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Die Enquete-Kommission des 13. Deutschen Bundestages - Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung


Die Enquete-Kommission des 12. Deutschen Bundestages hatte in ihrem Abschlussbericht empfohlen, dass die Arbeit in der 13. Legislaturperiode fortgeführt werden sollte. Auf Antrag fast aller im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen (außer PDS) wurde am 1.6.1995 die Enquete-Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung eingesetzt. Als Schwerpunkte ihrer Arbeit wurden beschlossen:
  • Erarbeitung von Umweltzielen für eine nachhaltig zukunftsverträgliche Entwicklung
  • Erarbeitung ökonomischer und sozialer Rahmenbedingungen für eine nachhaltig zukunftsverträgliche Entwicklung
  • Notwendigkeit gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und technischer Innovationen
  • Maßnahmen zur Umsetzung einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung.


Die Kommission sieht für das Leitbild einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung drei Dimensionen, für die sie jeweils grundlegende Regeln vorschlägt, ableitet oder von anderen übernimmt:

Diese drei Dimensionen sind nach Ansicht der Kommission in ein Verfahren zu integrieren, das nicht mehr, wie früher, nur einen Teilbereich betrachtet und die anderen ausblendet. Dazu müssen die Wechselbeziehungen und Wechselwirkungen zwischen den drei Dimensionen und der Zielsetzung ermittelt und beachtet werden.

In einem umfassenden Sondervotum hat der Abgeordnete Prof. Jürgen Rochlitz dieses Modell zu einem "magischen Viereck" von Ökologie, Sozialwesen, Ökonomie, Kultur erweitert.

Die Kommission hat ihre weiteren Arbeiten auf drei Schwerpunkte konzentriert:
  • Problembereich "Boden": hier wurde ein umfassender Katalog von Umweltqualitäts- und -handlungszielen erstellt. Nachhaltig zukunftsverträgliche Nutzung von Böden heißt, ihre Funktionsfähigkeit dauerhaft zu erhalten.
  • Beispielfeld Bauen und Wohnen: hier hat die Kommission ein Zieldreieck entworfen, das die ökologischen (Flächen- und Materialverbrauch), ökonomischen (Bauwirtschaft) und sozialen Dimensionen (grundlegendes menschliches Bedürfnis) in einem Leitbild Wohnen verknüpfen soll.
  • Beispielfeld Informations- und Kommunikationstechnik: auch hier hat die Kommission ein Zieldreieck entworfen, das die ökologischen (Flächen- und Materialverbrauch), ökonomischen (Wettbewerb, Fachkräftemangel) und sozialen Dimensionen (informationelle Grundversorgung, Arbeitsplätze) verknüpfen soll.
  • Innovationen: hier versucht die Kommission, erste Impulse zur Förderung von Innovationen im Sinne einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung zu.


Informationen zum Abschlussbericht hier d .