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Global Reporting Initiative (GRI): Indikatoren für Nachhaltigkeitsberichterstattung, GRI-Indikatoren (Archiv)

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Aufgabe der Global Reporting Initiative (GRI) ist es, weltweit anwendbare Richtlinien für sog. Sustainability Reports zu entwickeln. Hierfür hat sie einen Leitfaden entwickelt.

Im GRI Leitfaden 2002 werden in fünf Abschnitten die Berichtselemente und Leistungsindikatoren ausführlich dargestellt.
"Die Leistungsindikatoren werden in drei Abschnitte eingeteilt, welche die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Dimension der Nachhaltigkeit abbilden. Diese Gliederung beruht auf der traditionellen Einteilung der Nachhaltigkeitsdimensionen und soll die Nutzer des GRI Leitfadens unterstützen. Trotzdem ist eine solche Eingrenzung der Leistungsindikatoren in diesen drei Kategorien zur Bewertung der Unternehmensleistung aus einer Reihe von Gründen nicht immer ausreichend. Beispiele hier für sind:


  • Änderungen bei einem Aspekt der ökonomischen, ökologischen oder gesellschaftlichen/sozialen Leistung haben oft Änderungen bei anderen Nachhaltigkeitsaspekten zur Folge;
  • Nachhaltigkeitsstrategien verwenden oft eine Nachhaltigkeitsdimension als Referenzpunkt, wenn Ziele für ein andere Dimension bestimmt werden; und
  • die Förderung der nachhaltigen Entwicklung verlangt eine koordinierte Veränderung über eine Reihe von Leistungsmaßen hinweg, nicht nur einzelne zufällige Verbesserungen über alle Größen.
Aus diesem Grund ist zusätzlich zu den drei traditionellen Dimensionen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft/Soziales die Berücksichtigung einer vierten Dimension notwendig, über die der Bericht informieren sollte, nämlich die der integrierten Leistung."

Die Indikatoren umfassen die in der Tabelle wiedergegebenen Aspekte. Der GRI Leitfaden gibt ausführliche Hinweise, wie die einzelnen Aspekte jeweils im Detail darzustellen sind. Es wird unterschieden zwischen Kern- und Zusatzindikatoren. Sie werden für die drei Dimensionen (Ökonomie, Ökologie, Soziales) spezifisch ausgewählt, wie z.B.:

GRI: 11 Ökonomische Leistungsindikatoren, differenziert nach Kunden - Lieferanten - Mitarbeiter - Kapitalgeber - Öffentlicher Sektor - Indirekte ökonomische Wirkungen, z.B.

