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Schleswig-Holstein - Umsetzungsfortschritt Agenda 21


Auf dem Umweltgipfel am 6. März 1997 wurde die AG Agenda 21 damit beauftragt, in regelmäßigen Abständen den Umsetzungsfortschritt zur Agenda 21 in Schleswig-Holstein auszuwerten.

Ein erster Zwischenbericht d vom April 1999 liegt vor. Er kommt u.a. zu folgendem Ergebnis:

"Von einer integrativen und konsistenten Fortentwicklung ganzer Handlungsfelder im Hinblick auf das Leitbild der Nachhaltigkeit ist der Agenda 21-Prozeß in Schleswig-Holstein ebenso wie in Deutschland insgesamt noch weit entfernt. Dazu trägt auch das Fehlen eines verbindlichen, übergreifenden nationalen Planes für die Nachhaltigkeit bei. Auch gegenüber der Landesregierung wurde mehrfach kritisiert, dass eine übergreifende Ausrichtung der Ressortpolitiken auf das Leitbild der Nachhaltigkeit fehle.

(...) Verschiedentlich wird die "Umweltlastigkeit" des schleswig-holsteinischen Agenda 21-Prozesses kritisiert. Tatsächlich bezieht sich die überwiegende Anzahl der Umsetzungsmaßnahmen auf kommunaler wie auf Landesebene auf den Schutz natürlicher Ressourcen. Insbesondere soziale Belange wie Tendenzen zur sozialen Desintegration in Deutschland, mehr aber noch die Herausforderungen der Eine-Welt-Gerechtigkeit würden nur am Rande berücksichtigt.

Diese Kritik ist berechtigt. Unter Federführung des Ministeriums für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten wird derzeit nach institutionellen Möglichkeiten gesucht, der Vernachlässigung entwicklungspolitischer Belange entgegenzuwirken. Beschlossen wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Eine Welt", die in den Agenda 21-Prozeß entwicklungspolitische Aspekte einspeisen soll. Die Berücksichtigung der ökonomischen Dimension der Agenda 21-Umsetzung erfolgt auf betrieblicher Ebene vor allem durch konkrete, auch kosteneffiziente Umwelt- und Ressourcenschutzmaßnahmen sowie durch Umweltmanagementsysteme."

[ Zuletzt geändert: 12.09.2005 17:51:30 ]