Aachener Stiftung Kathy Beys

UN Biodiversitätskonferenz in Nagoya/Japan, 2010

UN-Biodiversitätskonferenz "Life in harmony, into the future"

Vom 18. bis 29. Oktober 2010 fand im japanischen Nagoya die 10. UN-Biodiversitätskonferenz unter dem Motto "Life in harmony, into the future" statt. Sie war eine der Folgekonferenzen der Biodiversitätskonvention, die auf dem Weltgipfel in Rio de Janeiro 1992 verabschiedet wurde. Wenige Tage vorher fand die 5. Folgekonferenz zum Cartagena-Protokoll (The fifth meeting of the Conference of the Parties serving as the meeting of the Parties - COP-MOP 5) ebenfalls in Nagoya statt. Auf der Biodiversitätskonferenz berieten Vertreter aus 193 Nationen über die Zukunft des Artenschutzes auf der Erde. Ihre Ziele waren die Erhaltung der biologischen Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung.

20 Ziele bis 2020
Als Abschluss der Konferenz wurde ein Plan verabschiedet, dessen Ziele alle 168 Unterzeichner bis zum Jahr 2020 erreichen wollen. Der Plan besteht aus folgenden 20 Zielen zum Schutz der bedrohten Arten sowie zum Erhalt der natürlichen Lebensräume und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Rohstoffe:

  1. Die Menschen sind sich des Wertes der Lebensvielfalt bewusst und wissen, wie sie zu erhalten ist.
  2. Der Schutz von Natur und Lebensvielfalt ist in alle nationalen und lokalen Entwicklungspläne integriert.
  3. Anreize und Subventionen, die der Biodiversität schaden, sind beseitigt, positive Anreize für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Natur entwickelt.
  4. Regierungen und Wirtschaft setzen Pläne in Kraft, Produktion und Konsum nachhaltig zu gestalten und die Nutzung natürlicher Ressourcen innerhalb ökologisch sicherer Grenzen zu halten.
  5. Die Verlustrate für natürliche Lebensräume, einschließlich der Wälder, ist mindestens halbiert und womöglich auf Null reduziert.
  6. Alle Bestände von Fischen werden gezielt bewirtschaftet, um Überfischung zu vermeiden.
  7. Landwirtschaft, Aquakultur und Forstwirtschaft werden nachhaltig durchgeführt.
  8. Umweltverschmutzung, inklusive Überdüngung, ist auf ein Niveau reduziert, das Ökosystemen und der Biodiversität nicht schadet.
  9. Bestände invasiver Arten sind erfasst und werden kontrolliert oder beseitigt.
  10. Der Druck des Menschen auf Korallenriffe und andere Ökosysteme, die von Klimawandel und Übersauerung betroffen sind, ist minimiert.
  11. Mindestens 17 Prozent der globalen Landfläche und 10 Prozent der Meeresfläche sind unter Schutz gestellt.
  12. Das Aussterben von Arten, deren Bedrohung bekannt ist, ist verhindert.
  13. Die Vielfalt von Kulturpflanzen und Zuchttieren sowie ihrer wilden Verwandten wird erhalten.
  14. Ökosysteme, die essentielle Dienstleistungen für Gesundheit, Einkommen und Wohlstand erbringen, werden erhalten oder restauriert.
  15. Ökosysteme behalten ihre Kraft, trotz menschlicher Eingriffe zu funktionieren und werden bei Bedarf restauriert.
  16. Regeln zur fairen und gerechten Nutzung genetischer Ressourcen sind bereits seit dem Jahr 2015 in Kraft getreten.
  17. Jedes Land hat einen effektiven Aktionsplan zum Schutz der Biodiversität entwickelt.
  18. Wissen, Innovationen und Praktiken von Ureinwohnern, die für den Naturschutz relevant sind, werden respektiert.
  19. Das Wissen um die Vielfalt des Lebens und seine technologische Nutzung wird vertieft, geteilt und angewandt.
  20. Die finanziellen Mittel, die nötig sind, um diese Ziele zu erreichen, stehen zur Verfügung.
Access and Benefit Sharing - ABS
Ein wichtiges Thema in Nagoya war ein völkerrechtlich verbindliches Protokoll zu verabschieden, das "Biopiraterie" verhindert. Dabei geht es um die gerechte Aufteilung von wirtschaftlichen Gewinnen aus biologischen Wirkstoffen zwischen Ursprungsländern und Industrie. Die Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens soll an die vorherige Zustimmung der entsprechenden staatlichen Behörden beziehungsweise der indigenen Völker gebunden werden. Außerdem geht es um Regeln zum fairen und gerechten Ausgleich der Vorteile, die aus dieser Nutzung entstehen. Um dieses Access and Benefits Sharing Protocol (ABS) wird seit Jahren gerungen. Auf der Konferenz konnte nun eine Einigung gefunden werden. Dies war vor allem möglich, da auch viele Vertreter großer, internationaler Unternehmen anwesend waren. Aber auch in der jetzigen Einigung sind noch einige Punkte vorhanden, über die Uneinigkeiten besteht.

Die Konferenz wurde allgemein als ein guter Schritt in die richtige Richtung gewertet. Auch wenn die nationale Umsetzung der Ziele von den Regierungen der jeweiligen Länder abhängt und dementsprechend wohl nicht immer erfolgreich durchgeführt werden wird, so existiert jedoch eine ambitionierte, internationale Richtlinie, wie die biologische Vielfalt geschützt und bewahrt werden kann.

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Schlagworte

Abkommen seit 1992, Artenschutz, Biodiversität

Letzte Aktualisierung

18.11.2015 10:32

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