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Corporate Responsibility: Unternehmerische Verantwortung (Archiv)

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Verantwortliche unternehmerische Tätigkeit wird im Englischen mit dem in der deutschen Fachsprache eingebürgerten Ausdruck Corporate Responsibility bezeichnet. Sie lässt sich mit drei weiteren, ebenfalls englisch-sprachigen Begriffen untergliedern:


  • Corporate Social Responsibility (CSR) – die Arbeit an den Schnittstellen zur Unternehmensumwelt, siehe auch unseren Eintrag zu CSR-Berichten
  • Corporate Citizenship – die gesellschaftlichen Leistungen des Unternehmens über den Kernbereich seiner Tätigkeit und über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, siehe auch unseren Eintrag zur Corporate Citizenship.
Mit geringfügigen Abweichungen gelten diese Begriffe auch für staatliche und für nicht-profitorientierte Organisationen.

Nachhaltige unternehmerische Tätigkeit ist nur vorstellbar, wenn Standards verantwortlicher unternehmerischer Tätigkeit eingehalten werden. Diese Standards lassen sich nicht vorab und generell auf alle denkbaren Situationen bezogen festschreiben. Bei genauerer Betrachtung ist verantwortliches und nachhaltiges unternehmerisches Handeln keine rein freiwillige Angelegenheit. Verantwortlichkeit und ebenso der englische Begriffe Responsibility haben die Grundbedeutung des „Rede und Antwort stehen Müssens.“ Der in diesem Zusammenhang auch benutzte Begriff Accountability beinhaltet die Pflicht, Rechenschaft abzulegen.

Corporate Responsibility deckt entsprechend die ganze Bandbreite von strafrechtlich sanktionierten Pflichten bis zu nicht einforderbaren Sonderleistungen ab. Konsequenterweise sollte sich der Grad der Einforderbarkeit verantwortlicher unternehmerischer Tätigkeit also danach richten, wie stark Einzelne oder die Gemeinschaft (potentiell) von unternehmerischem Handeln betroffen sind, wie stark der gesellschaftliche Konsens hinsichtlich der Risikoeinschätzung ist und ob Einzelne oder nur legitimierte Vertreter (letztlich der Staat) sie einfordern können und müssen. Hinsichtlich grenzüberschreitender Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeit ist es augenfällig problematisch, welche Akteure auch grenzüberschreitend Rechenschaft bzw. Antwort verlangen können.

Der Bereich der Corporate Citizenship (Mäzenatentum, Sponsoring, Spenden, Stiftungen) auf der einen Seite des Spektrums ist von Freiwilligkeit geprägt. Im Sinne „guter Bürger,“ als die juristische Personen ohnehin weitgehend behandelt werden, können Unternehmen hier im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Nachhaltigkeit beitragen, was zwar wünschenswert ist – aber gerade von ihnen nicht eingefordert werden kann.

Größere Beiträge der Unternehmen (und anderen Organisationen) sind aus dem Bereich der Corporate Governance zu erwarten, in dem zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen greifen. Es geht hier um ein unternehmerisches Leitbild, aber auch um Grundsätze der Unternehmensführung, die zum Teil im Gesellschaftsrecht (AktG, GmbHG etc.) verpflichtend geregelt sind. In den Grundzügen handelt es sich dabei also um die „Unternehmensverfassung,“ deren Einhaltung das Unternehmen als juristische Person seine Existenz verdankt. Diese Vorschriften sind der Freiwilligkeit weitgehend enthoben. In den letzten Jahren hat es einen Trend zu freiwilligen Regelungen gegeben, die in diesem Bereich teils über gesetzliche Anforderungen hinausgehen, teils diese konkretisieren (z.B. Deutscher Corporate Governance Kodex ähnlich in Großbritannien, den Niederlanden, der Schweiz). Beispiele besonders wenig nachhaltigen Wirtschaftens (u.a. ENRON, MCI Worldcom), führten in den USA zu dem Sarbanes Oxley Act 2002, der strafrechtlich sanktionierte Regelungen zur Corporate Governance enthält.

Der für die Nachhaltigkeit spannendste Bereich der Corporate Responsibility liegt in der Corporate Social Responsibility, also an den Schnittstellen zur Unternehmensumwelt einschließlich der Gesellschaft, wo unternehmerisches Handeln soziale, ökologische oder über das Unternehmen hinausgehende ökonomische Folgen hat. Dieser Bereich ist von einer sehr unterschiedlichen Regelungsdichte in den verschiedenen Ländern geprägt. Im Zusammenhang mit der oben erwähnten Problematik grenzüberschreitender Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeit, besteht inzwischen Einsicht, dass sich Unternehmen im Sinne der Nachhaltigkeit bzw. der Corporate (Social) Responsibility zu einem Verhalten verpflichten müssen, das auch dort soziale, ökologische oder ökonomische Mindeststandards einhält, wo solche entweder nicht gesetzliche verpflichtend sind, oder nicht durchgesetzt werden können. z.B. der UN Global Compact oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.

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Letzte Aktualisierung

19.09.2013 12:35

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