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Empfehlungen zu globalen Finanzmärkten



Weitere Empfehlungen der Enquete-Kommission "Globalisierung der Weltwirtschaft" zu den globalen Finanzmärkten, die auf verschiedene Akteursgruppen zugeschnitten sind, sind z.B.:

Empfehlung 2-13 Gender Budgets Die Enquete-Kommission empfiehlt, auf allen Ebenen (international, national, regional, lokal und auf der EUEbene) Budgetanalysen nach Geschlecht aufzuschlüsseln, um sicherzustellen, dass Frauen den gleichen Zugang zu den öffentlichen Mitteln haben wie Männer. Diese Budgetinitiativen sind ein wichtiges Instrument, um mehr Transparenz über die Verwendung staatlicher Mittel im Sinne der Gleichstellung zu schaffen. Dabei sind folgende Schritte vorzunehmen: geschlechtsspezifische Analysen der bestehenden Budgets; Berechnung und Formulierung von Gender-Budgets in einem breiten Konsultationsprozess mit der Zivilgesellschaft; Implementierung und Evaluierung von Gender-Budgets. Zur Vorbereitung von Gender-Budgets bedarf es der Einführung einer disaggregierten, geschlechtsspezifischen Datenerhebung, des gendersensitiven Trainings für Mitarbeiter der Finanz- und Wirtschaftsverwaltung, der öffentlichen finanziellen Unterstützung und des technischen Trainings für die Gender-Budget Initiative.

Empfehlung 2-14 Nachhaltiges Investment unterstützen Für Investitionen, die nicht nur privatwirtschaftlichen sondern auch ökologisch nachhaltigen und/oder sozialen Zielen folgen ("nachhaltiges" oder "ethisches" Investment), sollen Transparenz-Kriterien entwickelt werden. Eine regelmäßige Berichtspflicht aller Anlageformen über die Beachtung dieser Kriterien ist anzustreben. Bei der staatlichen Förderung von Investitionen, von Altersvorsorge oder von anderen Förderungsobjekten sollen Nachhaltigkeits-Kriterien angelegt werden.

Empfehlung 2-15 Die Mittel für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit aufstocken Die Enquete-Kommission begrüßt die von der Bundesregierung eingegangene Verpflichtung Deutschlands innerhalb der EU, den Anteil der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit auf zunächst 0,33 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) zu erhöhen. Dieser Wert soll spätestens 2006 erreicht werden. Darüber hinaus gehend fordert die Enquete-Kommission die Bundesregierung auf, entsprechend den Beschlüssen des Europäischen Rates von Goeteborg und Laaken und den Zusicherungen während der Vorbereitungen der UN-Konferenz "Financing for Development", den UN-Zielwert für staatliche Entwicklungszusammenarbeit von 0,7 Prozent des BIP so rasch wie möglich zu erreichen und durch jährliche Erhöhung der entsprechenden Mittel Rechnung zu tragen. Konkrete Fortschritte zur Erreichung des Wertes sind im Rahmen von Zeitplänen anzustreben. Langfristig soll ein Wert von ein Prozent des BIP angestrebt werden. Der Bundestag wird aufgefordert, diese Zielsetzung in den Haushaltsentscheidungen zu berücksichtigen.

Empfehlung 2-17 Eine internationale Insolvenzregelung entwickeln Die Enquete-Kommission empfiehlt die Einrichtung eines internationalen Insolvenzverfahrens für eine geregelte und faire Entschuldung von souveränen Schuldnern, die ihren Verpflichtungen zum Schuldendienst nicht nachzukommen vermögen. Über die Modalitäten eines solchen Verfahrens sowie die institutionelle Ausgestaltung einer Organisation zur Durchführung des Insolvenzverfahrens in gebührender Unabhängigkeit von Schuldnern, Gläubigern und internationalen Finanzinstitutionen soll ein Einverständnis innerhalb der damit befassten internationalen Organisationen (vor allem des IWF) und zwischen den Regierungen der Industrie- und Entwicklungsländer gesucht werden. Die Enquete-Kommission ist der Überzeugung, dass nur eine unabhängige Schiedsstelle mit neutralem Vorsitz und bei paritätischer Beteiligung von Schuldnern und Gläubigern, ausgestattet mit verbindlicher Entscheidungskraft, in der Lage ist, die Aufgaben effizient und ohne Ansehung von anderen Interessen als den in der Satzung des Insolvenzverfahrens vorgesehenen (vor allem die Kriterien der Tragfähigkeit des Schuldendienstes) zu erfüllen. Nur so ist eine "ordentliche" Lösung von schweren Schulden- und Finanzkrisen ("orderly debt work-out") möglich.

Empfehlung 2-18 Frauen in die Entwicklungsfinanzierung aktiv einbeziehen Mikrokreditprogramme, insbesondere in Verbindung mit sozialer Sicherung, Bildung und Gesundheitsvorsorge stellen eine aussichtsreiche Alternative für Frauen dar und wurden auch in der "Aktionsplattform von Beijing" nachdrücklich empfohlen. Diese müssen in der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit weiterhin unterstützt werden. Kredite für frauenspezifische Projekte sollen subventioniert werden können. Die Hindernisse für Frauen als Kreditnehmerinnen (in Bezug auf vorzuweisende Kreditwürdigkeit, Eigenkapitalbeteiligung u. a. m.) müssen abgebaut werden. Hier sind die bereits vorhandenen geschlechtsspezifischen "Fenster" der Finanzinstitutionen und die entsprechenden Sensibilisierungsmaßnahmen von Finanzinstituten von besonderer Bedeutung. Sie sollten fortentwickelt werden. Dabei müssen bestehende Programme ständig hinterfragt und dahingehend analysiert und evaluiert werden, ob sie wirklich zur Verbesserung der Situation von Frauen ("Empowerment") beitragen.