Aachener Stiftung Kathy Beys

Mecklenburg-Vorpommern: Koalitionsvertrag 2002-2006

Der Koalitionsvertrag von SPD und PDS (2002 bis 2006) enthält verschiedene Bezüge zur nachhaltigen Entwicklung und Agenda 21:

V. Umwelt schützen
Nachhaltige Entwicklung

108. Eine Landes-Agenda-21 wird initiiert. Die Landesregierung wird ressortübergreifend unter Federführung des Umweltministeriums ein Leitbild der nachhaltigen Entwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erarbeiten. Der kommunale Agenda-Prozess wird unter Berücksichtung internationalerEntwicklungen weiter begleitet. Regionale Agenden werden entwickelt, konkretisiert und qualifiziert.

109. Die Idee der „Umweltallianz“ wird weiter entwickelt. Dazu werden neue Firmen und landwirtschaftliche Betriebe für Umweltallianzen gewonnen. Die Öko-Auditierung von Firmen wird unterstützt. Sie dient der Erhöhung des Umweltschutzniveaus in den Firmen. Auf dieser Basis sollen auditierten Firmen u. a. Deregulierungen und Gebührenabsenkungen im Umweltbereich zugute kommen.

110. Das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) wird weiter geführt und die Kooperation mit Polen, Estland und anderen baltischen Staaten ausgebaut.

111. Das Projekt „Jobmotor Biosphäre“ wird als Existenzgründeroffensive in Großschutzgebieten aus bestehenden Programmen fortgeführt.

112. Die im Zuge der Einführung der Modulation (EAGFL) zur Verfügung stehenden Mittel für Agrarumweltmaßnahmen werden zur Ökologisierung der Landwirtschaft eingesetzt.

113. Das Moorschutzprogramm wird auf Basis einer freiwilligen Teilnahme der Flächeneigner und -nutzer fortgeführt.

114. In den Jahren 2003/2004 wird das Klimaschutzkonzept der Landesregierung zu einem ressortübergreifenden Aktionsplan „Klimaschutz“ fortgeschrieben.

115. Bei staatlichen Baumaßnahmen sollen Anforderungen des ökologischen Bauens erfüllt werden, sofern die Betriebskosten dadurch nicht erhöht werden.

116. Die Landesregierung wird eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel ergreifen, die Wärmeerzeugung in Heizkraftwerken auf Basis erneuerbarer Energien durch eine Ausgleichszahlung in gleicher Weise zu begünstigen, wie dies durch das Gesetz für Erneuerbare Energie (EEG) für die Stromerzeugung erfolgt.

117. Die Landesregierung unterstützt die Forschung und Entwicklung sowie die Umsetzung erneuerbarer Energietechniken, insbesondere in den Bereichen Solarenergie, Biomasse, Geothermie und Brennstoffzellentechnik.

VII. Frauen- und Gleichstellungspolitik
159. Die Landesregierung versteht Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe. Die Anwendung der Methode des Gender Mainstreaming muss auch Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung sein. Auf allen Feldern der Verwaltungsmodernisierung, von der Aufgabenkritik über das Personalmanagement bis zur paritätischen Besetzung der Steuerungsgremien, ist die Zielstellung der Geschlechtergerechtigkeit zu beachten.

160. Die Implementierung von Gender Mainstreaming in der Landesregierung wird weitergeführt. Ziel ist es, dass spätestens zum Ende der Legislaturperiode in allen Fachressorts und nachgeordneten Einrichtungen Gender Mainstreaming praktiziert wird. Dazu sind Statistiken geschlechtsdifferenziert zu erheben und auszuwerten.

161. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und frauenpolitische Bildung wirkt die Landesregierung auf gleichstellungspolitische Bewusstseinsbildung hin.

162. Die Landesregierung trägt durch Unterstützung des Abbaus der strukturellen Benachteiligung von Frauen und Mädchen zum geschlechtergerechten Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt bei.

163. Die Landesregierung unterstützt Existenzgründungen von Frauen. Das Existenzgründerinnendarlehensprogramm wird weiter geführt.

164. In Kooperation mit den Sozialpartnern werden Modelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer entwickelt. Das erfolgreiche Programm „Qualifizierung in der Elternzeit“ wird fortgesetzt.

165. Die Landesregierung wird die Chancengleichheit auf allen Bildungsebenen stärken. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Wissenschaft und Forschung wird als Ziel angestrebt.

166. Die Landesgleichstellungskonzeption wird kontinuierlich umgesetzt und weiterentwickelt.

167. Die Landesregierung setzt sich für eine geschlechtergerechte Gesundheitspolitik ein.

168. Der Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder wird konsequent umgesetzt.

169. Bei der Novellierung des Landesplanungsgesetzes wird die Chancengleichheit von Frauen und Männern festgeschrieben.


Interne Links
Externe Links

Schlagworte

Mecklenburg-Vorpommern

Letzte Aktualisierung

29.09.2015 08:29

Diesen Artikel: