Aachener Stiftung Kathy Beys

Brandenburg (Archiv)

Der Inhalt des von Ihnen gesuchten Artikels wurde überarbeitet, um größtmögliche Aktualität zu gewährleisten. Den aktuellen Artikel finden Sie hier.

Landesregierung

In Brandenburg regiert seit 1999 eine große Koalition aus SPD und CDU.

Nachhaltigkeit im Regierungsprogramm

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2004-2009 (PDF):

"5.3.1 Nachhaltigkeit, Naturschutz

Der Schutz sowie eine sorgsame Nutzung der natürlichen Ressourcen sind erforderlich, um sich Entwicklungsfähigkeit zu bewahren. Das Prinzip der Nachhaltigen Entwicklung muss stärker in alle Fachpolitiken Eingang finden.
Brandenburg schöpft seine Zukunftspotenziale auch aus der Vielfalt und Schönheit seiner Landschaften. Die naturräumlichen Potenziale bedeuten eine hohe Lebensqualität für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger und bergen eine große Chance für die weitere Ent-wicklung des Tourismus und damit die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die Koalition bekennt sich deshalb zu einer nachhaltigen Umweltpolitik, die den Erhalt der Brandenburger Kultur- und Naturlandschaften sichert.
Für den Umgang mit Naturschutz- und Umweltschutzrecht haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, dass sie grundsätzlich keine Landesregelungen über Bundes- und EU-Standard verfolgen.

Der Natura 2000-Schutz ist mit vertraglichen administrativen oder rechtlichen Maßnahmen zu untersetzen. Weitere Schutzgebietsausweisungen sind grundsätzlich nur im Rahmen des Natura 2000-Schutzes und möglichst niedrigschwellig vorzunehmen. Konfliktvermeidung und Akzeptanzgewinnung stehen hierbei im Vordergrund. Flächenpools sollen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Region an abgestimmten Standorten bündeln. Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind zuvorderst Entsiegelungsmaßnahmen vorzunehmen.

Das System der Großschutzgebiete wird erhalten. Der Trägerwechsel im Nationalpark Unteres Odertal wird gemeinsam mit dem Bund durchgesetzt. Das Nationalparkgesetz Unteres Odertal wird mit dem Ziel einer besseren Akzeptanz überarbeitet.
Die Koalition wird sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die ackerbauliche Nutzung in potentiell hochwassergefährdeten Gebieten auch weiterhin möglich ist."

Landesweiter Nachhaltigkeitsplan

Ein verbindlicher, übergreifender nationaler Plan für Nachhaltigkeit in Brandenburg (Umweltplan) liegt bislang noch nicht vor. Die Arbeitsergebnisse der Berliner Enquete-Kommission "Zukunftsfähiges Berlin" enthalten auch einen Exkurs "Nachhaltige Entwicklung in Brandenburg".

Nachhaltigkeit in der Praxis

Auf der Seite der Landesregierung findet man zum Stichwort Nachhaltigkeit eine Vielzahl von Links, die überwiegend von den Seiten folgender Ministerien stammen:

Politik für eine zukunftsfähige Entwicklung in Brandenburg - Ziele und Politikfelder des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt- und Verbraucherschutz (Auszug):
Nachhaltige Entwicklung im Land vorantreiben
Brandenburgs Regionen entwickeln und Landschaften sichern
Umweltbewusstsein stärken
Verbraucherschutz gewährleisten
Agrar- & Forstwirtschaft unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit stärken
Landschaftswasserhaushalt stabilisieren
Naturschutz als gesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen
Qualitätssicherung und schonende Nutzung der natürlicher Ressourcen sowie Klimaschutz

Gesamttext bei Politik des MLUV



Lokale Agenda 21 im Land Brandenburg - Förderung durch das Umweltministerium

In der Gemeinschaftsaktion des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung (MLUR) des Landes Brandenburg und der Umweltstiftung WWF Deutschland "Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21 im Land Brandenburg" werden LA 21-Projekte finanzielle gefördert. Zielsetzung ist:

"Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen zur Umsetzung der Lokalen Agenda 21 gemäß Artikel 28 der Schlussakte von Rio 1992, zur Umsetzung des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21, besonders zur Stärkung des Gemeinwesens im ländlichen Raum und einer nachhaltigen Entwicklung der Dörfer und Städte des Landes. Auf dieser Grundlage ist nachfolgend die Weitergabe der Fördermittel unter Wahrung der Subsidiarität gegenüber der regulären Förderung geregelt. ...

Wesentliches Kriterium aller Projekte ist die gleichwertige Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Belange. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:


  • Projekte und Veranstaltungen, die der Umsetzung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 auf der kommunalen Ebene und der Erarbeitung und Durchführung einer Lokalen Agenda 21 dienen.
  • Projekte und Veranstaltungen, die geeignet sind, bereits bestehende Initiativen zur Lokalen Agenda 21 zu vernetzen, um Erfahrungen auszutauschen und weiterzugeben."
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung für eine Projektförderung. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag ist auf 5.000 € begrenzt. Mehr dazu hier ...

