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Sachsen-Anhalt - Umweltallianz mit der Wirtschaft


"Die Landesregierung und die sachsen-anhaltische Wirtschaft haben sich mit der im Juni 1999 geschlossenen Umweltallianz dazu bekannt, gemeinsam mehr für den Umweltschutz zu tun, als Gesetze und Verordnungen vorschreiben. Mit der langfristig angelegten freiwilligen Vereinbarung sollen die Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige und umweltgerechte Wirtschaftsentwicklung in Sachsen-Anhalt weiter verbessert werden.

Auf der einen Seite hat sich die Landesregierung verpflichtet, die Belastungen für die Wirtschaft durch den Abbau staatlicher Regulierungen und die Anerkennung von Umweltschutzleistungen der Unternehmen zu reduzieren. Im Gegenzug tritt die Wirtschaft für mehr Eigenverantwortung und -initiativen für einen wirksamen Umweltschutz ein." (Quelle Zitat d )

"Mit der Anerkennung freiwilliger Leistungen von Unternehmen beim Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften sollen Anreize geschaffen werden für einen eigenverantwortlichen betrieblichen Umweltschutz. Gemeinsam mit den Wirtschaftspartnern sind die seit 1998 in Sachsen-Anhalt geltenden Regelungen fortgeschrieben worden. Von den Erleichterungen können alle Unternehmen, die sich am europäischen Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) beteiligen und erstmals auch die Teilnehmer des weltweiten Umweltkontrollsystems ISO 14001 profitieren. Der Erleichterungskatalog ist am 01. September 2001 in Kraft getreten." (Quelle Zitat d )

Aus der Bilanz der Umweltallianz:

"3.2 Einbeziehung der Wirtschaft in den Erlass umweltrelevanter Landesvorschriften Zur Abschätzung der Auswirkungen auf die Wirtschaft sind die Allianzpartner frühzeitig in den Prozess der Landesgesetzgebung und die Vorbereitung von umweltrelevanten Verordnungen und Verwaltungsvorschriften eingebunden worden. Praktiziert wurde diese umfassende Beteiligung der Wirtschaft u.a. bei der Erarbeitung der Landesgesetze zum Bodenschutz und über die Umweltverträglichkeitsprüfung, des Einführungserlasses „Kohärentes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete NATURA 2000“ (FFH) und der Naturparkverordnungen Colbitz-Letzlinger Heide, Dübener Heide und Harz. Eine formal juristische Gesetzesfolgenabschätzung konnte aufgrund bisher fehlender diesbezüglicher Landesregelungen nicht durchgeführt werden."

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[ Zuletzt geändert: 09.09.2005 18:58:18 ]