Aachener Stiftung Kathy Beys

Kyoto Protokoll

Einen Meilenstein in der Umsetzung der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) stellt die 3. Vertragsstaaten-Konferenz (COP3) 1997 in Kyoto dar. Das am 11.12.1997 unterzeichnete Kyoto-Protokoll enthält erstmals rechtsverbindliche Begrenzungs- und Verringerungsverpflichtungen für die Industrieländer (vgl. Tabelle unten).

Das Protokoll sollte in Kraft treten, sobald mindestens 55 Staaten, die zusammengerechnet mehr als 55 % der CO2-Emissionen des Jahres 1990 verursachten, das Abkommen ratifiziert haben. An der zweiten Bedingung scheiterte lange Zeit das Inkrafttreten, da große Emittenten die Ratifizierung verweigerten, so etwa die USA seit dem Amtsantritt des republikanischen Präsidenten George W. Bush im Jahr 2000.

Erst nach Ratifizierung durch die russische Duma am 5.11.2004 konnte das Kyoto-Protokoll endlich am 16.2.2005 in Kraft treten.

Ab dem Jahr 2013 wird es mit Kyoto II bis zum Jahr 2020 fortgeführt.

Fortführung des Kyoto-Protokolls 2013-2020

Kyoto II: UN-Klimakonferenz in Doha 2012
Auf der UN-Klimakonferenz in Doha, Katar 2012 wurde eine Verlängerung des Kyoto-Protokolls (Kyoto II) bis zum Jahr 2020 beschlossen. Das Abkommen soll ab dem 1. Januar 2013 in Kraft treten und damit direkt an das bisherige Kyoto-Protokoll anschließen. Ab 2020 ist ein internationales Klimaabkommen geplant, welches von allen Ländern eingehalten werden soll. Über dieses wird noch bis spätestens 2015 verhandelt werden.

Die Ziele des bisherigen Abkommens werden weiter beibehalten oder noch weiter gesenkt werden. Ein genaues Ziel steht noch nicht fest. Im ersten Kyoto-Protokoll sollten die CO2-Emmissionen im Vergleich zu 1990 um 20% gesenkt werden, bzw. um 5% jährlich im Zeitraum von 2008 bis 2012. Zu den Fortschritten der Länder soll es nun im Jahr 2014 eine Überprüfung geben. Deutschland hat mit einer Reudizerung im 26% dieses Ziel bereits mehr als erfüllt. Bisherige Mitgliedsstaaten wie Russland, Japan und Neuseeland haben in dem Folgeprotokoll keine festen Klimaziele mehr. Kanada ist bereits 2011 ausgestiegen und die Hauptproduzenten von CO2 wie China und die USA sind dem Protokoll gar nicht beigetreten oder haben es nicht ratifiziert. Damit nehmen an Kyoto II noch 37 Länder einschließlich der EU-Staaten teil. Die CO2-Emmissionen dieser Teilnehmerstaaten machen jedoch nur bis zu 15% der weltweiten Emmissionen aus.
Der Handel mit Emmissionsrechten wurde in Kyoto II eingeschränkt. Das er überhaupt noch zulässig ist, liegt an den Einwänden einiger Länder, u.a. Polen, die nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion weniger CO2 verbrauchten als ihnen erlaubt war und deswegen noch viele Zertifikate besitzen, die sie verkaufen können. Diese Zertifikate werden auch als Heiße Luft ("Hot Air") bezeichnet.

Ausstieg Kanada, 2011
Am 13. Dezember 2011 kündigte Kanada den Ausstieg aus dem Kyoto-Protokoll an. Ein Grund hierfür könnte gewesen sein, dass die Treibhausgasemissionen des Landes seit Jahren steigen (2010 lagen sie 35% über dem Wert von 1990) und dies in Zukunft zu Strafzahlungen von umgerechnet ca. 10 Milliarden Euro geführt hätte, die die kanadische Regierung nun umgehen wollte. Kanada will nun einen eigenen Reduktionsplan aufstellen, nachdem die Emissionen bis 2020 um 20% im Vergleich zu 2006 gesenkt werden sollen. Verglichen mit 1990 wären dies jedoch nur 3%.

