Aachener Stiftung Kathy Beys

Nachhaltigkeitsberichte & CSR-Berichterstattungspflicht

Zu nachhaltigem Wirtschaften und unternehmerischer Verantwortung Corporate Social Responsibility (CSR) gehört unabdingbar Transparenz. Das bedeutet die Offenlegung derjenigen Informationen, die wichtig sind für die wesentlichen Anspruchsgruppen/Stakeholder eines Unternehmens oder einer Organisation. Dies gewinnt Bedeutung, weil vor dem Hintergrund europäischer und globaler Entwicklungen die gesellschaftliche Unternehmensverantwortung - Corporate Social Responsibility (CSR) - eine zunehmende Gewichtung in der öffentlichen Wahrnehmung von Unternehmen gewonnen hat. Gesellschaftlich verantwortungsbewusst handelnde Unternehmen wollen mit Nachhaltigkeits- oder CSR-Berichten gegenüber ihren Stakeholdern ein Zeichen setzen.

Nach Freeman (1983) hat das Stanford Research Institute (SRI) 1963 zum ersten Mal den Begriff "stakeholder" benutzt, um deutlich zu machen, dass Aktionäre bzw. Anteilseigner (shareholders) nicht die einzige Zielgruppe sind, die vom Management beachtet werden muss. Freeman definiert "stakeholder" als Gruppe oder Individuen, die die Zielerreichung einer Organisation beeinflussen können oder von dieser betroffen sind. Diese Anspruchgruppen sind vor allem die Arbeitnehmer im Unternehmen und in der Wertschöpfungskette, die Anteilseigner und Investoren, die Kunden (Geschäftskunden und private Verbraucher), die Zulieferer, Regierungen und Behörden sowie nichtstaatliche Organisationen wie etwa Umwelt-n Menschenrechts-, Entwicklungs- undVerbraucherschutzorganisationen und Wissenschaftler.

Um diese Anspruchsgruppen zu erreichen, veröffentlichen Unternehmen CSR-Berichte oder Nachhaltigkeitsberichte – beide Begriffe werden inzwischen synonym verwendet. Unternehmen tun das nicht immer aus eigenem Antrieb, sondern Anspruchsgruppen fordern, dass sie Informationen offen legen sollen, die wichtig sind, um die Nachhaltigkeits- oder CSR-Leistungen von Unternehmen beurteilen zu können. Bei der Erstellung von CSR- oder Nachhaltigkeitsberichten gibt es inzwischen die international anerkannten und auch auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Branchen zugeschnittenen Standards der Global Reporting Initiative (GRI).

Dieses Gebot der Transparenz hat einen großen Rückkoppelungseffekt: Viele Unternehmen haben bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten (englisch Sustainability Report) oder CSR-Berichten gemerkt, dass sie zwangsläufig auch ihre Erfassungs- und Kontrollmethoden anpassen sowie die interne Kommunikation verbessern müssen. Daraus zogen sie oftmals Schluss, dass sie auch ihre Strategie und Managementsysteme neu orientieren müssen, um den Ansprüchen an nachhaltigere Wirtschaftsweisen gerecht zu werden. Für manches Unternehmen waren Nachhaltigkeitsberichte der Anstoß zu einem umfassenden Nachhaltigkeitsmanagement.

Die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung thematisiert bereits die Agenda 21.

Vor dem Hintergrund europäischer und globaler Entwicklungen hat die gesellschaftliche Unternehmensverantwortung - Corporate Social Responsibility (CSR) - eine zunehmende Gewichtung in der öffentlichen Wahrnehmung von Unternehmen gewonnen. Gesellschaftlich verantwortungsbewusst handelnde Unternehmen wollen gegenüber den Stakeholdern ein Zeichen setzen.

Stakeholder, mit denen die Unternehmen in einer Wechselbeziehung stehen, sind vor allem die Arbeitnehmer, die Anteilseigner und Investoren, die Verbraucher, die Behörden und auch Nichtstaatliche Organisationen wie Umwelt- und Naturschutzverbände, Verbraucherschutzorganisationen und Dritte-Welt-Initiativen. Die Unternehmen wollen dabei an ihre Stakeholder kommunizieren, dass sie mehr tun, als nur das gesetzlich geforderte Mindestmaß zu erfüllen. Sie sehen ihr freiwilliges Engagement als Zukunftsinvestition, die letztlich auch dazu beitragen soll, ihre Ertragskraft zu steigern.

Einen Überblick über Nachhaltigkeitsberichte bietet die Internetseite der GRI: "Susainability Disclosure Database". Seit einigen Jahren existieren zudem verschiedene internationale Projekte und Initiativen, in denen sich Unternehmen, die sich ihrer gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung bewusst sind und dieses auch kommunizieren wollen, zusammengefunden und einer entsprechenden Selbstverpflichtung unterworfen haben.

