Aachener Stiftung Kathy Beys

Koalitionsvertrag, 2005-2009

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2005 hat den Titel: "Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit. Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD" und handelt in neun Oberkapiteln die wichtigsten Handlungsfelder der Koalition ab:

Gliederung

A. Präambel

B. Die Handlungsfelder
I. Mehr Chancen für Innovation und Arbeit, Wohlstand und Teilhabe
II. Staatsfinanzen nachhaltig konsolidieren – Steuersystem zukunftsorientiert reformieren
III. Aufbau Ost voran bringen
IV. Soziale Sicherheit verlässlich und gerecht gestalten
V. Handlungsfähigkeit des Staates verbessern
VI. Familienfreundliche Gesellschaft
VII. Lebenswertes Deutschland
VIII.Sicherheit für die Bürger
IX. Deutschland als verantwortungsbewusster Partner in Europa und der Welt

C. Arbeitsweise der Koalition

Präambel

"Deutschland steht vor großen Herausforderungen: Arbeitslosigkeit, Staatsverschuldung, demografischer Wandel und der Veränderungsdruck der Globalisierung verlangen große politische Anstrengungen, um heutigen und künftigen Generationen ein Leben in Wohlstand zu sichern. CDU, CSU und SPD stellen sich diesen Aufgaben. In gemeinsamer Verantwortung wollen wir das Land voranbringen. Wir werden unsere parlamentarische Mehrheit für strukturelle Reformen in Deutschland nutzen, Mut machen zur Anstrengung und das Vertrauen der Menschen in die Zukunftsfähigkeit des Landes stärken. (...)"

Nachhaltigkeit praktizieren – Umwelt schützen
"CDU, CSU und SPD wollen eine nachhaltige Entwicklung. Eine intakte Natur, reine Luft und saubere Gewässer sind Voraussetzungen für hohe Lebensqualität. Wir betrachten den Umweltschutz als gemeinsame Aufgabe von Staat, Bürgern und Wirtschaft. Wir setzen auf Kooperation und auf eine Kombination von Eigenverantwortung der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger, auf Markt und Wettbewerb sowie auf die notwendigen verbindlichen Rechtsnormen und ihre wirksame Kontrolle. Eine ambitionierte Umweltpolitik gehört für uns zu einer modernen Gesellschaft und leistet einen Beitrag zum weltweiten Klimaschutz. Sie kann zum Motor werden für

  • die Entwicklung und die weltweite Vermarktung von Zukunftstechnologien,
  • die Erhöhung der Energie- und Ressourcenproduktivität und damit der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft
  • die Schaffung neuer, qualifizierter und sicherer Arbeitsplätze."
Auszüge aus dem Koalitionsvertrag mit nachhaltigkeits-relevanten Bezügen:

I. Mehr Chancen für Innovation und Arbeit, Wohlstand und Teilhabe

5.2 Erneuerbare Energien
Ein wichtiges Element unserer Klimaschutz- und Energiepolitik ist der ökologisch und
ökonomisch vernünftige Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir werden daher:
  • ambitionierte Ziele für den weiteren Ausbau in Deutschland verfolgen, unter anderem
    • den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2010 auf mindestens 12,5% und bis 2020 auf mindestens 20% steigern,
    • den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2010 auf 4,2%, bis 2020 auf 10% und danach kontinuierlich entsprechend der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zu steigern,
    • den Biomasseanteil am Primärenergieverbrauch mittelfristig deutlich steigern; ...
7. Umwelt
CDU, CSU und SPD orientieren sich am Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung. Eine intakte Natur, reine Luft und saubere Gewässer sind Voraussetzung für hohe Lebensqualität. Wir betrachten den Umweltschutz als gemeinsame Aufgabe von Staat, Bürgern und Wirtschaft. Wir setzen auf Kooperation und auf eine Kombination von Eigenverantwortung der Wirtschaft und der Bürger, aus Markt und Wettbewerb sowie auf die notwendigen verbindlichen Rechtsnormen und ihre wirksame Kontrolle.
Eine ambitionierte deutsche Umweltpolitik kann einen zentralen Beitrag zur Modernisierung unserer Gesellschaft leisten. Sie kann zum Motor werden für
  • die Entwicklung und die weltweite Vermarktung von Zukunftstechnologien,
  • die Erhöhung der Energie- und Ressourcenproduktivität und damit der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft,
  • die Schaffung neuer, qualifizierter und sicherer Arbeitsplätze.
Wir stehen vor großen Herausforderungen, die sich insbesondere aus den Gefahren des Klimawandels und den absehbaren Preis- und Verteilungskonflikten bei Energie und Rohstoffen ergeben. Deutschland und Europa brauchen deshalb einen neuen Aufbruch, der die Ziele erfolgreicher wirtschaftlicher Entwicklung und wirksamen Klima- und Umweltschutzes mit den sozialen Anliegen der Menschen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens im 21. Jahrhundert zusammenführt.