  • EC6. Die Offenlegung von Auszahlungen an Kapitalgeber, unterschieden nach Zinsen für Schulden und Darlehen, Dividenden auf alle Kategorien von Aktien, inklusive Auszahlungsrückstände auf Vorzugsdividenden. Dies schließt alle Formen von Schulden und Darlehen ein, nicht nur langfristige Verbindlichkeiten.
  • EC9. Erhaltene Subventionen, aufgegliedert nach Ländern oder Regionen. Subventionen beinhalten Beihilfen, Steuererleichterungen und andere Formen finanzieller Leistungen, die nicht auf einem Austausch von Waren und Dienstleistungen beruhen. Die verwendeten Definitionen der Subventionsarten sind zu erläutern.
  • EC10. Spenden an die Anwohner/Gemeinden, die Bürgergesellschaft und andere Gruppen, in Geld- und Sachspenden und für jede Empfängergruppe separat aufgegliedert.
GRI: 35 Ökologische Leistungsindikatoren, differenziert nach Material - Energie - Wasser - Biodiversität - Emissionen, Abwässer und Abfälle - Lieferanten - Produkte und Dienstleistungen - Gesetzeskonformität - Transport - Übergreifende Aspekte
  • EN3. Direkter Energieverbrauch, aufgegliedert nach Primärenergieträgern. Es sollte über alle Energiequellen, die die berichtende Organisation in ihren Produktionsprozessen verwendet, berichtet werden, so wie auch über die Gewinnung und den Transport von Energie (z.B. Strom oder Wärme) für andere Organisationen.
  • EN4. Indirekter Energieverbrauch. Es sollte über den durch den Energieverbrauch der berichtenden Organisation ausgelösten Energieverbrauch zur Herstellung und Bereitstellung der von der Organisation verbrauchten Energieformen (z.B. Strom oder Wärme) Auskunft gegeben werden.
  • EN7. Beschreibung wesentlicher Auswirkungen auf Biodiversität durch Aktivitäten und/oder Produkte oder Dienstleistungen der berichtenden Organisation in terrestrischen oder marinen Ökosystemen oder Süßwasser-Ökosystemen.
  • EN14. Signifikante Umweltbelastungen wesentlicher Produkte und Dienstleistungen. Diese sollten beschrieben und, wo relevant, auch quantifiziert werden.
  • EN16. Fälle von Strafzahlungen für Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen, alle anwendbaren internationalen Deklarationen/Conventionen/Verträge betreffend, sowie nationaler, sub-nationaler, föderaler, regionaler, und lokaler Gesetzgebung mit Umweltrelevanz. Gesetzliche Regelungen sollten mit Bezug auf und in der Begrifflichkeit der betroffenen Länder erläutert werden.
GRI: Gesellschaftliche/soziale Leistungsindikatoren, differenziert nach
11 Indikatoren für Arbeitsbedingungen und angemessene Arbeit (LA)
18 Indikatoren für Menschenrechte und Sozialwesen (HR und SO)
11 Indikatoren für Produktverantwortung (PR):
  • LA7. Standardisierte Kennzahlen zu Verletzungen, verlorenen Arbeitstagen, Abwesenheit und Anzahl arbeitsplatzbezogener Todesfälle (einschließlich Angestellte von Unterauftragnehmern).
  • LA11. Zusammensetzung des oberen Managements und der Unternehmensführungsgremien (corporate governance bodies, siehe auch Corporate Governance Kodex) (einschließlich des Vorstands/Aufsichtsrats), einschließlich des Frauen/Männer-Verhältnisses und anderer Kennzahlen der Diversität, soweit kulturell angebracht.
  • HR2. Beleg des Einflusses der Beachtung der Menschenrechte auf Investitions- und Anschaffungsentscheidungen, einschließlich der Auswahl von Lieferanten/Unterauftragnehmern.
  • SO1. Beschreibung von Grundsätzen, um Einflüsse auf die Gemeinden in Gebieten, die von Tätigkeiten beeinflusst werden, zu managen sowie Beschreibung von Verfahren/Programmen, um diese Themen anzusprechen, inklusive Überwachungssysteme und Ergebnisse der Überwachung. Einschließlich einer Erläuterung von Verfahren zu Identifikation und zur Einbindung von lokalen Stakeholdern in einen Dialog.
  • PR6. Freiwillige Einhaltung von Kodizes, Produktlabels oder Auszeichnungen hinsichtlich sozialer und/oder ökologischer Verantwortung, die der Berichterstatter verwenden darf oder erhalten hat. (Zusatzindikator) Einschließlich Erklärung des damit verbundenen Verfahrens und der Kriterien.
Übersicht über die gesellschaftlichen und sozialen GRI-Indikatoren
KategorieAspekt
Arbeitsbedingungen und angemessene ArbeitBeschäftigung
Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und dem Management
Gesundheit und Sicherheit
Training und Ausbildung
Vielfalt und Chancen
MenschenrechteStrategie und Management
Nicht-Diskriminierung
Gewerkschaftsfreiheit und Tarifverhandlungen
Kinderarbeit
Zwangsarbeit und Arbeitsverpflichtung
Disziplinarverfahren
Sicherheitspraxis
Rechte von Einheimischen/Eingeborenen
GesellschaftBeziehungen zur Gemeinde
Bestechung und Korruption
Politische Unterstützung
Wettbewerb und Preisfestlegung
ProduktverantwortungKundengesundheit und -sicherheit
Produkte und Dienstleistungen
Werbung
Schutz der Privatsphäre