Brandenburgische Werkstatt Lokale Agenda 21

Seit 1999 besteht unter dem Namen "Brandenburgische Werkstatt Lokale Agenda 21" ein Netzwerk von Agenda-Aktiven. Regelmäßige Treffen dienen dem Erfahrungsaustausch und behandeln aktuelle Fragen der Agenda-Arbeit in Brandenburger Kommunen.

Arbeitsprinzip der Werkstatt ist, ihre Treffen jeweils "vor Ort" durchzuführen. Auf inzwischen 8 Werkstatt-Treffen wurden Erfahrungen bei der Organisation des Agenda-Prozesses und der Durchführung von Projekten nachhaltiger kommunaler Entwicklung vorgestellt und diskutiert. Eine Lenkungsgruppe aus dem Kreis der Mitwirkenden bereitete die Aktivitäten der Werkstatt vor. Kontakt: Beate Günther mailto:beate-guenther@snafu.de, Tel./Fax.:030 - 32 60 45 23

Agenda 21-Zentrum

Das Land Brandenburg hat auch ein Agenda 21-Zentrum. Dieses Zentrum beschäftigt sich im Sinne des Agenda 21-Abkommens mit der Vernetzung von schulischen und außerschulischen Jugend- und Umweltprojekten über das Internet. Initiatoren sind, neben Mitarbeitern der Universität Potsdam der Landkreis Havelland, das Land Brandenburgund die Europäische Union.

Kernbereich der Projektentwicklung ist die sog. Zukunftswerkstatt. Sie besteht aus den Web-Seiten des Agenda-21-Zentrums, in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung und dem Medienpädagogischen Zentrum des Bildungsministeriums. Diese Seite ist derzeit noch in Bearbeitung.



Auszüge aus dem Koalitionsvertrag 1999-2004 von SPD/CDU in Brandenburg finden Sie hier, der gesamte Vertrag kann hier als PDF eingesehen werden.

Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 3. Wahlperiode des Brandenburger Landtages 1999 bis 2004Sozialdemokratische Partei Deutschlands - Landesverband BrandenburgChristlich Demokratische Union Deutschlands - Landesverband Brandenburg

Präambel Brandenburg steht auch in der dritten Legislaturperiode nach seiner Wiedergründung im Jahre 1990 vor großen Herausforderungen. Der Strukturwandel muss von Seiten der Politik so begleitet werden, dass alle Chancen zur Schaffung zukunftsorientierter Arbeitsplätze genutzt werden. Die Stärkung von Eigeninitiative muss einhergehen mit dem Engagement des Staates für soziale Sicherheit. Die Koalitionspartner setzen Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft sowie die Kreativität der Brandenburger. Die Bürgerinnen und Bürger, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten sind der eigentliche Reichtum unseres Landes. Die Koalition wird Rahmenbedingungen erhalten bzw. schaffen, in denen die Bürger ihre Fähigkeiten zum Wohle des Landes entfalten können. Das ist unser Ziel. Die Koalitionspartner bekennen sich zur sozialen Marktwirtschaft und zum Sozialstaat, der diejenigen, die in Not geraten, auffängt und ihnen neue Startchancen bietet. Die Koalition hält es für notwendig, Kraft und Eigeninitiative der Vielen zum Wohle der Gesamtgesellschaft zu fördern.

Sozialdemokraten und Christdemokraten in Brandenburg wollen sich diesen Herausforderungen gemeinsam stellen. Sie sind sich dabei einig, dass dem politischen Gestaltungsspielraum enge finanzielle Grenzen gezogen sind. Daher wollen sie gemeinsam Prioritäten setzen.

Der Staat soll die Wirtschaft nach Kräften fördern. Die Steuerungsfunktion von Märkten muss durch die Politik ergänzt, aber nicht behindert werden. Die Koalition strebt, als wichtige Voraussetzung für die Zukunft unserer Kinder, eine nachhaltige, ökologisch verträgliche Entwicklung an, die mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer Gerechtigkeit verbunden ist. ...

Die Koalition erteilt politischen Extremisten jedweder Richtung eine entschiedene Absage und wird sie entschlossen bekämpfen. Brandenburg bekennt sich zur parlamentarischen Demokratie, dem entwickelten Föderalismus, zu Toleranz und Völkerverständigung. Ausländerfeindlichkeit hat in unserem Land keinen Platz. Partner im politischen Dialog können nur Parteien und gesellschaftliche Gruppen sein, die sich eindeutig zur Ordnung des Grundgesetzes bekennen.

