Aachener Stiftung Kathy Beys

Geschäftsberichte mit Elementen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Archiv)

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Der Weltverband der Abschlußprüfer, die International Federation of Accountants (IFAC), hat bereits im Jahre 1998 ein Statement zur "Berücksichtigung von Umweltangelegenheiten bei der Prüfung von Jahresabschlüssen"(IAPS 1010) veröffentlicht, in dem aufgezeigt wird, welche Auswirkungen Umweltaspekte auf die Rechnungslegung eines Unternehmens haben können und welche Besonderheiten sich insoweit bei der traditionellen Jahresabschlußprüfung ergeben können.
Mehr Informationen Wirtschaftsprüferkammer: Der Deutsche Umwelt Reporting Award (DURA).

Neben der Erstellung eigener Berichte zu CSR oder Nachhaltigkeit besteht für berichtspflichtige Unternehmen die Möglichkeit - und in mehreren europäischen Staaten, in Deutschland z.B. für große Kapitalgesellschaften nach § 289 Handesgesetzbuch seit dem Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 4.12.2004 auch die Verpflichtung -, in ihrem Lagebericht auf nicht-finanzielle Leistungsindikatoren wie Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange einzugehen, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind.

Letzte Aktualisierung

04.09.2012 12:04

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