Die Übersetzung des GRI Leitfadens 2002 wurde vom Centre for Sustainability Management (CSM) an der Universität Lüneburg (Prof. Dr. Stefan Schaltegger) durchgeführt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wollen Unternehmen zunächst ihre Berichterstattung nach außen verbessern, empfiehlt sich eine Orientierung an den Vorgaben und Indikatoren der Global Reporting Initiative (GRI). Ihre Leitlinien ‚GRI Guidelines’ haben sich international als Standard der nachhaltigen Berichterstattung etabliert. Sie sind entstanden und werden weiterentwickelt in einer Kooperation von hunderten Unternehmen, Investoren, Ratingagenturen, Wirtschaftsprüfer, Verbände, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaftler.

Weltweit nutzen rund 1800 Unternehmen, Verbände und Organisationen aus mehr als 60 Ländern die Vorgaben der 1997 gegründeten GRI. Im Jahr 2010 orientierten sich 19 Dax-30-Konzerne an den Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Sie machen Firmen einer Branche vergleichbar, sofern diese die relevanten Daten herausrücken. Die Standards werden ständig weiterentwickelt. Die 2006 revidierten Leitlinien G3 der Global Reporting Initiative vereinfachen teilweise die Berichterstattung über wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte, teilweise fordern sie von Unternehmen mehr Informationen. Die Wirtschaftlichkeit erhält größeres Gewicht. Das soll Analysten und Investoren mehr Qualität und Klarheit bieten und Firmenvergleiche erleichtern.

Im Mai 2010 haben die Global Reporting Initiative (GRI) und der UN Global Compact eine Kooperation vereinbart. Danach wird die GRI für die zehn Prinzipien des UN Gobal Compact ein Set von Berichterstattungsleitlinien und -indikatoren entwickeln und zentral in ihre GRI-Standards aufnehmen. Sie sollen den mehr als 8200 UN-GC-Mitgliedern helfen, ihre eingegangene Verpflichtung zu erfüllen, transparent über Fortschritte bei öko-sozialen Leistungen zu berichten. Sie böten auch Finanzanalysten eine Benchmark, so die GRI. Im Gegenzug empfiehlt der UN Global Compact seinen Mitgliedern die GRI-Leitlinien für deren Nachhaltigkeitsberichtserstattung.

Die Global Reporting Initiative (GRI) wurde 1997 von der Coalition of Environmentally Responsible Economies (CERES) in Partnerschaft mit dem UN-Umweltprogramm UNEP ins Leben gerufen. Seit September 2002 befindet sich das GRI Sekretariat in Amsterdam, Niederlande.

Aufgabe der GRI war und ist es, weltweit anwendbare Richtlinien für sog. Sustainability Reports zu entwickeln, insbesondere für Großunternehmen, aber auch für andere Unternehmen, Regierungen und NGOs. Ziel ist die standardisierte Darstellung der ökonomischen, ökologischen und sozialen/gesellschaftlichen Performance des jeweiligen Berichtenden.

Der Entwurf der GRI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung GRI's Sustainability Reporting Guidelines lag im März 1999 vor. Er wurde in einer Pilotphase (1999-2000) an 21 Unternehmen getestet und von zahlreichen weitere Unternehmen und nicht unternehmensgebundenen Experten kommentiert. Im Jahr 2006 schließlich veröffentlichte die GRI einen neuen Entwurf ihrer Reporting Guidelines "G3".

Die Übersetzung des GRI Leitfadens 2002 wurde vom Centre for Sustainability Management (CSM) an der Universität Lüneburg (Prof. Dr. Stefan Schaltegger) durchgeführt. Die folgenden Zitate stammen aus dieser Übersetzung.

