Aachener Stiftung Kathy Beys

Antarktisvertrag, 1959

Die Antarktis, das Südpolargebiet, ist ein Kontinent von 12,5 Mio. km² Fläche, von denen ca. 300.000 km² auch über die antarktischen Sommermonate (Januar/Februar) hinaus eisfrei sind. Die Antarktis verfügt über große Vorräte an Bodenschätzen wie Erdöl, Erdgas, Kohle, Titan, Eisen, Kupfer und auch Gold und Platin. In den antarktischen Gewässern sind zudem eine Reihe wirtschaftlich interessanter Pflanzen und Tiere beheimatet (Krill, Fische, Robben, Wale). In der Vergangenheit haben daher verschiedene Staaten Teile der Antarktis als Hoheitsgebiet beansprucht.

Die Nutzung der antarktischen Boden- und Meeresschätze führt zu gravierenden Beeinträchtigungen der Umwelt. Gefährdet wird das antarktische Ökosystem durch den Bau von Bergwerken, Industrieanlagen, Häfen, Verkehrsinfrastruktur sowie möglicherweise nachfolgendem Tourismus.

Um den Schutz der Antarktis sicher zu stellen unterzeichneten am 1.12.1959 insgesamt12 Staaten den sog. Antarktisvertrag (Download, PDF, 32 KB), der am 23.6.1961 in Kraft trat. Die Unterzeichnerstaaten Großbritannien, Neuseeland, Frankreich, Australien, Norwegen, Chile und Argentinien hatten in der Vergangenheit zum Teil überlappende Hoheitsansprüche auf ca. 4/5 der Gesamtfläche der Antarktis geltend gemacht. Weitere Unterzeichner ohne diese Ansprüche waren Belgien, Japan, Republik Südafrika, UdSSR und USA.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages einigten sich die Mitglieder auf:

  • eine friedliche Nutzung der Antarktis
  • eine freie und internationale Zusammenarbeit in der Forschung mit ungehindertem Informationsaustausch
  • die Zurückstellung der Gebietsansprüche einzelner Länder
  • das Verbot militärischer Aktivitäten
  • das Verbot von Beseitigung und dem Einführen radioaktiver Abfälle in die Antarktis
Insgesamt ist die Zahl der Vertragsstaaten inzwischen auf 50 angewachsen, darunter sind 28 so genannte Konsultativstaaten. Diese Staaten betreiben Forschung in der Antarktis und sind stimmberechtigt. Darüber Hinaus sieht der Antarktis-Vertrag regelmäßige Treffen der Konsultativstaaten vor ("Antarctic Treaty Consultative Meeting" (ATCM)). Auf diesen jährlichen Konferenzen werden Grundsätze und Ziele des Vertrages demokratisch und nach dem Einstimmigkeitsprinzip überarbeitet und ergänzt. 1998 wurde zusätzlich das Umweltschutz-Kommittee (Committee for Environmental Protection, CEP) eingerichtet, dass seitdem gleichzeitig mit dem ATCM tagt. Gelegentlich finden auch Expertentreffen zu speziellen Themen statt. Der Antarktis-Vertrag selbst hat eine Laufzeit auf unbestimmte Zeit. Auch wenn spezifische Folgeabkommen nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne erneuten Verhandlungen unterzogen werden können, läuft der Antarktis-Vertrag weiter. Unterzeichnerstaaten verpflichten sich somit dauerhaft dem Schutz der Antarktis und der friedlichen Nutzung des Gebietes südlich 60° südlicher Breite.

Am 23.9.1983 wurde die Bundesrepublik stimmberechtigtes Vollmitglied des Antarktisvertrages.

Folgeverträge

Im Antarktisvertrag wurde erstmals nach dem 2. Weltkrieg ein Abkommen getroffen, das für eine bestimmte Region alle militärischen Maßnahmen untersagte. Erstmals auf der Welt wurde auch eine kernwaffenfreie Zone vereinbart; Kernexplosionen und Abalgerung radioaktiven Abfalls wurden verboten. Weiter wurden, insbesondere um den Umweltschutz bei der Ausbeutung der vorhandenen Rohstofflager zu gewährleisten, begleitende Maßnahmen und Übereinkommen getroffen zur Erhaltung:

  • der antarktischen Fauna und Flora: Agreed Measures for the Conservation of the Antarctic Flora and Fauna, 1964,
  • der antarktischen Robben: Convention on the Conservation of Antarctic Seals (CCAS, 1972),
  • der lebenden Meeresschätze (z.B. Krill, Fische): Convention on the Conservation of Antarctic Marine Living Resources (CCAMLR, 1980) und
  • Regelungen zur Nutzung mineralischer Ressourcen: Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities, 1989 (jedoch abgelehnt durch Frankreich und Australien, deswegen bis heute nicht in Kraft getreten)
Das Protokoll zum Antarktisvertrag betreffend den Umweltschutz (Protocol on Environmental Protection to the Antarctic Treaty) vom 4.10.1991 (in Kraft getreten am 3.10.1992, 40 Unterzeichner) bezeichnet die Antarktis als „ein dem Frieden und der Wissenschaft gewidmetes Naturreservat“, in dem „jede Tätigkeit im Zusammenhang mit mineralischen Ressourcen mit Ausnahme wissenschaftlicher Forschung verboten“ ist.

Die Internationale Walfangkommission beschloss im Mai 1994 (bei Enthaltung von Japan und Nichtteilnahme von Norwegen) ein für 50 Jahre geltendes, 21 Mio. km² großes Walschutzgebiet rund um die Antarktis, welches am 7.12.1994 in Kraft trat.

Jedes Jahr treffen sich die 12 ursprünglichen Beteiligten des Antarktisvertrags zum .



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Abkommen vor 1992

Letzte Aktualisierung

12.11.2015 10:18

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