Cancún Agreement zur Fortführung des Kyoto-Protokolls, 2010
Schon auf der UN-Klimakonferenz in Cancún (Mexiko) 2010 wurde eine Fortführung der Verhandungen zur Weiterführung des Kyoto-Protokolls bzw. zur Einigung auf ein Nachfolgeabkommen beschlossen. Ein Versuch, dies zu erreichen, war auf der Konferenz in Kopenhagen 2009 gescheitert. Jedoch konnten sich die Vertragsstaaten des Protokolls darauf einigen, dass es ein Folgeabkommen geben soll, dass das Ziel der Reduzierung des Treibhausgasausstoßes fortführen soll. Auf der UN-Klimakonferenz in Durban 2011 einigten sich die Vertragsstaaten darauf eine Fortführung des Protokolls auf dem nächsten Klimagipfel 2012 in Katar zu erarbeiten. Nicht festgelegt wurde dabei, ob das Nachfolgeprotokoll bis 2017 oder bis 2020 gelten soll. Mehr zu den Verhandlungen über ein weltweites Klimaabkommen ab 2020 finden Sie hier im Lexikon.

Ziele und Maßnahmen 2008-2012
Im Kyoto-Protokoll von 1997 haben die Vertragsstaaten vereinbart, ihre Emissionen an sechs Treibhausgasen, bzw. Treibhausgasgruppen - eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite Treibhausgase - bis zum Jahre 2012 um mindestens 5,2 % unter das Niveau von 1990 (Vergleichsjahr) zu senken. Als Basis für die ausgehandelte Reduktionsverpflichtung diente der 1995 vom wissenschaftlichen Forum der Klimakonferenz geschätzte Wert einer Temperaturerhöhung zwischen 1°C und 3,5°C bis zum Jahr 2100. Für einzelne Länder sind spezifische Vorgaben vorgesehen. Die Reduktionsziele der wichtigsten Ländergruppen sind: EU 8 Prozent, USA 7 Prozent, Japan 6 Prozent, Kanada 6 Prozent. Für die EU-15 sind wiederum unterschiedliche Ziele vereinbart worden, wobei einige Mitgliedsstaaten ihre Emissionen sogar noch steigern dürfen, vgl. die folgende Tabelle.

EU-Mitglied (EU-15)ReduktionsvorgabeEU-Mitglied (EU-15)Reduktionsvorgabe
Luxemburg-28%Finnland0%
Dänemark-21%Frankreich0%
Deutschland-21%Schweden4%
Österreich-13%Irland13%
Großbritannien-12,5%Spanien15%
Belgien-7,5%Griechenland25%
Italien-6,5%Portugal27%
Niederlande-6%
 


Neben dem Einsparen von eigenen Emissionen stehen den Staaten drei flexible Instrumente zur Zielerreichung zur Verfügung:
  • der weltweite Handel mit Treibhausgas-Emissionsrechten (Emissionshandel),
  • das Umsetzen von Maßnahmen in Entwicklungsländern (Clean Development Mechanism) und
  • projektbezogene Kooperationen mit anderen Industriestaaten zur Emissionsminderung, wobei die erreichten Einsparungen auf die nationalen Reduktionsziele anrechenbar sind (Joint Implementation).
Das Kyoto-Protokoll bietet somit über die Nutzung der flexiblen Mechanismen zugleich diverse, die vereinbarten Reduktionsziele aufweichende Schlupflöcher.