SPD und CDU in Brandenburg werden in gemeinsam wahrgenommener Verantwortung und Zusammenarbeit in Landtag und Regierung zum Wohle des Landes arbeiten, das weitere Zusammenwachsen von Ost und West sozial verträglich gestalten und den sozialen und inneren Frieden sichern.

Die Koalitionspartner halten es für notwendig, gemeinsam mit dem Bund und den anderen ostdeutschen Ländern eine Perspektive für die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West zu entwickeln.

Für die dritte Legislaturperiode 1999 bis 2004 vereinbaren die Koalitionspartner folgende Leitlinien:

1.6.6 Frauenförderung Angesichts der immer noch schlechteren Erwerbschancen für Frauen hält die Koalition es für notwendig, dass Frauen entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen bei allen Maßnahmen der Ausbildungs- und Arbeitsförderung berücksichtigt werden.

2.5.5 Nachwachsende Rohstoffe Für eine moderne Ressourcenpolitik kommt den nachwachsenden Rohstoffen eine steigende Bedeutung zu. Bei der Nutzung nachwachsender Rohstoffe setzen wir sowohl auf die energetische Verwendung (Holz, Stroh, Raps etc.) als auch auf die stoffliche Verwertung (z.B. Hanf).

2.6. Umwelt- und Naturschutz In der Umweltpolitik strebt die Koalition eine ökologisch verträgliche Entwicklung an, die mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer Gerechtigkeit verbunden ist. Das Leitbild der Nachhaltigkeit, das seinen Ausdruck in der AGENDA 21 findet, ist dafür die wichtigste Grundlage.

2.6.1 Trinkwasser und Abwasser Wir werden nicht mehr benötigte Trinkwasserschutzgebiete zügig aufheben, um Planungshemmnisse in den Kommunen abzubauen. Gleichzeitig werden bedarfsgerecht neue Trinkwasserschutzgebiete festgelegt, um die Versorgung auf dem neuesten Stand der Technik zu gewährleisten. ...

2.6.2 Naturschutzprogramm Das Land Brandenburg weist einen hohen Anteil unter Schutz gestellter Landesflächen aus. Die Koalition ist sich darin einig, diese Gebiete zu sichern und die vorhandenen Zielkonflikte im Landesinteresse aufzulösen. Weitere Ausweisungen von Schutzgebieten wird die Koalition nur nach gründlicher Abwägung von ökologischen, ökonomischen und kommunalen Interessen vornehmen.Die Koalitionspartner sind sich einig, das brandenburgische Naturschutzgesetz zu überprüfen mit dem Ziel, den in der Vergangenheit entstandenen Zielkonflikten frühzeitig zu begegnen.

2.6.4 Abfallpolitik/Altlasten Abfallvermeidung geht vor Abfallverwertung. Kein ökologisch sicheres Verfahren zur Abfallentsorgung einschließlich thermischer Verfahren sowie der mechanisch-biologischen Vorbehandlung mit anschließender sicherer Deponierung wird ausgeschlossen, wenn dessen Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden kann. Unnötige Abfalltransporte sind zu vermeiden. ...

3.4. Frauenpolitik Gleiche Chancen für Frauen und Männer in Beruf und Familie, in Gesellschaft und Politik ist eine Aufgabe, die noch immer neue Anstrengungen auf allen Politikfeldern notwendig macht. Frauenspezifische Belange sind daher in der Arbeit aller Landesverwaltungen zu berücksichtigen.

3.4.1 Förderung der Gleichstellung Die konsequente Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes (insbesondere auf die Steigerung des Frauenanteils im gehobenen und höheren Dienst, in Leitungspositionen und bei Gremienbesetzungen) bleibt Schwerpunkt der brandenburgischen Gleichstellungspolitik. Seine Effektivität ist auch bei insgesamt sinkendem Personalbestand der öffentlichen Verwaltungen sicherzustellen. Die Grundsätze des Landesgleichstellungsgesetzes sollen auch in Wissenschaft und Forschung Anwendung finden.

3.4.4 Gewalt gegen Frauen und Kinder Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein gesellschaftliches Problem, das nicht tabuisiert werden darf. Kindern und Frauen müssen Hilfen auf allen Ebenen angeboten werden. Frauenhäuser, Anti-Gewalt-Projekte und Präventionsmaßnahmen werden weiterhin angeboten.Die Koalition wird zur Bekämpfung des Frauenhandels wirksame Maßnahmen ergreifen. Frauen und Mädchen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, haben Anspruch auf Unterstützung. Dazu gehören aufenthaltsrechtliche Regelungen, die es ihnen ermöglichen, als Zeuginnen vor Gericht aufzutreten.

Der Koalitionsvertrag von SPD/CDU in Brandenburg kann hier online eingesehen werden.

Externe Links

Interne Links

Letzte Aktualisierung

09.11.2011 12:44

Diesen Artikel: