Aachener Stiftung Kathy Beys

Mainstreaming: Initiativen

Mainstreaming: ESG Integration in Titelanalyse & Portfoliomanagement

a. Begriffserklärung und Hintergründe
b. Argumente
c. Initiativen
d. Messung und Herausforderungen
e. ESG-Integration in der Praxis


c. Initiativen

Neben dem Boom nachhaltiger Geldanlagen, den Nachweisen, dass sie marktfähige Renditen abwerfen und den SRI-Strategien ausländischer Institutioneller entpuppen sich einige Investoreninitiativen als auch Investorenvereinigungen als Hebel, der Nachhaltigkeitsaspekte in den Mainstream hebt. Auch Initiativen einzelner Staaten und der EU-Kommission gehen in diese Richtung.

Zu den kraftvollsten Initiativen zählen insbesondere:

  • Die „UN Principles for Responsible Investment“, die „Prinzipien für Verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen“ (UN PRI), sind eine Investoreninitiative in Partnerschaft mit der Finanzinitiative des UN-Umweltprogramms (UNEP FI) und dem UN Global Compact. Inzwischen haben sich mehr als 1200 Großinvestoren, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister aus allen Kontinenten mit einem Gesamtkapital von mehr als 34 Billionen US-Dollar (Dez. 2013) unter anderem dazu verpflichtet, ESG-Aspekte in ihre Analysen und Portfoliomanagement zu integrieren und von Unternehmen in direktem Dialog (Engagement) den Schutz der Umwelt, die Einhaltung sozialer Standards und gute Unternehmensführung zu verlangen.
  • Die „Sustainable Stock Exchanges“ ist eine von den UN PRI unterstützte, 2009 enstandene Initiative großer Investoren, deren Ziel es ist, dass Börsen gemeinsam mit Investoren, Regulatoren und Unternehmen kooperieren, um die Transparenz und Leistungen der Unternehmen zu Umwelt-, Sozial und Unternehmensführung (ESG) zu verbessern sowie um langfristige verantwortliche Investmentansätze zu fördern. Dieser UN-Initiative SSE hatten sich bis zum Frühjahr 2012 über 40 Institute mit einem verwalteten Vermögen von 1,6 Billionen US-Dollar angeschlossen. Sie verlangen seit September 2010 von börsennotierten Unternehmen vergleichbare und brauchbare Informationen zu Nachhaltigkeit. Zudem fordern sie von den 30 größten Börsengesellschaften eine verbindliche Einführung von Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeit für die jeweils gelisteten Unternehmen. Bis Dezember 2013 haben sich bereits neun Börsen als Partner der Initiative angeschlossen. Der UN Global Compact und die UN-Konferenz zu Handel- und Entwicklung UNCTAD unterstützen die Initiative, ebenso Ceres, ein Netzwerk von Investoren, Umweltorganisationen und Anspruchsgruppen. Im August 2013 hat das Unctad-Sekretariat ein Dokument veröffentlicht über beste Praktiken für Politik und Börsen hinsichtlich von Initiativen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • Auf ein Mainstreaming setzt auch der am 13. Oktober 2011 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) beschlossene Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). Er enthält in zwanzig Kodex-Kriterien und ergänzenden Leistungsindikatoren (27 GRI- oder 19 EFFAS-Indikatoren) Anforderungen für nachhaltiges Wirtschaften an Unternehmen aller Größen und Rechtsformen, mit denen sie ihre Leistungen messen und darstellen können. Als ein Standard für mehr Transparenz über Nachhaltigkeitsleistungen soll er sie vergleichbarer machen und Analysten die Beurteilung extra-finanzieller Risiken erleichtern. Er fußt auf den Kriterien der Global Reporting Initiative (GRI) und den ESG-Indikatoren (ESG-KPI) der Europäischen Finanzprofi-Organisation EFFFAS. Der RNE übergab den DNK an die Bundesregierung und empfahl ihn als freiwilliges Instrument. Das bleibt hinter den Erwartungen von Experten zurück, die eine rechtliche Verankerung ähnlich der des Corporate Governance Kodex für sinnvoll erachteten. Der Rat dokumentiert DNK-Entsprechungserklärungen von Firmen auf einer eigenen Plattform – bis Dezember 2013 haben 60 Organisationen solche Erklärungen abgegeben.
