Aachener Stiftung Kathy Beys

EU Agrarreform

Einleitung

Im April 2013 wurden die ersten Sitzungen zu der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Form der europäischen Agrarreform von dem irischen Ratsvorsitz, des Euro­päischen Parlaments und der Europäische Kommission abgehalten, um die Interessen der EU-Institutionen, und damit auch des jeweiligen Agrarbreichs, ausgewogen zu berücksichtigen.

Am 24. September haben sich nun die Verhandlungsführer von EU-Ministerrat, Europäischem Parlament und EU-Kommission nach Jahren intensiver Verhandlungen auf einen Kompromiss zu den noch offenen Punkten zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verständigt.

Der zuständige Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat dem Gesamtpaket am 30. September 2013 zugestimmt. Eine formelle Annahme durch Parlament und Rat ist noch im Herbst 2013 vorgesehen.

Erklärtes Ziel: Stärkung der Landwirtschaft, der ländlichen Räume und des Umweltschutzes

Die neue EU-Agrarpolitik sorgt für verlässliche und stabile Rahmenbedingungen im landwirtschaftlichen Bereich. Dabei wird in einem vor allem darauf geachtet, dass die Landwirtschaftspolitik ökologischer und nachhaltiger wird. Insofern steht im Mittelpunkt der Reform ein wirksames Greening (Ökologisierung), was ebenfalls das Prinzip des 'Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen' noch stärker betont.

Die verschiedenen Parteien einigten sich in den abschließenden Verhandlungen auf den Gesamtkompromiss vom Juni 2013 sowie den zusätzlich vorgelegten Kompromissvorschlag des Rates vom 23. September 2013. Darin wurde besonders für verbesserte Förderbedingungen für strukturschwache Regionen abgestimmt sowie auf weitere Forderungen nach einer noch stärkeren Umverteilung bei den Direktzahlungen verzichtet. Außerdem wurde der Forderung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner nachgegangen, allen Betrieben für einen begrenzten Umfang ihrer Flächen eine Zusatzförderung zu gewähren statt einseitig bei den großen Betrieben zu kürzen. Dies hat den Vorteil, dass gezielt kleinere Höfe in eine bessere Lage versetzt werden.

Insgesamt ermöglicht es die neue EU Agrarrreform den Mitgliedstaaten der besonderen Rolle der bäuerlichen Familienbetriebe entsprechend den jeweiligen Bedingungen auf nationaler Eben gerecht zu werden. Dadurch wiederum können Förderlücken vermieden werden und stattdessen Planungssicherheit und Verlässlichkeit für eine starke bäuerliche, flächenbezogene Landwirtschaft in Deutschland gewährleistet werden.

Im Folgenden werden die beiden Säulen vorgestellt, auf denen die neue EU Agrarrreform beruht: Die erste Säule steht für die Direktzahlungen und die zweite Säule unterstützt die Förderung der ländlichen Entwicklung.

Die zwei Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

  • Erste Säule
Die Direktzahlung, in Höhe von jährlich 5 Milliarden Euro, steht im Mittelpunkt der GAP. Voraussetzung für die Auszahlung von 30 Prozent der Direktzahlungen für Landwirte ist, dass sie konkrete Umweltleistungen erbringen. Diese Direktzahlungen belaufen sich auf den Erhalt von Dauergrünlandflächen (wie Wiesen und Weiden), eine verstärkte Anbaudiversifizierung (größere Vielfalt bei der Auswahl der angebauten Feldfrüchte) sowie die Bereitstellung so genannter "ökologischer Vorrangflächen" auf Ackerland.

Ab dem Jahre 2015 müssen laut Vereinbarung zunächst fünf Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe ihre Ackerflächen als ökologische Vorrangfläche bereitstellen. Dies bedeutet, dass sie hauptsächlich im Sinne der Umwelt genutzt werden sollen und die produktive Nutzung nur noch unter bestimmten Bedienungen zulässig ist (z.B. beim Anbau stickstoffbindender Pflanzen).

Deshalb wird durch die Direktzahhlung nicht mehr nur die Produktion gefördert, sondern vorrangig die nachhaltige Nutzung der Flächen. In diesem Rahmen sollen Junglandwirte eine besondere Unterstützung erhalten, für deren Förderung die Mitgliedsstaaten zwei Prozent ihrer nationalen Direktzahlungen bereitstellen müssen.

  • Zweite Säule
Die zweite Säule beschreibt das zweite wesentliche Ziel der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik- nämlich die attraktive Gestaltung der Zukunft für die Menschen im ländlichen Raum. Dafür werden Mittel in Höhe von 1,2 Milliarden Euro pro Jahr zur Förderung der ländlichen Entwicklung zur Verfügung stehen. Ziel ist es die nötigen Voraussetzungen für Dorfentwicklungsprojekte oder den Breitbandausbau und damit auch für lebenswerte ländliche Räume und Dörfer mit Zukunft zu schaffen.

Die Verbesserung der Umweltleistungen der Landwirtschaft wird zukünftig weiterhin im Mittelpunkt stehen, sodass die Mitgliedstaaten mindestens 30 Prozent der ihnen zugewiesenen EU-Fördermittel der zweiten Säule für umweltbezogene Maßnahmen wie z.B. den Ökologischen Landbau oder Agrarumweltmaßnahmen einsetzen.

Inkrafttreten soll die neue EU Agrarreform ab 2015. Daher soll es ab 2014 eine Übergangsregelung geben, die wahrscheinlich eine Fortschreibung der bisherigen Regelungen darstellen soll. Dies allerdings unter Berücksichtigung der finanziellen Obergrenzen aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020. Diese Übergangsregelung soll allen Landwirten in Europa die rechtzeitige Auszahlung der Direktzahlungen ebenso gewährleisten wie die festgesetzten Zahlungen der Ausgleichszahlungen und Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen.

Dokumente

"Die GAP-Reform und die Ökologisierungskomponente (Greening)"bund.net
Konzept zur nationalen Umsetzung der Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2015
Europäische Kommission: Vorschlag für GAP-Übergangsvorschriften für 2014
Schlussfolgerungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen

Interne Links

Externe Links

EU Agrarreform-agrarheute.com
EU Agrarreform-handelsblatt.com
EU Agrarreform-spiegelonline.de
bmelv.de
Agrar-Umweltmaßnahmen-bmelv.de
Klimawandel- und Klimaschutz im Agrarbereich-bmelv.de

Schlagworte

Agrarpolitik, Europäische Union

Letzte Aktualisierung

03.11.2015 10:51

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