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Europäische Energiestrategie, 2007
Die im März 2007 beschlossene Energiestrategie und der darin enthaltene Energieaktionsplan bilden das Fundament in der doch relativ komplexen Architektur der europäischen Energie- und Klimapolitik. Dabei sind drei Ziele gleichberechtigt im Zentrum der Strategie:
- Nachhaltigkeit
- Wettbewerbsfähigkeit
- Versorgungssicherheit
Dies ist auch in den unterschiedlichen Interessen der Mitgliedsstaaten begründet. Für die EU-15 stellt die Bekämpfung des Klimawandels ein vorrangiges Ziel dar. Auf der anderen Seite sind die mittelosteuropäischen Staaten jedoch primär an der Gewährleistung ihrer Energieversorgungssicherheit interessiert. An dieser Stelle ist vor allem das Verhältnis zu Russland zu nennen, welches den Großteil der Öl- und Gasversorgung in der Region sicherstellt. Auch beim Thema Wettbewerbsfähigkeit, also vor allem eine relativ preisgünstige Energieversorgung, gehen die Meinungen auseinander. Die Schaffung eines europäischen Energiebinnenmarktes wird insbesondere von den Ländern unterstützt, die den eigenen Energiemarkt bereits liberalisiert haben (GB, Niederlande, Schweden).
Insgesamt ist jedoch eine latente Priorität des Nachhaltigkeitsziels auszumachen. Dies zeigt sich in dem Ziel, den globalen Temperaturanstieg auf max. 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu beschränken. Dazu sollen die Treibhausgasemissionen um 20% im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Käme es zu einem Post-Kyoto Abkommen bei dem sich die Industrie- und Schwellenländer zu ähnlichen Versprechen durchringen, würde die EU den Wert auf 30% erhöhen. Außerdem soll der Anteil erneuerbarer Energieträger im selben Zeitraum auf 20% des Energieverbrauchs erhöht werden.
Teil des Aktionsplan ist auch das EU ETS (Emission Trading System), welches den Emissionshandel innerhalb der EU regelt. Mehr Informationen zum europäischen Emissionshandel EU ETS finden Sie hier im Lexikon.
Beim Punkt der Versorgungssicherheit und einer gemeinsamen Energieaußenpolitik sind die Beratungen ins Stocken geraten. Ein Zeichen hierfür sind die Widersprüche zwischen bilateralen Projekten und gemeinschaftlich beschlossener Prioritätensetzung. Als Beispiel hierfür kann die North-Stream Pipeline zwischen Deutschland und Russland herangezogen werden. Während diese in den Leitlinien zu den Transeuropäischen Energienetzen als „vorrangiges Vorhaben“ eingestuft wird, wird von den Osteeanrainerstaaten zumindest versucht, die Realisierung zu verzögern. Insgesamt sind nationalstaatliche Perspektiven in diesem Bereich weiter dominant.
Der Aktionsplan sieht weiterhin eine Erhöhung der Energieeffizienz vor. Ziel ist es „20% des EU-Energieverbrauchs gemessen an den Prognosen für 2020 einzusparen“. Jedoch wird nicht erwähnt, welche Prognose die Berechnungsgrundlage hierfür darstellt. Dies hat zur Folge, dass nicht eine Reduktion des Energieverbrauchs um 20% vom Europäischen Rat vereinbart wurde, sondern nur eine Reduktion des prognostizierten Verbrauchs für 2020 um 20%.
Weitere Informationen zu Vor- und Nachteilen verschiedener Energiequellen für unterschiedliche Verwendungsarten, wie sie die Europäische Kommission in ihrem Papier "Eine Energiepolitik für Europa" vorstellt, finden Sie hier im Lexikon.
Dokumente
- Oliver Geden: Die Energie- und Klimapolitik der EU – zwischen Implementierung und strategischer Neuorientierung

- Schlussfolgerungen des Vorsitzes des ER, 8./9. 03.2007 - incl. Anlage I: Aktionsplan (2007-2009) des ER "Eine Energiepolitik für Europa"

- Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: Eine Energiepolitik für Europa, 10.01.2007








