EU - Europäische Umweltagentur Am 7. Mai 1990 beschloss der Rat der EU per Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 die Errichtung einer Europäischen Umweltagentur (EUA bzw. EEA, European Environment Agency) d und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (EIONET, European Environment Information and Observation Network) d . Ziel war die Lieferung zuverlässiger und vergleichbarer Informationen über die Umwelt an die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz. Mehr zu den Rechtsakten zur Gründung der Europäischen Umweltagentur hier d .
Als Sitz der europäischen Umweltagentur wurde Kopenhagen festgelegt.
Die Agentur sollte folgende Funktionen erfüllen:- Registrierung, Erfassung, Analyse und Verbreitung der Daten über den Stand der Umwelt
- Lieferung der zur Festlegung und Durchführung sinnvoller und wirksamer Umweltstrategieen erforderlichen Daten an die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten
- Beitrag zur Überwachung der Umweltmaßnahmen
- Beitrag zur Vergleichbarkeit der Umweltdaten auf europäischer Ebene
- Förderung der Entwicklung und Berücksichtigung von Umweltvorhersageverfahren
- Gewährleistung einer weiten Verbreitung der zuverlässigen Umweltinformationen
Hier einige Angebote und Links zu Nachhaltigkeitsthemen auf der EEA-Homepage:[ Zuletzt geändert: 02.12.2008 18:29:47 ]
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