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Sachverständigenrat für Umweltfragen, 2002



Aus dem Umweltgutachten 2002 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen "Für eine neue Vorreiterrolle"

"1 Ethische und konzeptionelle Grundlagen dauerhaft-umweltgerechter Entwicklung1.* Seit der Verabschiedung der Agenda 21 auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 ist „Nachhaltigkeit“ zu einem zentralen Begriff der internationalen wie auch der nationalen Umweltpolitik geworden. Rund zehn Jahre nach der Verabschiedung derAgenda 21 zeigt sich in der Nachhaltigkeitsdiskussion allerdings eine problematische Entwicklung. Sowohl in der wissenschaftlichen als auch in der politischen Debatte wird der Ausdruck „nachhaltige Entwicklung“ inflationär und zunehmend willkürlich verwendet. Dies macht eine Rückbesinnung auf die normativen und konzeptionellen Grundlagen einer nachhaltigen, d. h. dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung erforderlich.

2.* Nachhaltigkeit ist und bleibt eine regulative Idee zum langfristigen Umgang mit natürlichem Kapital. Das in Deutschland politisch einflussreiche Drei-Säulen-Konzept hat zunächst zu einer Aufwertung der Umweltbelange geführt, da es die Gleichrangigkeit von ökonomischer, ökologischer und sozialer Entwicklung postuliert. Ergebnisse von Forschungsprojekten, die mit diesem Konzept arbeiten, wie auch der politische Umgang mit diesem Konzept machen allerdings deutlich, dass das Drei-Säulen-Konzept zu einer Art Wunschzettel verkommt, in den jeder Akteur einträgt, was ihm wichtig erscheint. Das Konzept begünstigt damit zunehmend willkürliche Festlegungen.

3.* Weitgehend einig ist man sich darüber, dass der Nachhaltigkeitsidee eine Grundvorstellung intergenerationeller Gerechtigkeit zugrunde liegt. Im Übrigen weichen aber die Auffassungen darüber, was Nachhaltigkeit genau bedeutet, schon auf der konzeptionellen Ebene voneinander ab. Unterschieden wird insbesondere zwischen schwacher Nachhaltigkeit, starker Nachhaltigkeit und einer vermittelnden Position. Die Unterschiede zwischen diesen Grundkonzepten beruhen insbesondere auf unterschiedlichen Annahmen über die Substituierbarkeit zwischen Natur- und Sachkapital, die Kompensation von Schäden und die Diskontierung zukünftiger Ereignisse.Das Konzept starker Nachhaltigkeit geht von der Annahme aus, dass vorhandenes Naturkapital im Grundsatz als solches konstant gehalten werden muss, weil verbrauchtes Naturkapital in der Regel nicht durch andere Kapitalformen wie Sachkapital oder Humankapital ersetztwerden kann. Im Konzept schwacher Nachhaltigkeit wird dagegen nur die Verpflichtung anerkannt, künftigen Generationen einen insgesamt ungeschmälerten Kapitalstock zu hinterlassen, wobei Naturgüter prinzipiell unbegrenzt durch andere Güter ersetzt werden können. Anhängerdes Konzepts schwacher Nachhaltigkeit neigen darüber hinaus dazu, einen hohen Verbrauch an Naturkapital zulasten künftiger Generationen auch dadurch zu legitimieren, dass zukünftige Güter bzw. Nutzen aufgrund einer Diskontierung zukünftiger Ereignisse erheblich geringer bewertet werden als gegenwärtige.

4.* Nach Auffassung des Umweltrates ist das klassische Konzept schwacher Nachhaltigkeit mit dem Anrecht künftiger Generationen auf gleiche Wohlfahrtschancen und gleiche Wahlfreiheiten nicht zu vereinbaren. Auch Diskontierungen in Bezug auf den Nutzen künftiger Generationen sind nach Auffassung des Umweltrates nur rechtfertigungsfähig, soweit begründeter Anlass zu der Vermutung besteht, dass diese über verbesserte Problemlösungsmöglichkeiten verfügen werden. Das Konzept der schwachen Nachhaltigkeit und die Praxis der undifferenziert hohen Diskontierung künftigen Nutzens sollten daher aufgegeben werden. Auch wenn anerkannt werden muss, dass ein striktes und ausnahmsloses Konzept starker Nachhaltigkeit nur schwer realisierbar ist, sollte der Grundsatz, das Naturkapital über die Zeit hinweg konstant zu halten, zur Leitlinie des Nachhaltigkeitsverständnisses gemacht werden. Auch vermittelnde Positionen,die den Vorsorgegrundsatz betonen, gelangen zum gleichen Ergebnis. Moderne Umweltpolitik muss danach auch als aktiv vorsorgende Politik der Investition in Naturkapital betrieben werden.

In diesem Sinne versteht der Umweltrat das Konzept der „dauerhaft umweltgerechten Entwicklung“ als ein ökologisch fokussiertes Konzept von (im Grundsatz starker) Nachhaltigkeit, bei dem soziale und ökonomische Bezüge zu berücksichtigen sind."



Mehr zum Umweltgutachten 2002 des SRU hier.