Aachener Stiftung Kathy Beys

Treibhausgase

Menschliche Aktivitäten haben zu einer deutlichen Erhöhung der Konzentration an Treibhausgasen und Aerosolen, insbesondere Schwefeldioxid, in der Erdatmosphäre seit der vorindustriellen Zeit geführt. So haben die atmosphärischen Konzentrationen der Schlüsselsubstanzen unter den Treibhausgasen (CO2, Methan, Lachgas, Ozon) in den 90er Jahren Höchstwerte erreicht. Hauptursachen: die Verbrennung fossiler Energieträger, die landwirtschaftliche Nutzung (Nutztierhaltung, Reisanbau) und Veränderungen in der Flächennutzung wie insbesondere die Abholzung der Tropenwälder.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Treibhausgase, ihr Treibhauspotenzial (GWP, global warming potential) und ihre wichtigsten Quellen bzw. Einsatzgebietet.

TreibhausgasGWPKyoto-GasWichtigste Emissionsquellen bzw. Einsatzgebiete
Kohlendioxid (CO2)1 (fossil)jaVerbrennung fossiler Brenn- und Treibstoffe (Erdöl, Erdgas, Kohle), Abholzung / Brandrodung insbesondere der Tropenwälder
Methan (CH4)21jaLandwirtschaft: Produkt der Vergärung des Futters durch Mikroorganismen im Verdauungstrakt der Nutztiere; Anstieg vor allem durch Massentierhaltung
Reisanbau: Produkt der anaeroben Zersetzung organischer Substanzen (unter Luftabschluß in überfluteten Reisfeldern); Anstieg durch Produktionssteigerung
Abfallwirtschaft: Deponiegas
Distickstoffoxid (N2O) - "Lachgas"310jaLandwirtschaft: mikrobielle Umwandlung von Stickstoffdünger zu Lachgas unter anaeroben Bedingungen
Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFC)R 22 (CHF2Cl) 1.700 R 123 (C2HCl2F3) 93jaKältemittel
Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC)Perfluorethan (C2F6) 9.200
R 12 (CCl2F2) 8.500
Perfluormethan (CF4) 6.500
R 113 (C2Cl3F3) 5.000
R 11 (CCl3F) 4.000
jaPerfluormethan/-ethan: Hauptemissionsquelle: Aluminiumhütten; Einsatz: zum Plasmaätzen und Reinigen in der Halbleiterproduktion R11: Treibgas R12: Kältemittel R113: : Oberflächenreinigung und -entfettung im Bereich Elektronik, Elektrotechnik, Luft- und Raumfahrt
Schwefelhexafluorid (SF6)ca. 23.000jaEinsatz in Hochspannungsanlagen der Schwerindustrie und als Füllgas in Schallschutzfenstern und Autoreifen
Kohlenmonoxid (CO)k.A.neinProdukt unvollständiger Verbrennung von organischer Substanz
Stickoxide (NOx)k.A.neinVerbrennungsprodukt (auch aus dem Stickstoffgehalt der „normalen“ Luft)
Nicht-Methan-Kohlen-wasserstoffe, flüchtig (NMVOC)k.A.neinflüchtige organische Substanzen, teils natürlichen Ursprungs (z.B. Terpene), teils industriell erzeugt und eingesetzt (Lösemittel)


Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase
"Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) und des Rates konnte am 20. Mai 2014 die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (neue F-Gas-V) im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden (L150/195). Die neue F-Gas-V tritt am 9. Juni 2014 in Kraft und gilt ab 01. Januar 2015.
Die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase wird zum 01. Januar 2015 aufgehoben. Die im Dezember 2007 von der Europäischen Kommission erlassenen zusätzlichen Implementierungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 842/2006 sind bis zum Erlass neuer Implementierungsvorschriften weiterhin gültig. Eine Linkliste ist zu finden auf der Seite „Rechtliche Regelungen“.
Die neue F-Gas-V ist ein Beitrag, um die Emissionen des Industriesektors bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Durch die neuen Regelungen sollen die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) in der EU um 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent auf 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent bis zum Jahr 2030 gesenkt werden. Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll durch drei wesentliche Regelungsansätze erreicht werden:
-Einführung einer schrittweisen Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen,
-Erlass von Verwendungs- und Inverkehrbringungsverboten, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind.
-Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.

Als Folge des Inkrafttretens der neuen F-Gas-V wird die Bundesregierung die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) überarbeiten und Sanktionsvorschriften durch Ergänzung der Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) erlassen." (Quelle: www.umweltbundesamt.de)


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Schlagworte

Kyoto-Protokoll, Probleme, Treibhausgas, Umwelt

Letzte Aktualisierung

14.10.2015 09:59

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