Der wichtigste Schlüssel dazu ist eine Doppelstrategie zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zum Ausbau erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe. Dies ist im Rahmen eines breiten Energiemix der erfolgversprechende Weg zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, zur Verringerung der Belastung von Verbrauchern und Unternehmen
durch steigende Energie- und Rohstoffpreise und gleichzeitig zum Schutz der Erdatmosphäre und der Umwelt.

7.1 Klimaschutz und Energie - eine Strategie, ein Programm
... Wir werden daher
  • das nationale Klimaschutzprogramm weiter entwickeln und zusätzliche Maßnahmen ergreifen, damit Deutschland sein Kyoto-Ziel für 2008 bis 2012 erreicht;
  • uns dafür einsetzen, dass bis 2009 ein internationales Klimaschutzabkommen für die Zeit nach 2012 geschaffen wird, das auf dem Kyoto-Protokoll aufbaut; ...
7.2 Emissionshandel
Wir wollen die Kostenbelastung der Wirtschaft durch den CO2-Emissionshandel senken. Dazu wollen wir gegebenenfalls eine Überarbeitung der EU-Emissionshandelsrichtlinie anstreben. Bei der Fortschreibung des Nationalen Allokationsplans 2 (2008 - 2012) werden wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieverbrauchenden Wirtschaft besonders berücksichtigen.

7.3 Neuordnung des Umweltrechts
Im europäischen und im deutschen Umweltrecht achten wir darauf, ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt mit möglichst unbürokratischen und kostengünstigen Regelungen zu erreichen und so die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken. Dies gilt auch für die laufenden Verhandlungen zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH).

Mit einem Planungsbeschleunigungsgesetz werden wir die Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Straffung, Vereinfachung und Verkürzung der Planungsprozesse schaffen, ohne dass dies zu Lasten von Umweltschutz und Bürgerbeteiligung geht. Die guten Erfahrungen mit der Planungsbeschleunigung in den neuen Ländern, die wir nutzen wollen, zeigen, dass dies geht. ...

7.4 Nationales Naturerbe
... Wir werden daher
  • anstreben, den Flächenverbrauch gemäß der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie auf 30 ha/Tag bis 2020 zu reduzieren und für ein Flächenressourcenmanagement finanzielle Anreizinstrumente entwickeln;
  • die Natura 2000-Richtlinie im Rahmen des europäischen Rechts mit Augenmaß umsetzen; ...
7.5 Verkehr und Immissionsschutz
Zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen und der Verminderung von CO2-Emissionen im gesamten Straßenverkehr werden wir
  • wirksame Anreize für die Einführung hocheffizienter Antriebe durch eine am CO2-und Schadstoffausstoß orientierte Kfz-Steuer schaffen;
  • die Selbstverpflichtung des europäischen Automobilverbands ACEA unterstützen, bis 2008 bei Neufahrzeugen eine durchschnittliche Emission von 140 g CO2 pro km nicht zu überschreiten. Wir schlagen vor, dass für die bis 2012 angestrebte weitergehende Absenkung auf 120 g CO2 pro km mit einem bestimmten Prozentsatz die Verwendung von Biokraftstoffen eingerechnet werden kann;
  • die Entwicklung alternativer Kraftstoffe und innovativer Antriebstechnologien mit dem Ziel "weg vom Öl" im Dialog mit der Industrie vorantreiben.
7.6 Abfall, Wasser
CDU, CSU und SPD werden auf europäischer und nationaler Ebene der umweltverträglichen Kreislaufwirtschaft neue Impulse geben. Wir brauchen in Europa ein einheitlich hohes Umweltschutzniveau mit anspruchsvollen Standards für die Abfallentsorgung, um Umweltdumping durch Billigentsorgung Einhalt zu gebieten.

Wir werden die Abfallwirtschaft hin zu einer nachhaltigen ressourcenschonenden Stoffwirtschaft weiterentwickeln. Ausgangspunkt hierfür ist die im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geregelte Produktverantwortung. Die Kommunen sollen auch in Zukunft eigenständig über die Organisation der Wasserversorgung wie auch der Abfall- und Abwasserentsorgung entscheiden können. Das Steuerprivileg für die Abwasser- und Abfallentsorgung soll beibehalten werden. ...

