Erdöl und Menschenrechte Die wirtschaftlich wichtigsten und einflussreichsten Unternehmen der Welt sind sicherlich solche aus der Ölbranche. So finden sich unter den TOP-50-Unternehmen der Welt immerhin 13 Ölunternehmen.
Die Förderung der Erdölvorräte ist in der Regel nicht nur mit schweren Eingriffen in die Umwelt verbunden, sondern erfolgt auch oftmals unter Bedingungen, die die Menschenrechte der Arbeiter und der Bevölkerung mißachten (das gilt allerdings auch für andere fossile Energieträger). Daher sind die Erdöl fördernden und Energie versorgenden Unternehmen in besonderem Maße gefordert, die Einhaltung von Mindeststandards z.B. hinsichtlich der Menschenrechte zu gewährleisten.
Aktuell gibt es mehr als 20 auf Menschenrechte bezogene Normen für transnationale Unternehmen, von denen die meisten jedoch nicht bindend sind. Einen Vergleich des Anwendungsbereiches und des rechtlichen Status bestehender Instrumente, Initiativen und Standards bietet der Report of the Subcommission on the promotion, and protection of human rights, E/CN.4/2005/91, 15 February 2005 (Annex III), dessen deutsche Übersetzung die Menschenrechtsorganisation Humanrights Schweiz d ins Netz gestellt hat:
Die wichtigsten oder bekanntesten auf Menschenrechte bezogene Normen sind sicherlich
Es fällt auf, dass von den 13 Ölfirmen unter den TOP 50 gerade mal die Hälfte dem Global Compact der UN beigetreten sind. Einige haben sich zusätzlich oder stattdessen anderen Selbstverpflichtungen unterworfen:
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über das Menschenrechts-Engagement der 13 Ölfirmen, die aktuell unter den TOP-50-Unternehmen der Welt rangieren. Weitere Daten, z.B. zur Besetzung des Vorstands (executive directors) mit der Anzahl von Männern und Frauen, vorhandenen Nachhaltigkeitsberichte oder Corporate Responsibility Reports mit oder ohne GRI-Standard finden Sie auf unserer Webseite TOP-50-Unternehmen der Welt (in Bearbeitung, Veröffentlichung in der 1. August-Woche 2006).
Weitere Seiten zum Thema Menschenrechte im Lexikon:
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