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ParteienDie "Aufgaben der Parteien" sind in Artikel 21 des Grundgesetzes niedergelegt: "(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben." Die Parteien wirken an der politischen (vorparlamentarischen) Willensbildung des Volkes mit, indem sie ein Parteiprogramm erarbeiten, das die politischen Ziele beschreibt, und geeignete Kandidaten zur Durchsetzung dieser Ziele im Parlament aufstellen. Um nach dem Parteiengesetz als politische Partei anerkannt zu werden, muß eine Partei über ein schriftliches Programm und eine schriftliche Satzung verfügen. Neben den Parteien gibt es noch die Fraktionen der Parteien im Bundestag. Ihre Aufgabe ist die parlamentarische Willensbildung . Das Fraktionsgesetz vom 11. März 1994 besagt: "(1) Die Mitglieder des Bundestages können sich zusammenschließen. (2) Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages." Die derzeit im Bundestag vertretenen Parteien und ihre Fraktionen sowie ihre Informationen und Positionen zur Nachhaltigkeit zeigt die folgende Tabelle.
Die PDS ist seit der letzten Bundestagswahl nicht mehr im Deutschen Bundestag vertreten. Sie ist jedoch derzeit an zwei Landesregierungen (Berlin, Mecklenburg-Vorpommern) beteiligt. [ Zuletzt geändert: 09.05.2005 18:08:21 ]
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