7.7 Nachhaltige Entwicklung
Die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ist Ziel und Maßstab unseres Regierungshandelns, auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie greifen wir auf und entwickeln sie weiter. Bewährte Einrichtungen wie der im Bundeskanzleramt verankerte Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung, der Rat für Nachhaltige Entwicklung
sowie der Parlamentarische Beirat sollen weitergeführt werden.

8.7 Eine nachhaltige Wald- und Fischereiwirtschaft
Das Bundeswaldgesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Die Inhalte einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sollen im Gesetz klarer gefasst und Maßnahmen ergriffen werden, um strukturelle Nachteile insbesondere nichtstaatlicher Forstbetriebe zu überwinden. Die Charta für Holz wird umgesetzt. Die Bundesregierung unterstützt die Zertifizierung nachhaltig bewirtschafteter Wälder und wird bei ihren Beschaffungsmaßnahmen auch künftig nur Holz aus zertifizierten Beständen nutzen. Sowohl das Bundeswald- als auch Bundesjagdgesetz sollen in der Kompetenz des Bundes bleiben.

Die Bundesregierung sieht in der Zukunftsbranche Fischerei weiteren Entwicklungsbedarf.

Im Kontext der Weiterentwicklung der Europäischen Fischereipolitik wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, eine dem Nachhaltigkeitsgrundsatz verpflichtete Bewirtschaftung natürlicher Fischbestände durchzusetzen, insbesondere die so genannte Industriefischerei in stärkerem Umfange und nachgeordnet zu den Bewirtschaftungsstrategien aller anderen Fischereien zu regulieren sowie die Fangtechnologien in Richtung höchstmöglicher Selektivität weiterzuentwickeln.

Wir setzen uns für den Fortbestand des kommerziellen Walfangverbotes ein.

IX. Deutschland als verantwortungsbewusster Partner in Europa und der Welt


7. Entwicklungspolitik
Die Entwicklungspolitik ist ein eigenständiger Teil unserer gemeinsamen deutschen Außenpolitik.

Die Folgen der sich verschärfenden Entwicklungsprobleme vor allem in Afrika, aber auch in Teilen Asiens und Lateinamerikas, gefährden unmittelbar Frieden und Wohlstand in Deutschland und Europa.

Wir setzen die Ziele und Prinzipien der Millenniumserklärung um, insbesondere die Millenniumsentwicklungsziele für 2015 einschließlich des VN-Gipfels zu deren Überprüfung 2005, des Konsenses der Entwicklungsfinanzierungskonferenz von Monterrey sowie des Aktionsplans des Weltgipfels zur nachhaltigen Entwicklung in Johannesburg. Wir verstehen Entwicklungszusammenarbeit als eine internationale Gemeinschaftsaufgabe, zu der die deutsche Entwicklungspolitik wirksame und sichtbare Beiträge leistet.

Unser zentrales Anliegen ist eine hohe Wirksamkeit unserer Entwicklungspolitik. Wir wollen dies erreichen über eine Schärfung des Profils, klare nationale und internationale Arbeitsteilung und gute Abstimmung mit anderen Gebern, Steigerung der Kohärenz sowie der effizienteren Gestaltung der bilateralen und multilateralen Organisationsstrukturen und Instrumente. Durch eine enge Verzahnung unserer Auswärtigen Kulturpolitik wollen wir zu einer kohärenten Politik gegenüber den Entwicklungsländern kommen.

Zur Verbesserung der kooperativen Bewältigung globaler Herausforderungen wollen wir die Weiterentwicklung internationaler Institutionen und globaler Regelwerke wie der Welthandelsordnung voranbringen. Besonderes Augenmerk gilt dabei
  • der gerechteren Ausgestaltung weltweiter Strukturen,
  • der weiteren Reform der EU-Entwicklungspolitik,
  • der Fortsetzung der Reformen der internationalen Finanzinstitutionen Weltbank und IWF,
  • der Stärkung der Verhandlungs- und Umsetzungskapazitäten der Entwicklungsländer,
  • der Verbesserung der Möglichkeiten der Entwicklungsländer, eigene Mittel für ihre Entwicklung zu mobilisieren.
Wir wollen uns für eine stärkere Ausrichtung der Welthandelsordnung unter Gesichtspunkten der Armutsminderung einsetzen. Entschuldungsmaßnahmen sollen konsequent auf die Millenniumsziele ausgerichtet und deren Wirksamkeit effizient
kontrolliert werden. Mit unseren Partnern in der WTO wollen wir den Marktzugang für Entwicklungsländer verbessern. Die Doha-Handelsrunde wollen wir in dem Bemühen um Abbau handelsverzerrender Zölle und von Agrarexportsubventionen bei gleichzeitiger
Schaffung von differenzierten Marktöffnungsmechanismen für Entwicklungs- und Schwellenländern unterstützen und zu einem Erfolg führen.

