Aachener Stiftung Kathy Beys

Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Der „Deutsche Nachhaltigkeitskodex“ stärkt nachhaltiges Wirtschaften indem er, hierfür Orientierung gibt. Er richtet sich an alle Teilnehmer am Finanzmarkt, an alle Unternehmen sowie Organisationen, die ihre Tätigkeit an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ausrichten wollen. Zudem eignet er sich für die Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung für berichtspflichtige Unternehmen aufgrund des Anfang 2017 verabschiedeten CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) hat den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) am 13. Oktober 2011 beschlossen. Er enthält 20 Anforderungen (Kriterien) für nachhaltiges Wirtschaften an Unternehmen aller Größen und Rechtsformen, mit denen sie ihre Leistungen messen und darstellen können. Der Standard für mehr Transparenz über Nachhaltigkeitsleistungen macht diese vergleichbarer und erleichtert Analysten und anderen interessierten Akteuren die Beurteilung extra-finanzieller Risiken. Ergänzend zu den 20 Kriterien enthält der DNK Leistungsindikatoren der Global Reporting Initiative (GRI) und der Europäischen Finanzprofi-Organisation EFFAS. Insgesamt berichtet das Unternehmen über sein Nachhaltigkeitskonzept durch Angaben zu Strategie (Kriterium 1-4) und Prozessmanagement (Kriterium 5-10), sowie über seine Nachhaltigkeitsaspekte durch Angaben zu Umweltbelangen (Kriterium 11-13) und Gesellschaft (Kriterium 14-20).

Der Rat veröffentlicht DNK-Entsprechungserklärungen von Unternehmen in einer eigenen, allgemein zugänglichen DNK-Datenbank. Bis Anfang 2018 haben sich 65 große Börsenkonzerne sowie 130 nicht notierte KMU dazu bekannt. Insgesamt liegen in der Datenbank aktuell (März 2018) 558 DNK-Entsprechenserklärungen von 301 Unternehmen vor.

Der RNE organisiert den DNK im Auftrag der Bundesregierung als freiwilliges Instrument. Das blieb hinter den Erwartungen von Experten zurück, die eine rechtliche Verankerung ähnlich der des Deutschen Corporate Governance Kodex für sinnvoll erachteten. Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz erfährt der Nachhaltigkeitskodex aktuell mittelbar eine Stärkung aufgrund der Nennung als geeignetes Rahmenwerk zur gesetzeskonformen Berichterstattung. Wirkung soll der DNK vor allem über Marktmechanismen erlangen, etwa durch eine bessere Marktposition in B2B-Relations, aber auch in der Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Nachhaltigkeitsengagements im Finanzmarkt.

Hinter der Verabschiedung steht gleichwohl die Hoffnung, dass dieser bisher in Europa einmalige Kodex als Vorlage für europäische Regelungen genutzt wird, die die EU-Kommission mit ihrer CSR-Strategie anpeilt. Inzwischen ist der DNK bereits in sechs weiteren Sprachen erschienen (englisch, französisch, griechisch, hebräisch, russisch und spanisch) und wurde als Griechischer Nachhaltigkeitskodex 2016 national adaptiert.

Ein erster Entwurf des Deutschen Nachhaltigkeitskodex wurde im November 2010 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung der deutschen Bundesregierung vorgelegt. Idee und Konzept hat der RNE mit Investoren, Analysten, Unternehmensvertretern, Wissenschaftlern und Experten für gute Unternehmensführung entwickelt und im Zuge eines mehrstufigen Dialogverfahrens mit Interessengruppen 2011 weiterentwickelt. Der Kodex wurde 2011 von Unternehmen mit einem Marktwert von rund 463 Milliarden Euro einem ersten Praxistest unterzogen. Dazu gehörten (börsennotierte und kapitalmarktorientierte) Unternehmen aus Produktion, Handel, Dienstleistung sowie Mittelständler. Es wurde erprobt, inwieweit der Kodex geeignet ist, die erhofften potenziellen Wirkungen auf eine Neu-Orientierung im Mainstream-Kapitalmarkt zu entfalten und ob er die dafür notwendigen Informationen bietet. Am Ende der Praxisphase wurden die Fragen nach dem Geltungsbereich des Kodex und die Art, wie er implementiert werden soll, mit Anspruchsgruppen öffentlich diskutiert. Mehr zum Prozess der Entstehung finden Sie hier im Lexikon. Die vierte Aktualisierung des DNK erfolgte in Anknüpfung an das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Es überführt die EU-Richtlinie 2014/95/EU in deutsches Recht und verpflichtet ausgewählte Unternehmen und Konzerne gewisser Größe zur Abgabe eines nichtfinanziellen Konzern-Berichts oder –Erklärung ab dem Geschäftsjahr 2017. Berichtet werden müssen wesentliche nichtfinanzielle Belange.

