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13. BT - EK Schutz des Menschen und der Umwelt, 1998


„Was die grundlegenden Herausforderungen des Leitbildes einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung betrifft, besteht mittlerweile breites Einvernehmen in der Diskussion. Ausgehend von dem im Brundtland-Bericht 1987 hervorgehobenen Handlungsprinzip - „Sustainable development meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs“ - lässt sich der Anspruch ableiten, die Bedürfnisse einer wachsenden Zahl von Menschen heute und in Zukunft befriedigen zu können und gleichzeitig eine auf Dauer für alle unter menschenwürdigen, sicheren Verhältnissen bewohnbare Erde zu erhalten. Darin sind vielfältige ökonomische, ökologische, demographische, soziale und kulturelle Problemdimensionen enthalten, die ein globales, regionales, lokales und zugleich in die Zukunft gerichtetes Handeln erfordern.“

Quelle: Konzept Nachhaltigkeit. Vom Leitbild zur Umsetzung, hier S. 28

Zur Enquete-Kommission des 13. Deutschen Bundestages - Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung - geht es hier.

[ Zuletzt geändert: 22.04.2005 15:30:38 ]