Emissionshandel
Die Idee des Emissionszertifikatehandels stammt ursprünglich vom damaligen Senator des Bundesstaates Tennessee und späteren US-amerikanischen Vizepräsidenten Al Gore. In seinem 1992 veröffentlichten Buch "Wege zum Gleichgewicht. Ein Marshallplan für die Erde" (siehe auch unsere Seite Ein globaler Marhallplan) schreibt er:

"Neben dem Tausch von Schulden gegen Natur gibt es einen weiteren Vorschlag, wie man Marktmechanismen dazu einsetzen kann, der Welt bei der Bewältigung der Umweltkrise zu helfen: die Einrichtung eines Markts für CO2-Emissions»zertifikate«, nicht nur in unserem eigenen Land, sondern auch international. Ich befürworte einen internationalen Vertrag, der jeder Nation nur eine begrenzte Menge an CO2-Emissionen im Jahr zugesteht; gleichzeitig sollte er einen Mechanismus zur Einrichtung der Emissionszertifikate enthalten. Wenn der Vertrag abgeschlossen ist, könnten Länder, die bei der Senkung ihrer Emissionen mehr Erfolg haben, ihre nicht in Anspruch genommenen Emissionsrechte an andere verkaufen, die mehr Zeit für die erforderliche Umstellung brauchen. In der Praxis würde damit ein Weg geschaffen, um Investitionen in die wirksamsten Formen der Senkung der CO2-Emissionen zu lenken, sei das nun der Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien, die Entwicklung neuer Verfahren zur Effizienz und Einsparung von Energie oder die Entwicklung ganz neuer Richtlinien für die herkömmliche Industrie. Natürlich wird es nicht leicht sein, eine Übereinkunft über die Aufteilung der Emissionsrechte zu erzielen, und das gleiche gilt für die Frage, ob eine Verringerung der Gesamtmenge von Jahr zu Jahr durchführ-bar ist. Aber wenn genügend viele Länder erkennen, welche Bedrohung von den CO2-Emissionen ausgeht, dürfte die Ausarbeitung eines Vertrages kein unüberwindliches Hindernis sein."

Das Prinzip des heute installierten Emissionshandels hat diese Idee von Al Gore übernommen: Jeder Verursacher von Emissionen muss für die von ihm verursachte Einheit an Verschmutzung über ein Zertifikat verfügen. Verbraucht ein Lizenznehmer nicht alle Zertifikate, kann er diese an andere Teilnehmer verkaufen, die einen Überschuss an Verschmutzung zu decken haben.
Beim Emissionshandel sind aktuell zwei Systeme zu unterscheiden:
  • Der europäische Emissionshandel (ETS) untergliedert sich in drei Handelsperioden, den Zeitraum von 2005 bis 2007, die Zeit von 2008 bis 2012 sowie die im April 2009 von der EU beschlossene dritte Phase von 2013 bis 2020. Lediglich für das Treibhausgas Kohlendioxid werden Zertifikate ausgegeben; andere Treibhausgase wie Lachgas und Fluorkohlenwasserstoffe werden erst ab der dritten Phase berücksichtigt. Als Händler treten Unternehmen, Organisationen oder private Personen auf.
  • Dem gegenüber handeln beim internationalen Emissionshandel (IET) Länder miteinander, nämlich die Annex-B-Staaten (Industriestaaten) des Kyoto-Protokolls. Der IET startete im Januar 2008 und bezieht die Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Distickstoffoxid (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6) mit ein.
Mehr dazu bei: Susanne Donner, Anne Stratmann, Deutscher Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst.

Dokumente
Kyoto-Protokoll, Endfassung
Reinhard Coenen, Gerhard Sardemann, Forschungszentrum Karlsruhe Technik und Umwelt Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse: "Klimarahmenkonvention, Kyoto Protokoll und Forschung zu globalen Umweltveränderungen", Oktober 1998
Kyoto-Protokoll

Interne Links
Externe Links
BMU: Das Kyoto-Protokoll zum internationalen Klimaschutz. Gesetzentwurf und Begründung, Denkschrift und Anlagen
Kyoto-Seite der Bundesregierung
UN-Klima-Rahmenkonvention, Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und sein Sekretariat
Pressemitteilung UN: "Nations take 'essential' next step in climate change fight"

Schlagworte

AOSIS, Emissionshandel, Emissionsrecht, Klimawandel, Kyoto-Protokoll

Letzte Aktualisierung

03.11.2015 11:10

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