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BMELV: Nachhaltigkeitsstrategie, 2000 (Archiv)

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Aktualität zu gewährleisten. Den aktuellen Artikel finden Sie hier: BMELV - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


Im Februar 2000 hat das damalige BMELV seine "Nachhaltigkeitsstrategie für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft in Deutschland" öffentlich zur Diskussion gestellt. Hier ein kurzer Überblick:

I. Ausgangslage und Ziele


  • Vorbemerkung"Artikel 6 des EG-Vertrages verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die Erfordernisse des Umweltschutzes bei der Festlegung und Durchführung der Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einzubeziehen. Der Europäische Rat in Helsinki im Dezember 1999 hat die Strategie des Agrarrates zur Integration von Umweltbelangen und der nachhaltigen Entwicklung in die Gemeinsame Agrarpolitik gebilligt.Im Kapitel 14 "Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung" der 1992 in Rio de Janeiro verabschiedeten Agenda 21 wird die internationale Staatengemeinschaft aufgefordert, die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige, standortgerechte Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zu schaffen. In Kapitel 11 "Bekämpfung der Entwaldung" wird u.a. das Ziel festgelegt, die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der Wälder und die schonende Nutzung und Erzeugung der waldspezifischen Güter und Dienstleistungen sowohl in den Industrie- als auch in den Entwicklungsländern dauerhaft zu gewährleisten. Die Ziele der weltweiten Walderhaltung wurden auch in der Waldgrundsatzerklärung von Rio niedergelegt."
  • Ausgangslage Ohne eine leistungs- und wettbewerbsstarke Land- und Forstwirtschaft, die ausreichende Einkommensmöglichkeiten bietet und die sich ihrer Verantwortung für die Verbraucher, den Tierschutz und die Umwelt bewusst ist, kann es keine ökonomisch nachhaltigen Produktionsstrukturen in der Landwirtschaft geben. Die deutsche Land- und Forstwirtschaft kann langfristig erfolgreich sein, wenn sie in der Lage ist, gegenüber den Mitbewerbern in der EU und in Drittstaaten am Markt zu bestehen. Dazu müssen sich die Strukturen der Land- und Forstwirtschaft weiter entwickeln. Dabei sind auch ländliche Räume in Randlage und besonders strukturschwache ländliche Räume in die wirtschaftliche und soziale Entwicklung einzubeziehen. Es gilt in diesem Zusammenhang auch, soziale Härten für die dort lebenden Menschen durch effiziente soziale Sicherungssysteme zu vermeiden.
  • Ziele Erhalt und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit, Schonung der endlichen Produktionsressourcen bzw. ihr sinnvoller Ersatz durch regenerative Ressourcen, Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes und Vermeidung umweltbelastender Stoffverluste bei Produktionsprozessen, Sicherung der nachhaltigen Nutzung der Fischbestände, Erhaltung der biologischen Vielfalt und funktionsfähiger Ökosysteme.
II. Projekte für nachhaltige Entwicklung in Land-, Forstwirtschaft und Fischerei


  • WTO-Verhandlungen
  • Integration von Umweltbelangen in die Agrarpolitik der EU
  • Nachhaltige Politik für den ländlichen Raum Die Bundesregierung kann und muss die Regionen und Länder bei der Erarbeitung und Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien unterstützen. BML versteht sich hierbei als Koordinator bzw. Moderator bei der Entwicklung von Strategien zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume und bei der Vermittlung der Interessen verschiedenster gesellschaftlich relevanter Gruppen. Mittels einer zeitgemäßen Agrarstrukturpolitik unterstützt BML auf vielfältige Weise die Bürgerinnen und Bürger in ländlichen Räumen, damit die Regionen stärker die eigenen Potenziale nutzen können. ... Nachhaltige Politik für den ländlichen Raum will im Sinne eines anforderungsgerechten Landnutzungsmanagements eine standortangepasste Flächennutzung und den Ausgleich von Nutzungsinteressen sicherstellen. Hierzu kann sie auf wirkungsvolle raum- und flächenbezogene Instrumente zurückgreifen. Zu nennen sind hier die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung, die Flurbereinigung und die Maßnahmen zur Dorferneuerung, die Bund und Länder gemeinsam in der GAK fördern. Diese Instrumente werden in Zukunft verstärkt mit Blick auf eine integrierte und nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume fortentwickelt. Ihre Wirkung dürfte sich durch eine stärkere Verzahnung mit anderen raumwirksamen Planungen noch steigern lassen.
  • Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes in der Land- und Forstwirtschaft Die Verbesserung und Verbreitung produktionstechnischer Innovationen bei Bodenbearbeitung, Düngung, Pflanzenzüchtung, Pflanzenschutz, im Bauwesen und in der Tierhaltung ist deshalb weiter die Voraussetzung für eine nachhaltige, leistungs- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Die Förderung von Forschung, Entwicklung und Erprobung innovativer Produktionstechnik bleibt eine vordringliche Aufgabe.
  • Förderung des ökologischen Landbaus
  • Erhaltung der biologischen Vielfalt
  • Regenerative Ressourcen Durch die Erzeugung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe werden endliche Ressourcen geschont. Die von den Pflanzen mit Hilfe des Sonnenlichts synthetisierten komplexen Stoffe eröffnen neue Möglichkeiten zur Entwicklung und Herstellung innovativer Produkte (z.B. Tenside, Farbstoffe, Arzneistoffe). Zudem sind nachwachsende Rohstoffe weitgehend CO2-neutral. Bei ihrer Nutzung entsteht kein zusätzlicher Treibhauseffekt. Der teilweise Ersatz fossiler durch nachwachsende Rohstoffe trägt auch zur Entlastung des Klimahaushalts bei. Dies gilt sowohl für die energetische als auch die stoffliche Nutzung.
  • Nachhaltige Seefischerei Die größte Herausforderung in der Fischerei ist heute die Schaffung eines dauerhaften Gleichgewichtes zwischen der Nutzung und der Erhaltung der Fischbestände. Die nach wie vor wichtigste Maßnahme zur Bewirtschaftung der Fischbestände ist die jährliche Festsetzung von Gesamtfangmengen und deren Aufteilung in nationale Quoten. Ziel der Bundesregierung ist eine Ausrichtung der Gesamtfangmengen auf der Basis des Vorsorgeansatzes.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat vom 5. bis 8. Juni 2000 eine Internationale Konferenz zur Zukunft und Entwicklung ländlicher Räume - rural21 - veranstaltet. Am 7.6.2000 wurde dort die "Potsdamer Erklärung rural21" (DOC) verabschiedet. Diese Erklärung analysiert in acht Punkten die Ausgangs- und Problemlage, um dann die Handlungsfelder für eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume zu identifizieren. Die daraus gezogenen Schlussfolgerung enden mit dem Bekenntnis:

"Die in den ländlichen Räumen lebenden Menschen stehen im Mittelpunkt der Anstrengungen um eine zukunftsfähige Entwicklung. Toleranz und gegenseitiger Respekt sind Grundlage für eine Verständigung zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen und Kulturen.

Die Teilnehmer von rural21 stimmen überein, dass der internationale Diskussions- und Erfahrungsaustausch über Möglichkeiten und Wege nachhaltiger Entwicklung ländlicher Räume fortgeführt und intensiviert werden soll.

Ländliche Räume bedürfen für ihren Erhalt und ihre Fortentwicklung einer eigenständigen Politik zugunsten ihrer Bewohner und der von ihnen geprägten Siedlungen und Landschaften mit ihrem unersetzbaren Potenzial an natürlichen Ressourcen !"

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Letzte Aktualisierung

09.01.2014 17:10

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