  • Die EU-Kommission hat im Oktober 2011 ihre CSR-Strategie bis 2014 vorgelegt und erstmals rechtliche Maßnahmen angekündigt, um die „Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“ zu stärken. Diese neue Definition für CSR stellt klar, dass CSR nicht einfach gesellschaftliches Engagement abseits des Kerngeschäfts ist. IIm April 2013 hat die EU-Kommission eine Richtlinie zur Offenlegung von sozialen und ökologischen Informationen durch Großunternehmen aller Branchen vorschlagen. Um wirksam zu werden, benötigt der Vorschlag allerdings die Zustimmung der EU-Regierungen und des EU-Parlaments. Die Reaktionen sind gespalten.
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat Mitte Dezember 2013 nach schwierigen Verhandlungen einem Entwurf für eine Berichtspflicht für Großunternehmen zu Umwelt, Sozial- und Governance-Aspekten zugestimmt. Die Parlamentarier wollen einen Ausgleich zwischen der Notwendigkeit höherer Transparenz und dem Schutz vor Wettbewerbsnachteilen. Darum werden die Anforderungen nicht gelten für klein- und mittelständische Unternehmen, und zum Thema Vielfalt / Diversity gelten sie nur für börsennotierte Unternehmen, erläuterte der Berichterstatter Raffaele Baldassarre. Die vorgeschlagenen Regeln würden von großen Unternehmen in der EU (über 500 Mitarbeiter) verlangen, dass sie in ihre Geschäftsberichte Informationen über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Umwelt, Soziales und Mitarbeiter aufnehmen, inklusive der Achtung der Menschenrechte und dem Kampf gegen Korruption und Betrug. Die Angaben sollen vergleichbare Angaben der jeweiligen Politiken, Risiken und Ergebnisse erhalten.
Der Berichterstatter des Ausschusses erhielt den Auftrag, nun mit dem Rat zu verhandeln. Laut einem Gegenvorschlag der litauischen Ratspräsidentschaft von Oktober 2013 aber müssen Unternehmen nur finanzrelevante Risiken offen legen und keine ESG-Daten, wenn sie sich nachteilig auf sie auswirken könnten. Eine Rats-Arbeitsgruppe will das angeblich tendenziell übernehmen. Die deutsche Delegation ist laut einem Positionspapier sogar gegen diesen Kompromiss.

Mit dem Vorstoß relativierte die EU Kommission ihre vormalige CSR-Politik, die auf rein freiwilligen Ansätzen basierte. Sie geht weiter als der CSR-Aktionsplan der Bundesregierung, die noch Freiwilligkeit propagiert. Überdies forderte die EU-Kommission alle Europäischen Vermögensverwalter und Kapitaleigner auf, insbesondere Pensionseinrichtungen, die UN PRI zu unterzeichen. Auch hat sie die PRI, das International Corporate Governance Network (ICGN) und den europäischen Finanzanalystenverband EFFAS beauftragt, ein von der EU zur Hälfte finanziertes Programm aufzubauen, dass es Investoren erleichtern soll, soziale, ökologische und Governance (ESG) in ihre Investitionsentscheidungen zu integrieren. Zudem beabsichtigt die EU-Kommission, von allen Investmentfonds und Finanzinstitutionen zu fordern, all ihre Kunden über genutzte Kriterien zu Ethik, verantwortlichem Investieren oder anderen Standards und Kodizes zu informieren.


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Schlagworte

Environment Social Governance (ESG), Management

Letzte Aktualisierung

11.01.2016 12:41

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