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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 1998


Managementregeln einer nachhaltigen Entwicklung:

  • Erneuerbare Naturgüter (wie z.B. Holz oder Fischbestände) dürfen auf Dauer nur im Rahmen ihrer Erneuerungsfähigkeit genutzt werden, andernfalls gingen sie zukünftigen Generationen verloren. (Regeneration)
  • Nicht-erneuerbare Naturgüter (wie z.B. Metalle oder Erdöl) dürfen nur in dem Maß genutzt werden, wie ihre Funktionen durch andere Materialien oder andere Energieträger ersetzt werden können. (Substitution)
  • Die Freisetzung von Stoffen oder Energie darf auf Dauer nicht größer sein als die Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme - z.B. des Klimas, der Wälder und der Ozeane. (Anpassungsfähigkeit)
Zum Entwurf eines „Umweltpolitischen Schwerpunktprogramms“ des Bundesministerium für Umwelt (BMU), 1998 hier.


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Letzte Aktualisierung

14.09.2011 10:56