Voraussetzung für erfolgreiche Entwicklung sind gute Regierungsführung - Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte -, die Gleichberechtigung der Geschlechter und ein friedliches Umfeld. Diese sowie eine Stärkung der guten Regierungsführung und der Selbsthilfekräfte, die Stärkung und Förderung der Zivilgesellschaft in den Entwicklungsländern sowie eine konsequente Korruptionsbekämpfung sind zentrale Bestimmungselemente unserer Entwicklungszusammenarbeit. Für die Zusammenarbeit mit Ländern mit schlechter Regierungsführung wollen wir eine neue Konzeption erarbeiten mit dem Ziel, längerfristig die Basis für eine entwicklungsorientierte Transformation zu erreichen.

Wir werden uns mit unseren Partnern in der EU dafür einsetzen, dass den Gefahren der Destabilisierung infolge gegenläufiger demographischer Entwicklungen und eines steigenden Migrationsdrucks in Richtung Europa auch bereits vor Ort durch entwicklungspolitische Maßnahmen wirksam begegnet wird.

Durch die Förderung Erneuerbarer Energien und von Energieeffizienz in Entwicklungsländern leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer weltweit nachhaltigen Entwicklung, zu mehr Arbeitsplätzen in Deutschland, zum globalen Klimaschutz und einer vom Öl unabhängigeren Energieversorgung sowie zur Armutsbekämpfung.

Die Erhaltung der biologischen Vielfalt für kommende Generationen ist für die nachhaltige Entwicklung des Globus unverzichtbar. Wir wollen neue Akzente und Initiativen ergreifen, um die Entwicklungsländer bei der Bewahrung der biologischen Vielfalt und der entwicklungsorientierten Nutzung zu unterstützen.

In der bilateralen Zusammenarbeit wollen wir in enger Abstimmung mit anderen Gebern unsere Schwerpunkte zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele und die Zahl unserer Partnerländer mit dem Ziel der Reduzierung überprüfen. Wir streben an, die bilaterale Zusammenarbeit mittelfristig auf 60 Partnerländer zu konzentrieren. In diesem Zusammenhang wird auch das Verhältnis der Mittel der bilateralen zur multilateralen Entwicklungszusammenarbeit überprüft. Den Zuwachs unserer Mittel für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit haben wir festgeschrieben und im Rahmen eines Stufenplans der EU vereinbart. Demnach werden wir bis 2006 0,33% und bis 2010 mindestens 0,51% unseres Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit
aufbringen und das VN-Ziel von 0,7% spätestens bis 2015 erfüllen. Dazu tragen die Erhöhung der Haushaltsmittel, Entschuldung der Entwicklungsländer und innovative Finanzierungsinstrumente bei.

Wir werden international weiter aktiv und ergebnisorientiert an der Einführung innovativer Finanzierungsinstrumente zur Förderung einer global nachhaltigen Entwicklung mitarbeiten, insbesondere in der EU, den G8 und im Rahmen der sog. Lula-Gruppe ("Action against Hunger and Poverty").

Zur Steigerung der Effizienz und Verbesserung der Strukturen der deutschen Entwicklungspolitik sind weitere Straffungen notwendig. Dies gilt insbesondere für eine bessere Verknüpfung von Technischer und Finanzieller Zusammenarbeit. Budgethilfe wird nur bei guter Regierungsführung gewährt.

Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, Kirchen, Stiftungen und der Wirtschaft wird weiter ausgestaltet. Die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren werden wir weiter verbessern. In unserer Entwicklungspolitik kommt den politischen Stiftungen eine herausgehobene Funktion zu.

Die deutsche Entwicklungspolitik wird die Instrumente der bilateralen, multilateralen und EU-Entwicklungspolitik zielgerichtet und entsprechend ihrer jeweiligen komparativen Vorteile nutzen und weiter miteinander verzahnen. Wir wollen das Profil unserer Entwicklungspolitik durch Konzentration und Schwerpunktsetzungen schärfen und sichtbar und effektiv in die Arbeit der internationalen Gemeinschaft einbringen. Mit wichtigen Schwellenländern streben wir strategische Partnerschaften
an. Wir wollen unsere Präsenz und unseren Einfluss in den multilateralen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und in deren Aufsichtsgremien ausbauen. ..."

Dokumente
Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, 2005

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Schlagworte

Brückentechnologie, Bundesregierung, Energieeffizienz, Kernkraft, Koalitionsvertrag

Letzte Aktualisierung

18.11.2015 10:32

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