Europäische CSR-Berichtspflicht kommt, wenn auch in abgeschwächter Form

Freiwilligkeit ist aber ist unzureichend: Lediglich rund Tausend der 42.000 größten europäischen Unternehmen betreiben ihre CSR strategisch, bemängelt die EU-Kommission und kritisiert: Weniger als zehn Prozent der größten Gesellschaften in der EU legten regelmäßig entsprechende Informationen offen. Ziel der Brüsseler Behörde ist darum, dass sich zumindest die größten Unternehmen mit ihrer Verantwortung für die gesellschaftlichen Auswirkungen ihres Geschäfts befassen sowie die Öffentlichkeit transparent über ihre diesbezüglichen Leistungen informieren.

Darum hat die EU-Kommission, wie 2011 angekündigt, den Entwurf für eine Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitsleistungen für große Unternehmen vorlegt. Die EU-Kommission fordert mehr Transparenz von Unternehmen zu den ökologischen und sozialen Folgen ihres Geschäfts. Sie sollen erläutern, welche Emissionen sie selbst oder über ihre Wertschöpfungskette verursachen und was sie dagegen unternehmen. Wie sie mehr Energie- und Ressourceneffizienz erreichen. Was sie für ihre Beschäftigten tun und wie sie tun, damit die Arbeitbedingungen bei ihren Zulieferern erträglich sind und die Menschen faire Löhne erhalten.

Über den Entwurf zur CSR-Berichtspflicht haben 2013 und 2014 die Kommission, das EU-Parlament und der Ministerrat verhandelt, weil EU-Richtlinien einer Zustimmung aller drei Gremien bedürfen. Ende Februar 2014 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine Berichtspflicht zur gesellschaftlichen Verantwortung (CSR) geeinigt. Erstmals werden künftig große Unternehmen über extra-finanzielle Aspekte wie Umweltrisiken, Korruption und Menschenrechtsaspekte in ihren Jahresberichten Rechenschaft ablegen müssen. Dies schließt deren Zulieferer mit ein.

Die Richtlinie soll aber nur für „Unternehmen des öffentlichen Interesses“ gelten, insbesondere für börsennotierte. Das reduziert den Kreis von einst angepeilten 18000 auf 6000 Unternehmen. Die EU-Kommission wollte rund 18.000 börsennotierte und ungelistete Unternehmen in Europa mit mehr als 500 Mitarbeitern und/oder mehr als 40 Millionen Euro Umsatz zur Offenlegung verpflichten. Schon damit wären viel weniger Unternehmen erfasst gewesen als durch die Rechnungslegungsrichtlinien, der alle Firmen ab 250 Mitarbeitern folgen müssen.

Deutschland hat sich heftig dagegen gewehrt und entscheidend zu der Abschwächung beigetragen. Bei der Abstimmung Anfang 2014 hat sich Deutschland enthalten, während fast alle anderen EU-Staaten zustimmten. Nichtregierungsorganisationen der „European Coalition for Corporate Justice“ kritisieren, Regierungsvertreter hätten den Vorschlag der EU-Kommission stark verwässert und große Schlupflöcher für Unternehmen eingebaut. So könnten sich Firmen unter fragwürdigen Bedingungen einer Offenlegung entziehen. Zudem gebe es keine klaren Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen. Beobachter erwarten, dass bis Mai 2014 das Parlament und der Rat, also das Gremium der EU-Regierungen, zustimmen. Andernfalls droht wegen der dann anstehenden Europawahlen eine mindestens sechsmonatige Verzögerung.

Unternehmen sollen künftig zu ihren Leistungen hinsichtlich Umwelt, Gesellschaft, Mitarbeitern, Menschenrechten, Korruptionsbekämpfung und Vielfalt in Führungsgremien (Diversity) berichten. Dafür wird ihnen kein spezielles Rahmenwerk vorgeschrieben, sondern sie können sich auf Schlüsselindikatoren konzentrieren, die sie für relevant und materiell wichtig halten. Sie sollen dazu im Geschäftsbericht informieren; ein ergänzender CSR-Bericht ist erlaubt. Doch statt detaillierter „Nachhaltigkeitsberichte“ sollen Unternehmen knappe Informationen offen legen, die nötig sind, um sich ein Bild von Entwicklung, Geschäftsergebnissen oder Lage einer Gesellschaft zu machen. „Sind Angaben über einen bestimmten Bereich für eine Gesellschaft nicht relevant, muss diese nicht darüber berichten, sondern lediglich angeben, warum dies so ist“, heißt es im Entwurf.

Zu den Rahmenwerken, die die Unternehmen nutzen können, zählen der UN Global Compact, die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, die ISO-Norm 26000, die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) sowie der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK).

Vorgeschichte

Um wirksam zu werden benötigt der Vorschlag die Zustimmung der EU-Regierungen und des EU-Parlaments. Die Reaktionen sind gespalten.

