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Sonstiges

EU Organe und Aufbau


Die Europäische Union gründet auf einem in der Welt einzigartigen institutionellen System. Jede Regierung eines Mitgliedsstaates ist im Rat der Europäischen Union vertreten, und das Europäische Parlament wird von den Bürgern der Union direkt gewählt. Die EU-Kommission vertritt die Interessen der Gemeinschaft. Dieses „institutionelle Dreieck“ ist für die Gesetzgebung innerhalb Europas zuständig. Eine vierte Institution ist der Europäische Rat. Er setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedsländer und tagt mindestens 4 mal jährlich. Die vier grundlegenden Instiutionen der Europäischen Union sind demnach:

Auf europäischer Ebene gibt es mehrere Räte, die nicht miteinander verwechselt werden dürfen:

  • Der Rat der Europäischen Union (EU-Rat/ Council of the European Union) besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, für seine Regierung verbindlich zu handeln. Die Mitglieder des Rates sind gegenüber ihren nationalen Parlamenten politisch verantwortlich. Die Zusammensetzung jeder Ratstagung ändert sich je nach Beratungsgegenstand. Zu den Aufgaben des EU-Rates hier.
  • Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Präsident der Europäischen Kommission zusammen.
  • Der Europarat mit seinen mittlerweile 46 Mitgliedstaaten (Stand 11/2005) hat sich seit seiner Gründung 1949 für die Förderung der Menschenrechte, pluralistischer Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit eingesetzt und Leitlinien für ein demokratisches Europa geschaffen. Der Europarat ist eine europäische, internationale Organisation und stellt keine Institution der Europäischen Union dar.
Weitere Institutionen sind Teil der EU:
Mehr zu den Institutionen der Europäischen Union hier.

Das Europäische Parlament bietet eine Leitfaden der Europäischen Union mit Kurzdarstellungen zu

  1. Die Arbeitsweise der Europäischen Union
  2. Das Europa der Bürger
  3. Der Binnenmarkt
  4. Die gemeinsamen Politiken
  5. Wirtschafts- und Währungsunion
  6. Die Außenbeziehungen der Union
Das EU-Parlament hat, ähnlich wie der Deutsche Bundestag, verschiedene Gremien. Dieser Link führt zur allgemeinen Organisations-Übersicht. Die Ausschüsse des EU-Parlaments erreicht man hier.

Die genannten Kerninstitutionen verfügen über eine Reihe von Neben- und Hilfsorganen, die wiederum eigene Unterorgane und Arbeitsgruppen einrichten können usw.. Im Folgenden nur ein kleiner Ausschnitt an derartigen Institutionen und Organen, die sich mit Nachhaltigkeit befassen:

Alle diese Institutionen befassen sich mit nachhaltiger Entwicklung, wenn auch mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung. Die Webseiten der EU-Organe werden regelmäßig aktualisiert, so dass sich auf jeden Fall lohnt, über die angebotene Suche die aktuellsten Dokumente, Berichte, Debattenbeiträge, Anträge, Beschlüsse usw. zur Nachhaltigkeit abzufragen. Die deutsche Suchseite erreicht man hier bzw. die des EP hier.


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Schlagworte

Europäische Union, Europarat, Politik in Europa

Letzte Aktualisierung

14.11.2011 08:07