Aachener Stiftung Kathy Beys

Baden-Württemberg: Umweltplan, 2000/2007

Baden-Württemberg war das erste Bundesland, das zur Umsetzung der Rio-Beschlüsse im Jahre 2000 einen eigenen Umweltplan vorgelegt hat. Der Ministerrat hat am 17. Dezember 2007 den Umweltplan 2007 als Fortschreibung des Umweltplanes von 2000 beschlossen. Nach einer umfangreichen Anhörung der Verbände und Träger öffentlicher Belange war damit der neue Orientierungsrahmen für die Umweltpolitik der nächsten Jahre, bis 2012, gesetzt. Als Basis dient die „Überzeugung, dass erfolgreicher Umweltschutz nur im Einklang mit den gesellschaftlichen Ansprüchen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten - und umgekehrt! - verwirklicht werden kann.“

Mittlerweile ist die Geschäftsstelle geschlossen, ein aktueller Umweltplan liegt nicht mehr vor.

Gliederung

Der Umweltplan 2007 ist in einen Allgemeinen Teil (Umweltpolitik, Gesellschaftliches Umfeld, Ziele, Strategien und Instrumente zur Umsetzung der Ziele) sowie in einen Besonderen Teil mit zehn Fachkapiteln (Schonung natürlicher Ressourcen, Klimaschutz, Luftreinhaltung, Schutz vor Lärm, Gewässerschutz, Bodenschutz, Schutz der biologischen Vielfalt, Abfallwirtschaft, Technik und Risikovorsorge) gegliedert. Es werden Ziele, Maßnahmen und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Zielsetzung

"Mit dem Umweltplan will die Landesregierung einen Orientierungsrahmen für die staatlichen Akteure und die Gesellschaft schaffen, um auf dieser Grundlage die Kräfte zur Sicherung der hohen wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Qualität des Standorts Baden-Württemberg zu bündeln und den Standort langfristig zu sichern. ... Die Landesregierung legt mit dem Umweltplan ein umfassendes Gesamtkonzept für die Umweltpolitik der nächsten zehn Jahre vor, das alle Entscheidungsebenen von der Europäischen Union über den Bund und das Land bis hin zu den Kommunen umfasst."

Fortschreibung des Umweltplanes

Dazu heißt es auf S. 244: "Der Umweltplan ist als politischer Plan ein Planungsinstrument eigener Art. Umweltschutz und die Umgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft hin zu einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung ist ein fortlaufender Prozess. Daher müssen die Ziele und Maßnahmen des Umweltplans laufend überprüft und angepasst werden. Vorschläge hierzu werden im Bericht des Beirats für eine nachhaltige Entwicklung in Baden-Württemberg erwartet. Mit der Überprüfung soll auch die Empfehlung, ob der Umweltplan fortgeschrieben werden soll, verbunden werden. Weitere Impulse für eine Fortschreibung des Umweltplans können sich aus den Umweltpartnerschaften des Landes mit den maßgeblichen Akteuren ergeben."

Folge

Als Folge des Umweltplanes wurde der Nachhaltigkeitsbeirat einberufen mit dem Ziel eine nachhaltige Entwicklung für Baden-Württemberg aufzuzeigen und die Umsetzung und Auswirkungen des Umweltplanes zu begleiten. Der Nachhaltigkeitsbeirat hat im Jahr 2002 seine Arbeit aufgenommen und folgende Berichte zum Umweltplan herausgegeben:


Dokumente
Pressemitteilung (pdf)
Statusbericht 2005 kurz (pdf)
Umweltplan 2007 (pdf)
Umweltplan 2007 kurz (pdf)
Fortschreibung des Umweltplans
Gutachten vom 26. Juli 2011

Über den Bericht vom 26. Juli 2011 heißt es von Seiten des Ministeriums, er "stelle eine wichtige Grundlage dar für die Entscheidung, ob und wie der Umweltplan ab 2013 fortgeschrieben werden soll, erläuterte der Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft." Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Interne Links
Externe Links
Umweltministerium Baden-Württemberg
Nachhaltigkeitsbeirat Baden-Württemberg

Schlagworte

Baden-Württemberg

Letzte Aktualisierung

07.10.2015 12:05

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