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat Mitte Dezember 2013 nach schwierigen Verhandlungen einem schon etwas abgeschwächten Entwurf für eine Berichtspflicht für Großunternehmen zu Umwelt, Sozial- und Governance-Aspekten zugestimmt. Die Parlamentarier wollen einen Ausgleich zwischen der Notwendigkeit höherer Transparenz und dem Schutz vor Wettbewerbsnachteilen. Darum sollen die Anforderungen nicht gelten für klein- und mittelständische Unternehmen, und zum Thema Vielfalt / Diversity gelten sie nur für börsennotierte Unternehmen, erläuterte der Berichterstatter Raffaele Baldassarre. Damals hieß es noch, die vorgeschlagenen Regeln würden von allen großen Unternehmen in der EU (über 500 Mitarbeiter) verlangen, dass sie in ihre Geschäftsberichte Informationen über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Umwelt, Soziales und Mitarbeiter aufnehmen, inklusive der Achtung der Menschenrechte und dem Kampf gegen Korruption und Betrug. Die Angaben sollen vergleichbare Angaben der jeweiligen Politiken, Risiken und Ergebnisse erhalten. Der Berichterstatter des Ausschusses verhandelte mit Vertretern des Ministerrates.

Laut dem Gegenvorschlag der litauischen Ratspräsidentschaft von Oktober 2013, der sich in großen Teilen durchgesetzt hat, müssen Unternehmen nur finanzrelevante Risiken offen legen und keine ESG-Daten, wenn sich dies nachteilig auf sie auswirken könnten. Eine Rats-Arbeitsgruppe will das angeblich tendenziell übernehmen. Die deutsche Delegation war laut einem Positionspapier sogar gegen diesen Kompromiss. Die Nichtregierungsorganisation Germanwatch kritisierte bereits im November 2013, der Kommissionsvorschlag werde durch den Ratsvorschlag so verwässert, dass die Berichtspflicht ein zahnloser Tiger werde. Werde er Realität – und das sieht der Anfang 2014 erzielte Kompromiss vor, müsste beispielsweise der Ölkonzern Shell über auslaufendes Öl aus Pipelines im Nigerdelta nicht berichten, weil das den Aktienkurs drücken könnte – oder weil das Umwelt- und Menschenrechtsdesaster die Finanzperformance von Shell nicht belaste. Nur Transparenz mache sichtbar, so Germanwatch, ob sich öko-soziale Leistungen von Unternehmen verbesserten.

Große deutsche Wirtschaftsverbände hatten sich vehement gegen eine CSR-Berichtspflicht gewehrt. Andere Akteure, auch aus der Wirtschaft, begrüßen sie hingegen. Die Vorschläge seien ein „wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer integrierten Berichterstattung“, kommentiert Paul Druckman, Chef des International Integrated Reporting Council (IIRC). Die Initiative sei ein Puzzle-Stück, um Nachhaltigkeit auf die Agenda einer breiteren Unternehmenslandschaft zu setzen, meint Alexander Holst, Leiter des Bereichs Sustainability Services bei Accenture in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das sei sinnvoll, denn: „Müssen Unternehmen Informationen zur Auswirkung ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft transparent machen, bedeutet dies, dass sich die Geschäftsleitung erst einmal damit auseinandersetzen muss.“

Das Deutsche Global Compact Netzwerk (DGCN) begrüßte 2013 den Vorschlag der EU-Kommission, denn: „Die positiven sowie die potentiell negativen Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wohlstandsentwicklung können nicht allein anhand finanzieller Kenngrößen gemessen und dargestellt werden“, begründet der Lenkungskreis. Das Wissen um die Bedeutung nicht-finanzieller Informationen für das Unternehmensmanagement und den Unternehmenserfolg sei in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – und damit auch die Nachfrage der Anspruchsgruppen.

Hingegen hatten sich Nichtregierungsorganisationen schon 2013 skeptisch geäußert. So bemängelte Heike Drillisch: „Der Vorschlag lässt zu viele Schlupflöcher offen.“ Sie ist Koordinatorin des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung. „Um einen effektiven Schutz von Menschenrechten und Umwelt zu garantieren, muss sichergestellt werden, dass klare Anforderungen an die Qualität der Informationen gestellt und Sanktionen eingeführt werden. Beides fehlt in dem Entwurf." Und beides fehlt auch in dem Kompromiss.

Interne Links
Weitere Interne Links zum Thema Berichterstattung
Externe Links
Susainability Disclosure Database
Loew und Braun: Organisatorische Umsetzung von CSR: Vom Umweltmanagement zur Sustainable Corporate Governance?, 2006
Loew: CSR in der Supply Chain: Herausforderungen und Ansatzpunkte für Unternehmen. , 2006
BMU-Broschüre: Corporate Social Responsibility - Eine Orientierung aus Umweltsicht, März 2008
BMU-Broschüre: "Mehr Glaubwürdigkeit durch Testate? Internationale Analyse des Nutzens von Testaten in der Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichterstattung", Mai 2005
Loew et. all: Studie "Die Bedeutung der CSR-Diskussion für Nachhaltigkeit und die Anforderungen an Unternehmen", Sept. 2004

Schlagworte

Corporate Social Responsibility (CSR), Nachhaltigkeitsberichtserstattung, Stakeholder

Letzte Aktualisierung

18.11.2015 10:35

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