,
- Sondergutachten und Stellungnahmen zu umweltpolitisch relevanten Themen zu erstellen.
In der ersten Berufungsperiode (2002 - 2005) wurden folgende Themen begutachtet:
- Globaler Klimaschutz (2002)

- Flächenmanagement (2003)

- Abfallwirtschaft (2004)

- Statusbericht des Landes (2005)

- Energieversorgung (2007)

- Umweltplan des Landes (2007)

- Bildung für nachhaltige Entwicklung (2008)

- Biomasse (2008)

- Lärm (2008)

In der dritten Berufungsperiode (2009 - 2011) will sich der Nachhaltigkeitsbeirat mit folgenden Themen befassen:
- Nachhaltige Siedlungsentwicklung
- Globalisierung und Nachhaltigkeit
- Risikofaktor Feinstaub
- Nachhaltigkeitsprüfung in Gesetzgebung und -umsetzung
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