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Bundesregierung, 1999


„Eine Politik zu Beginn des 21. Jahrhunderts muss neu gedacht und formuliert werden. Die neue Politik verlangt neue Zieldefinitionen, die globale und langfristige Problemstellungen berücksichtigen, die Ökonomie, Ökologie und soziale Gerechtigkeit zu einer nachhaltigen Entwicklung verbinden. Diese Erkenntnis hat sich seit dem Erdgipfel in Rio durchgesetzt. Die Agenda 21 ist Hoffnung und Verpflichtung zugleich für eine zukunftsweisende Politik. Die Bundesrepublik und die Europäische Union müssen im Sinne einer friedlichen und sozialen Entwicklung der Welt Vorreiter einer nachhaltigen Entwicklung werden.“

Zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung hier.


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Schlagworte

Bundesregierung, Definitionen

Letzte Aktualisierung

14.04.2011 13:12