"Die Global Reporting Initiative (GRI) ist ein langfristiger, viele Stakeholder einbeziehender, internationaler Prozess, dessen Auftrag es ist, einen weltweit anwendbaren Leitfaden der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln und zu verbreiten. Der GRI Leitfaden ist für die freiwillige Anwendung durch Organisationen gedacht, die über die wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Aspekte ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen Bericht erstatten wollen. Das Ziel des GRI Leitfadens ist es, berichterstattende Organisationen und ihre Stakeholder bei der Gliederung und dem Verstehen von Beiträgen der berichterstattenden Organisationen zur nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen."

"Der GRI Leitfaden
  • legt Berichterstattungsprinzipien und spezifische Inhalte dar, die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes auf der Ebene einer Organisation helfen;
  • unterstützt Organisationen dabei, ein ausgewogenes und angemessenes Bild ihrer ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Leistung darzustellen;
  • fördert die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten unter Berücksichtigung praktischer Überlegungen zur Offenlegung von Informationen diverser Organisationen – viele davon mit umfassenden und geografisch verstreuten Tätigkeitsfeldern;
  • unterstützt ein Benchmarking und die Beurteilung von Nachhaltigkeitsleistungen in Bezug auf Codices, Leistungsstandards und freiwillige Initiativen, und
  • dient als Instrument um die Einbeziehung von Stakeholden zu organisieren."
"GRI ergänzt andere Ansätze und Praktiken, die von Organisationen für das Management
der Nachhaltigkeitsleistung angewendet werden, einschließlich:
  • Unternehmensgrundsätze und Verhaltenscodizes (charters and codes of conduct) (allgemeine Prinzipien der Unternehmenssteuerung);
  • organisationale Grundsätze (interne Anleitungen oder Regeln über die Art und Weise wie eine Organisation ein Thema angeht);
  • Standards (vorgeschriebene Methoden, Prozesse oder Leistungsziele);
  • freiwillige Initiativen Dritter;
  • Managementsysteme (sowohl zertifizierte als auch nicht zertifizierte Systeme, die Bereiche wie ökologische oder gesellschaftliche Leistung oder Qualitätsmanagement abdecken)."
Zu den verwendeten Standards zählen z.B.:
Prinzipien der Berichterstattung des GRI Leitfadens:
"Die Prinzipien der Transparenz und Einbeziehung bilden den Ausgangspunkt des Berichterstattungsprozesses und sind in alle anderen Prinzipien eingeflochten. Alle Entscheidungen über die Berichterstattung (z.B. wie, wann, über was) berücksichtigen diese zwei Prinzipien und die damit verbundene Praxis."

Alle Prinzipien sehen Sie hier.
In fünf Abschnitten werden die Berichtselemente und Leistungsindikatoren für den GRI Leitfaden 2002 ausführlich dargestellt. Zu den Berichtselementen zählen:
1. Vision und Strategie
1.1 Darstellung
1.2 Stellungnahme Unternehmensleitung
2. Profil
2.1 ff. Organisationsprofil
2.10 ff. Berichtsabgrenzung
2.17 ff. Berichtsprofil
3. Kontrollstrukturen und Managementsysteme
3.1 ff. Struktur und Governance
3.9 ff. Einbindung von Stakeholdern
3.13 ff. Umfassende Geschäftsgrundsätze und Managementsysteme
4. GRI Content Index (Darstellung in Tabellenform)
5. Leistungsindikatoren: Kernindikatoren und Zusatzindikatoren.

Weitere Informationen zu den GRI-Indikatoren finden Sie hier im Lexikon.

Für kleinere und mittlere Unternehmen bietet die GRI mittlerweile das Handbuch High 5! (Communicating your Business Success through Sustainability Reporting. A guide for Small and Not-So-Small Business, 2004), das eine verschlankte Anleitung zum Sustainability Reporting darstellt (Kurzinfo).

Letzte Aktualisierung

02.07.2013 12:22

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