Der Nachhaltigkeitskodex versteht sich nicht als zusätzliche Vorschrift, sondern knüpft an Vorgaben bestehender internationaler Standards an, darunter dem UN Global Compact, den Berichterstattungsstandards der Global Reporting Initiative (GRI) sowie weiteren Standards, Managementsystemen und Werkzeugen.
Der Rat plädierte für einen verbindlichen Rahmen zur Nachhaltigkeitsbewertung an den Finanzmärkten, dem die Bundesregierung mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz Gestalt gab. Den Verhaltenkodex könnten grundsätzlich alle Unternehmen beachten, er solle aber im Kern zur Beurteilung von Unternehmen an den Finanzmärkten und börsennotierten Gesellschaften gelten, argumentiert der RNE. Von der CSR-Berichtspflicht betroffen sindlaut einer Studie der Hans Böckler Stiftung, in Deutschland ca. 540 Unternehmen, ein Großteil davon sind Erstberichter. Es bleibt abzuwarten, wie hoch der Anteil derer ist, die für die Berichterstattung auf den DNK zugreifen.

Der RNE fordert alle Unternehmen auf, ihre Tätigkeit an den Prinzipien der Nachhaltigkeit auszurichten und sich hierfür anspruchsvolle Ziele zu setzen, etwa zur Nutzung von Ressourcen und Energie, zur Beteiligung von Arbeitnehmern und zur ethischen Unternehmensführung. Diese Ziele sollen sie im Management mithilfe von Schlüsselindikatoren umsetzen. Außerdem regt der RNE im Nachhaltigkeitskodex z. B. dazu an, die Managervergütungen an den unternehmerischen Nachhaltigkeitszielen zu orientieren.

Ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte müssten ausgewogen vereint werden, was oft nicht einfach sei. Insbesondere gehe es um die Frage, wie diesbezügliche Unternehmensleistungen gemessen und verifiziert werden könnten. RNE-Generalsekretär Günter Bachmann sagte 2011 dazu: „Schwache Nachhaltigkeit ist, wenn man darüber redet; starke Nachhaltigkeit ist, wenn sie zuverlässig gemessen und bewertet werden kann. Die oft unsachgemäße, fast beliebig dehnbare Verwendung des Begriffes irritiert und führt zu unscharfen Bewertungen und ungerechtfertigtem Mehraufwand für Unternehmen.“

Von der Auswahl standardisierter Schlüsselindikatoren des Dachverbands der nationalen Verbände der europäischen Finanzanalysten (EFFAS) und der Global Reporting Initiative (GRI) erwartet der Nachhaltigkeitsrat, dass die in den letzten Jahren stark gewachsene Vielfalt von teils unstimmigen Bewertungsmethoden vereinheitlicht und vereinfacht wird. Belastbare und vergleichbare Informationen und eine verbindliche Orientierung zu schaffen, erfordere auch der globale Wettbewerb um zukunftsorientierte Produkte und Dienstleistungen. Der Nachhaltigkeitskodex überlässt es Unternehmen, für den jeweiligen Indikator entweder die Übereinstimmung („comply“) zu erklären oder eine Abweichung („explain“) zu begründen.

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Autor
Christoph Bogner
Rat für Nachhaltige Entwicklung
Geschäftsstelle c/o GIZ GmbH
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
Deutschland

www.nachhaltigkeitsrat.de

Schlagworte

Börsenindex, Deutscher Nachhaltigkeitskodex, Kodex, Nachhaltigkeitskodex, Verband/Verbände

Letzte Aktualisierung

30.05.2018 11:22

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