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Rat für Nachhaltige Entwicklung: Deutscher Nachhaltigkeitskodex
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung wurde im April 2001 von der Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder berufen, mit dem Ziel die Regierung bezüglich ihrer Nachhaltigkeitspolitik zu beraten.
Er soll Vorschläge zu Zielen und Indikatoren zur Fortentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten, sowie Projekte zur Umsetzung dieser Strategie vorschlagen.
Eine weitere Aufgabe des Rates für Nachhaltige Entwicklung ist die Förderung des gesellschaftlichen Dialogs zur Nachhaltigkeit. Mit dem Aufzeigen von Folgen gesellschaftlichen Handelns und der Diskussion von Lösungsansätzen soll die Vorstellung von dem, was Nachhaltigkeitspolitik konkret bedeutet, bei allen Beteiligten und in der Bevölkerung verbessert werden.
Nachhaltiges Wirtschaften ist eine Herausforderung, der sich die gesamte Wirtschaft stellen muss. Der heutige Unternehmenserfolg im gesamten Wirtschaftssektor und insbesondere bei börsennotierten Unternehmen wird zunehmend von den Herausforderungen und Chancen der Nachhaltigkeit beeinflusst. Immer mehr wird die Forderung seitens der Investoren auf den Finanz- und Kapitalmärkten laut, die Unternehmensperformance im Hinblick auf Nachhaltigkeit mit geeigneten und vergleichbaren Mitteln, sogenannten Indikatoren, messbar zu machen. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex soll die Antwort darauf sein und dem Finanzmarkt verlässliche Informationen zur Verfügung stellen, "um das Leitbild der Nachhaltigkeit in wirkungsvolles, nachvollziehbares und glaubwürdiges Handeln zu überführen." Die Ziele im Einzelnen:
- "Unternehmen werden entlastet, weil die bisher divergierenden Anforderungen nunmehr standardisiert und klar benannt werden.
- Unternehmen mit etabliertem Nachhaltigkeitsmanagement werden unterstützt, indem die Transparenz und die Verbindlichkeit des Nachhaltigkeitsmanagements honoriert werden.
- Standardisierte Inhalte und Indikatoren schaffen Raum für die im Einzelfall spezifische Ausfüllung von Detailfragen. An bestehende, einschlägige Standards wird angeknüpft.
- Wettbewerbsvorteile bleiben erhalten, da Chancen und Risiken für Unternehmen besser erkennbar werden und Nachhaltigkeitsstrategien zur Differenzierung am Markt beitragen.
- Nachhaltigkeitskonzepte erhöhen den Druck auf Wettbewerber und fördern Differenzierungen am Markt sowie Innovationen.
- Eine höhere Sensibilisierung der Konsumenten für Produkte und Dienstleistungen nachhaltig wirtschaftender Unternehmen ist zu erwarten. Dies hat Vorteile für die Konsumenten.
- Im internationalen Kontext wird die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsanforderungen in der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland transparent gemacht. Die Fortschreibung von Konzepten und Innovationen wird gefördert."
Nach umfangreichen Vorarbeiten auf Expertenebene hat der Nachhaltigkeitsrat am 29.11.2010 einen Entwurf zu einem solchen Kodex vorgelegt und die Öffentlichkeit und alle Unternehmen zu einem Dialog darüber eingeladen. Innerhalb dieser Dialogphase (1.12.2010-25.02.2011) wurde eine Vorlage zu Standards und Verfahrensweisen des Kodex erarbeitet. In der sogenannten "Einreichungsphase", die am 25.02.2011 endete, wurden von den Involvierten knapp 80 Stellungnahmen und Diskussionsbeiträge eingereicht und deren Ergebnisse in einer öffentlichen "Erörterungsphase" durch den Rat für Nachhaltige Entwicklung vorgestellt und anschließend der Bundesregierung mit der Bitte um Unterstützung und Umsetzung weitergereicht.
Am 18.03.2011 fand in Berlin ein Dialog-Workshop statt, auf dem sich jeder Teilnehmer zu den einzelnen Stellungnahmen und Diskussionsbeiträgen äußern konnte. Mehr...
Am 13.10.2011 beschloss "der Rat für Nachhaltige Entwicklung .. den Deutschen Nachhaltigkeitskodex und empfiehlt Politik und Wirtschaft seine umfassende Anwendung als ein freiwilliges Instrument. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist in einem neuartigen Dialogprozess der Stakeholder entstanden. Der Nachhaltigkeitsrat dankt allen Beteiligten für ihr Engagement, die konstruktiven und kritischen Beiträge und die gemeinsame Verantwortung, diesen Dialogprozess zu einem von allen getragenen Deutschen Nachhaltigkeitskodex zu bringen."
Weiteres Vorgehen
Entwurf
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex richtet sich nach dem Paragraphen 161 des Aktiengesetzes. Danach erklären Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften jährlich, in wie weit sie den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprechen, welche Empfehlungen sie nicht anwenden und warum. Der Kodex knüpft an internationale Regelwerke wie den UN Global Compact und die Global Reporting Initiative an. Der Entwurf zum Kodex sieht 22 Eckpunkte zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung vor. Neben einer klimagerechten Produktion, sollen die einzelnen Unternehmen den Anteil der Verwendung nachhaltig erzeugter Energien und Rohstoffe erhöhen und gleichzeitig die Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen verringern. Des Weiteren sollen qualitative und quantitative Nachhaltigkeitsziele gesetzt werden, die sich auf die komplette Wertschöpfungskette beziehen. Darüberhinaus sollen die Unternehmen zur Steigerung des Gemeinwohls in den Regionen beitragen, in denen sie vertreten sind (Corporate Citizenship). Nähere Informationen zu den Indikatoren, zu Zielen und Anwendungen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex gibt es hier
Dokumente
- Auf dem Weg zu einem Deutschen Nachhaltigkeitskodex 29.11.2010

- Stellungnahmen und Diskussionsbeiträge

- Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

- Nationale Nachhaltigkeitsstrategie
- Rat für Nachhaltige Entwicklung
- Rat für Nachhaltige Entwicklung - Dialog "Deutscher Nachhaltigkeitskodex"







